Flugverspätung mit United - kann man was rausholen? (keine EU-Fluggastrecht)

Hallo zusammen,

ich hatte gestern auf meinem Flug PUJ - IAD - FRA - STR eine Verspätung von über 3h.

Der Auslöser hierfür war eine Verspätung des Flugs von PUJ nach IAD aufgrund eines technischen Defekts bei United. Daraufhin habe ich den Anschluss in IAD verpasst.

EU-Fluggastrechte greifen bei dieser Konstellation nicht.
Jedoch wollte ich mich nach euren Erfahrungen erkundigen, ob man bei United dennoch eine Form der Entschädigung erhalten kann (Fluggutscheine?). Falls ja, wie würdet ihr das machen?

viele Grüße
Strichpunkt

Hallo,

wenn es ein Ticket ist und das Ziel i.d EU, dann sollten die EU- Fluggastrechte doch greifen, da der technische Defekt keine höhere Gewalt ist, sondern soweit ich informiert bin, der Airline zuzuschreiben wäre.
Ich hatte vor einigen Tagen auch einen solchen Flug aus PUJ mit tech. Defekt (IB). Die Reparatur hat jedoch nur zu zwei Stunden Verspätung geführt und war somit dann nicht von Relevanz.

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Muss hier nochmal korrigieren: Mein Flug war nicht aus PUJ sondern SDQ

Wenn es ein Zusammenhangenes Ticket ist und in der EU endet, hast du Anspruch auf die Entschädigung…da Flugdistanz mehr als 3500 km stehen dir die 600€ zu.
Wenn es einzelne Tickets gewesen sind sieht es doof auf.
Aber Vorraussetzung ist das du am Zielort des Tickets mit entsprechender Verspätung angekommen bist…nicht nur auf einen Segment von deiner Flugroute.

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Das ist leider nicht richtig. Die EU Fluggastrechteverordnung gilt nur für Flüge, die in der EU starten für alle Airlines. Bei Flügen, die außerhalb der EU in selbige starten gilt sie nur, wenn die ausführende Airline in der EU beheimatet ist:

  1. Diese Verordnung gilt
    a) für Fluggäste, die auf Flughäfen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, einen Flug antreten;
    b) sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft ist, für Fluggäste, die von einem Flughafen in einem Drittstaat einen Flug zu einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, antreten, es sei denn, sie haben in diesem Drittstaat Gegen- oder Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen erhalten.
    (Quelle)

Einzig aus dem Grund, dass der letzte Abschnitt FRA-STR ja in der EU startet (und zudem sicherlich auch nicht von United, sondern von Lufthansa durchgeführt wurde) kommt hier evtl. eine Entschädigung in Betracht. Oder wurde IAD-FRA ebenfalls von LH durchgeführt?

Das wäre auch der Unterschied zu dem Fall von @Markus15 - denn IB ist offensichtlich in der EU beheimatet.

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Ich sehe hier so oder so keinen Fall für EU261. Ausschlaggebend war ja die Verspätung auf PUJ-IAD, da kann die Lufthansa auf FRA-STR nichts für.

Einzige Option ist meines Erachtens, United anzuschreiben und auf Kulanz zu hoffen. Vielleicht ist ein Gutschein i.H.v. 100$ oder 200$ drin. Aber bei „nur“ 3h Verspätung am Ziel womöglich nicht mal das.

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Zu dem Thema passend und sehr interessant für Vielflieger ist eines der jüngsten Urteile des EU-Gerichtshofs. Nicht-EU-Airlines sind auch von Verordnung EU261 betroffen, wenn sie die Reise für eine EU-Airline durchführen. Stichwort hier Codeshare Agreements.

Das betreffende Urteil bezog sich auf ein EU-US-Routing, aber im Umkehrschluss und in Anwendung von Punkt 1b der Verodnung (d.h. Nicht-EU-EU-Routing), sollte das Ganze auch greifen, wenn UA von den USA in die EU als Codeshare für eine EU-Airline fliegt. Entscheidende Frage ist also, ob der entsprechende Flug bspw. ein LH-Codeshare war oder nicht.

Hier ein Artikel dazu:
EU261 Rules Are Now Applicable To Non-EU Carriers Operating For EU Airlines (simpleflying.com)

Sollte das Dein Fall sein, würde ich also durchaus versuchen, Entschädigung zu erhalten mit Verweis auf jenes Urteil.

Danke für das viele Feedback.

Der entsprechende Flug (=der mit Verspätung) war UA1669 - den gibt es leider nur als UA-Flug.

Für die Nachwelt: United hat mir und meiner Partnerin jeweils einen 75$ Flugvoucher geschenkt.

Besser als nichts…

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