Streik - welche Lösungsmöglichkeiten

Es wird ja wieder mal gestreikt und es bleibt wie immer am Kunden hängen. Ich habe bisher keine Erfahrungen mit Streiks gesammelt (Glück gehabt), aber wollte nachfragen, was man bei Streiks für Lösungsmöglichkeiten hat.

  1. Wenn ich am Flughafen bin und nix geht, bekomme ich dann eine kostenlose Umbuchung und eine kostenlose Hotelübernachtung?

  2. Wenn ich noch zuhause bin, bekomme ich dann eine kostenlose Umbuchung?

  3. Wenn ich einen Zubringer, z.B. nach Zürich, gebucht habe und dann einen Weiterflug und alles auf ein Ticket, kann ich dann den Flug nach Zürich verfallen lassen und gleich in Zürich einsteigen? Wer übernimmt die zusätzlichen Kosten wie Anfahrt nach Zürich und Rückfahrt von München (da bei Rückflug Zielort München ist und Auto steht da ja nicht).

  4. Wer übernimmt die Kosten für die Hotelübernachtung am Zielort, die ja nicht möglich ist, wenn kein Flieger geht?

Danke schon mal für Infos.

War im September von Lufthansastreik betroffen. Strecke war FRA-CTA.
Umgebucht wurde automatisch und kostenfrei auf FRA-FCO-CTA, zweite Teilstrecke mit ITA statt LH, am nächsten Tag.
Bin dann noch zum Flughafen gefahren um mal nachzufragen, was mitbete zusätzlichen Nacht ist.: Ich habe dann einen Hotelvoucher bekommen, Hotel wurde vorgegeben, inkl. Frühstück und ein paar Euro fürs Abendessen (15 oder so)
Zu erwähnen ist noch, dass der Flug schon am Tag vor eigentlichem Abflug umgebucht wurde.
Zusätzlich gabs dann auch die 250€ Entschädigung aufgrund der Verspätung von über vier Stunden.

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Moin,
würde mich auch interessieren, da ich am 01. April auch einen Umsteigeflug habe und die Streiksituation hier in Schland schlecht vorhersehbar ist.
Bei mir wäre es Paris.

saludos

Meine Erfahrung unlängst mit Iberia (der off-bord-Service ist ungefähr so herzlich und kompetent wie an Bord): jegliche Alternativen, die einen nichts kosten und/oder der Storno der Reise gleichkommen sind erst möglich, wenn die Airline offiziell den Flug streicht. Dafür ist es irrelevant, wenn schon seit 2 Tagen fest steht, dass an Tag X keinerlei Flüge von Flughafen Y gehen werden. Bei der Wahl Umbuchen oder Storno kann es fix mal heißen, wir können Sie erst in 4 Tagen auf der gleichen Strecke transportieren. Jedenfalls Iberia hatte null Ambitionen selbst auf Rückfrage und bei Nennung anderer Flugnummern von Konzern-Schwestern einen früher fliegen zu lassen. Was aber ging: erstes Leg umlegen (auf einen verfügbaren Flug mit Iberia, nicht BA) oder Storno dieses Legs und Anreise auf eigene Faust und Bezahlung. Dass ich Letztes nicht so witzig fand, hat mir bisher bei Iberia nicht geholfen. Ich nehme jetzt den dritten Anlauf für eine Beschwerde. Dabei bin ich schon mit wenig zufrieden. Ich habe Avios für die Ersatzbuchung genutzt und hätte die gerne zurück.

