Air France verweigert EU Recht Begründung Unwetter über Paris

Die Wetterlage kann möglicherweise auch dazu führen, dass einige Flieger starten können, zum Beispiel wenn die Wetterlage einen weniger eng getakteten Start zulässt, oder aber manche Flüge, auf Grund ihrer Route starten können.
Auch kann es sein, dass manche Flüge dann verspätet auf Slots starten, für die andere Flüge gecancelt werden.
In dem Fall entscheidet ATC wer startet und wer nicht. ATC wäre wiederum auch ein Grund, der von der Airline nicht beeinflussbar ist.
Zwar gilt das als Grauzone mit guten Chancen vor Gericht, aber macht das Sinn teuere Rechtsstreitigkeiten durchzuführen, bei denen am Ende nur die Anwälte die Gewinner sind?
Daher denke ich, dass in so einem Fall, auch eher die Prüfung durch entsprechende Anbieter vor zu ziehen wäre. Wenn die sich der Sache annehmen bekommt man ein bisschen was und alle sind zufrieden.
Am Ende reden wir hier von 250 € plus Übernachtung, Transfer und Betreuungsdienstleistung, das ist sicher ein Streitwert unter 500 €.

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da gibt’s zig Urteile drüber! Solange einige starten konnten, ist es Aufgabe der Airline dafür zu sorgen dass alle starten können, tun sie das nicht (nachweispflicht!) greift EU261

Das die Chancen vor Gericht gut wären ist mir ja bekannt, hatte ich ja geschrieben.
Daher drücke ich das anders aus:
Es muss jeder selber wissen ob er für die 150€ die ihm/ihr von den 500€ bleiben vor Gericht zieht.
Nur weil man im Recht ist, muss man das ja nicht immer um jeden Preis durchsetzen.
Aber die Anwälte freuen sich sicher über den Auftrag, einen Gewinner muss es ja geben….

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Blockzitat Gewitter sind nur dann ein Grund zu Ablehnung, wenn alle anderen Flüge auch storniert wurden

Warum soll als Bsp der Flug von CDG-LHR auch storniert werden wenn die heftigen Gewitter an dem Abend auf dem Weg nach München den Flug kreuzen?


Quelle: Kachelmannwetter.de

Ich glaube nicht angesichts der aktuellen Auslastungen welche nahezu durchgängig sehr hoch sind egal welche Airline Interesse daran hat für 100 Pax+X für Hotel und Co zu zahlen einfach nur so ohne Grund.

Aber @kallewirsch hat es richtig geschrieben, über ein Flightright und Co prüfen lassen ok, aber eine Klagewut bringt niemanden weiter.

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wieso wollt ihr hier Richter spielen?
Es gibt verschieden Urteile, wo die Airline trotz Gewitter nicht nachweisen konnte, dass sie alle Kräfte unternommen hat, den Gast zu befördern.

Es sind 2 Bedingungen für EU261! genau deshalb ist es eben schwierig für die Airlines in einer Verhandlung zu beweisen, dass sie z.B. dne Passagier anstattt direkt nach MUC über FRA, BRU, AMS etc. versucht hätten zu transportiern - dann müssen sie bezahlen!

Es geht doch nicht ums Recht haben. Es geht darum, dass es für die 150€, nach Abzug von Anwaltskosten, einfach viel zu viel unnötiger Aufwand und Stress ist.

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