1. Segement verfallen lassen Air India

Hallo Zusammen
Uns wurde diese Woche das Boarding in Delhi für unseren Flug nach Zürich verweigert, weil wir das erste Segment unseres Fluges von Kolkata nach Delhi nicht abgetreten haben. Air India hat uns auf nachfrage kurz wieder im System aktiviert, dann aber gemerkt, dass der Flug nach Zürich bereits völlig überbucht war. Wir mussten schlussendlich einen komplett neuen Flug nach Frankfurt buchen.

Hat jemand Erfahrung mit dem rechtlichen Vorgehen? Wir haben die aktuellen Gerichtsentscheide gesehen und sind eigentlich zuversichtlich…

Danke für Hinweise.

Dafalk

Wenn ich das richtig verstehe war der Flug Kolkata-Dehli-Zürich und der erste Teil wurde nicht angetreten, sondern erst in Dehli wolltet ihr einsteigen. Du solltest mal in den Beförderungsvertrag schauen. Aber meistens sagen die Airlines wenn du das erste Segment nicht abfliegst, wird dir die Weiterreise verwährt bzw. das Ticket neu berechnet. Ich wäre an eurer Stelle da leider weniger zuversichtlich und würde mich auf einen langwierigen Prozess einstellen. Bin aber auch kein Rechtsexperte und kann daher das Ergebnis nicht abschätzen.

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Wenn der Flug nicht gerade in Italien gebucht wurde, hat man da häufig wenig Chancen. Die Steuern eures nicht angetretenen Air India Flugs solltet ihr dennoch zurück bekommen.

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Danke Die für die Antwort. JA, korrekt verstanden und es gibt in den AGBs natürlich einen Absatz dazu - das heisst natürlich noch nicht, dass das rechtlich hinhaut. LG

Danke für die Rückmeldung. LG Dafalk

Ich kann deine Zuversicht auch nicht ganz verstehen. In den Medien waren meines Wissens immer nur Fälle, bei denen es darum geht, die jeweils letzten Segmente verfallen zu lassen.

Dass der Rest des Tickets storniert wird, sobald ein Segment nicht angetreten wird (d.h. dass es nicht möglich ist, Segmente am Anfang oder zwischendrin verfallen zu lassen), war bisher eigentlich unstrittig und übliche Praxis. Irgendwelche Urteile, bei denen eine Airline diesbezüglich zurechtgewiesen worden wäre, sind mir nicht bekannt.

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Es laufen wohl schon Verfahren gegen die Umsetzung der „Couponreihenfolge“, hier z.B. zur Lufthansa gefunden:

Ich teile den Optimismus aber ebenfalls nicht. Erst recht nicht bei Air India mit Abflug von Indien.

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So wie ich den Artikel verstehe, geht es um die Tarifdifferenz bei nicht angetretenem Flug bei Annullierung durch die Airline.
Ne dann noch indische Airline mit Start in Indien, zählen da überhaupt deutsche/ europäische Gesetze?
Ob da das Problem greift? Ich wünsche dem Threadersteller jedenfalls Glück und hoffe er hält uns auf dem laufenden :smiley:

Sorry, die Chancen auf Erstattung sind minimal. Vertrag ist Vertrag (und das pricing vieler Netzwerk Airlines beruht darauf). Hier war Air India sogar kulant und hat den Flug offensichtlich wieder aktiviert (vermutlich standby/Warteliste?). Wurde wegen der Überbuchung am Ende noch eine alternative in den Folgetagen angeboten - oder dann doch alles wieder abgesagt?

kurzer Nachtrag: Air India fliegt btw gar nicht von Delhi nach Zürich. Codeshare bei Swiss?