  1. Ja, die Betreuungsleistungen nach EU Fluggastrechteverordnung müssen immer gewährt werden auch bei Wetter, Streik, und allen nicht vorhersehbaren außergewöhnlichen Umständen.
  2. Ja, wenn es vorher absehbar ist, dass nix geht und auch auf der Airlineseite steht, man soll nicht zum Flughafen kommen.
  3. Ganz schwierige Kiste, haben jetzt schon 2 Gerichte geurteilt, dass die Airline trotzdem auf die Einhaltung der Couponreihenfolge bestehen darf. Allerdings, wenn man als Umbuchung genau diese Konstellation bekommt, dann Glück gehabt und es geht - sonst würde ich es nicht riskieren. Man muss dann die angebotene Umbuchung nehmen, auch wenn Sie dann wieder MUC ist. Wenn man die Umbuchung so bekommt, dass man in ZRH zusteigen darf und die Umbuchung den Zubringer streicht, dann muss man selber sehen, wie man von MUC weg kommt. Dafür sollte es kein Geld geben.
  4. Auch schwierig eindeutig zu beantworten. Möglichkeit A: Man kommt ewig später an weil lange warten und lange Umbuchung und längeres Routing und hat die Nacht verpasst, dann bekommt man die Kohle wieder. Möglichkeit B: Wenn man aufgrund der EU Fluggastrechteverordnung von der Airline kostenfrei ein Hotel zur Verfügung gestellt bekommen hat, dann bekommt man die eigene Nacht nicht erstattet (da man ja keine Mehrkosten hatte, das Hotel was man bezahlen musste hat man nicht genutzt und das Hotel was man genutzt hatte, hat man nicht bezahlt) ABER, wenn man nachweisen kann, dass der Wert der angebotenen Übernachtung in keinem Verhältnis zum bezahlten nicht genutzten Hotel steht, bekommt man die Differenz erstattet (gab da ein Urteil vor Corona, da war es das Hochzeitszimmer für ein Jubiläum, das war dann für das Gericht eindeutig)
  5. Nicht immer zählen Streiks zu außergewöhnlichen Umständen, das haben Gerichte nunmehr bereits mehrfach bestätigt. d.h. Entschädigungen nach EU Fluggastrechtverordnung kann es auch geben. Der Gesetzgeber meint, dass angekündigter Streik immer auch abwendbar ist, wenn der AG z.B. eine Schlichtung unternimmt. Daher ist ein Streik nicht immer ein unabwendbares unvorhersehbares Ereignis.
    (Achtung - immer dran denken - ist nur meine bescheidene Meinung und stellt keine Rechtsberatung oder Rechtssicherheit dar)
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Super Antwort, wie immer. Danke.

@ 3: mir wäre es ja nur wichtig, überhaupt in CDG den CI machen zu dürfen.
Bei mir hängt eine Rundreise dran und ein Tag Verlust schmerzt da schon!
Den Transport nach Paris kann ich selbst organisieren, auch auf eigene Kosten.
Bei der Streiksituation kann es ja auch mal vorkommen, dass von heute auf morgen die
Arbeit niedergelegt wird und dann hat man nicht so viel Planungsspielraum.
Ich werde morgen mal bei AF anrufen und hier die Antwort posten, zumindest für mein Problem.

saludos

Zu Punkt 5 : Ich hatte es so verstanden, dass hier nur Steiks bei z.B. LH (Töchter etc.), also den Airlines, gemeint waren. Also nicht, wenn z.B. am 27.03 die Nichtsnutze von Verdi wieder durch die Abfertiger etc. alle Flughäfen deutschlandweit lahmlegen. Aber auch das nur meine Meinung, kann total falsch sein…

Hab heute früh AF kontaktiert:
Wenn gestreikt wird unbedingt Kontakt zum Servicecenter aufnehmen, um eine Lösung zu finden!
Ggf wird eine andere Transportmöglichkeit gefunden, ob die Kosten übernommen werden, konnte die Dame mir nicht sagen, aber es ist sehr wahrscheinlich.
Weiterhin muss dann der Flug (HAM - CDG) anulliert werden, um dann in Paris problemlos
eincheken zu können.
Der anullierte Flug dann erstattet.
So weit so gut, zumindest bei AF / KLM.

saludos

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Da hast Du absolut recht, es gibt leider nix wenn bei LH nicht die Piloten oder die Kabine streikt. Wenn es die Bodenverkehrsdienste sind, dann ist das höhere Gewalt und es gibt keine Entschädigung.

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Letztes Jahr im September bei Fluglotsenstreik Flug mit KLM problemlos Geld zurück binnen 48 Stunden. Hotel leider Pech gehabt, € 200 via Amex Reiseguthaben nur €50 eingebüßt sonst wäre es noch bitterer geworden.

Immerhin hatte ich es 2 Tage vorher erfahren und nicht erst am Flughafen.