DB Lounge Zugang

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Zugang zur DB Lounge mit 1. Klasse Ticket oder Lufthansa Rail & Fly als Senator. Ist der Zugang auch auf einem geplanten Umstieg möglich? Und ist der Zugang zur DB Lounge auch auf einem Umstieg möglich, der auf der Strecke liegt, aber nicht eingeplant ist? Also könnte man auf der Strecke einfach aussteigen, in die Lounge gehen und danach weiterfahren?
Vielleicht kennt sich damit ja jemand aus.

Beim 1. Kl. Ticket gewährt ja nur das Flexticket Loungezugang. Und da es mit Flex keine Zugbindung gibt, ist Loungezugang an Start-, Ziel- und Unterwegsbahnhöfen mit Lounge möglich.

Mit Senator-Status nur Zugang mit Lufthansa/Swiss Express Rail. Mit Rail und Fly KEIN Zugang. Lufthansa Express Rail hat Zugbindung, damit ist ein Loungezugang an Zwischenhalten i.d.R. ausgeschlossen.

Im Falle einer Aufhebung der Zugbindung wird man Dich idR auch an Zwischenhalten in die Lounge lassen, wenn du die Sachlage freundlich erklärst.

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Leicht Off topic aber interessiert mich, wo ich das lese.
Wenn beide er Bahn Züge stark verspätet sind wird ja die Zugbindung aufgehoben wie ist das bei Expressrail?

Gilt da genauso meine ich.

Zumindest seitens DB wird die Zugbindung aufgehoben, unabhängig davon, welches Ticket du hast.

Wie es allerdings bzgl. der dann Fluggastrechte aussieht, weiß ich nicht genau.
Wenn du z.B. eigenständig einen anderen Zug nimmst, deshalb den Flug verpasst, könnte LH sich natürlich weigern (und falls ihr LH-Zug dann wundersamerweise wieder pünktlich gewesen wäre).

In der Praxis interessiert es übrigens die wenigsten DB Mitarbeiter, ob du im richtigen Zug sitzt. Ich nehme regelmäßig auf dem Rückweg einen anderen Zug als vorgesehen.

Das hatte ich auch schon vermutet, denn man zeigt denen ja die LH Bordkarte und die schaute der sich nur oberflächlich an.

Ja, Aufhebung der Zugbindung gibt es ganz normal auch bei Express Rail. Es gelten für den Zubringer-/Abbringerzug im Wesentlichen nur die Fahrgastrechte (für Bahn), nicht die Fluggastrechte.

Wenn du in FRA beispielsweise deinen Anschlusszug verpasst, bucht dich LH zwar um, aber es gibt hier keine Ausgleichszahlungen nach Fluggastrechten etwa. Ich bin kein Jurist, aber ein Jurist hat mir das vereinfacht so geschildert. Für den Zug gelten trotz LH Flugnummer die Fahrgastrechte.

Und die Beförderungsbedingen der DB, die eben bei >20 Verspätung die Zugbindung aufheben.

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Vielen Dank, das beantwortet meine Frage