Hallo.
ich habe eine frage zu einem VOUCHER/GUTSCHEIN.
ich bin am 25 märz mit sonderflug meiner botschaft heimgeflogen von Lima nach Zürich für chf 1100.-.
die aireuropa hat mir einen voucher/gutschein (eur 326.-) ausgestellt in der höhe des covid-annullierten RÜCKFLUGES (21.03.2020).
nun kann in den 12 monaten wo der voucher gültig ist nicht nach lima gereist werden.
-habe ich nur anrecht auf rückerstattung des rückfluges?
-kann ich eine auszahlung des betrages fordern?
-wie muss ich vorgehen?
herzlichen dank für eine antwort