Das sind die Änderungen (zumindest für mich, mein Vertrag ist von 2019, möglicherweise gibt es unterschiedliche Verträge je nach Vertragsabschluss):
Was haben wir geändert?
- Preis- und Leistungsverzeichnis
- Kartenentgelt
Die American Express Gold Card kostet EUR 140,– Jahresentgelt (jährliche Belastung).
Ein Erlass des Jahresentgelts im Fall des Erreichens des vereinbarten Jahresumsatzes wird nicht mehr gewährt. Das Entgelt werden wir Ihnen jeweils einmal jährlich in oben genannter Höhe belasten.
- Leistungen
Die Gold Card enthält folgende neue Versicherungsleistung:
Schlüsselverlustversicherung
Kostenersatz bei Diebstahl und Verlust von Fahrzeug- oder Hausschlüssel pro Schadensfall z. B.
Für Schlüsseldienst max. EUR 250,–
Für Ersatzschlüssel max. EUR 250,–
Für Ersatzschloss max. EUR 250,–
Jedoch max. EUR 1.000,– innerhalb eines 12-Monatszeitraums. Selbstbehalt je Versicherungsfall EUR 25,–.
Ausführliche Bedingungen und Informationen sowie Ausschlüsse zu dieser neuen Leistung entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.
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Membership Rewards
Die Mitgliedschaft beim Membership Rewards Programm Classic ist im Kartenentgelt enthalten. (Wenn Sie bislang bereits am Membership Rewards Programm teilgenommen haben, bedeutet dies keine Änderung für Sie.)
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Versicherungsbedingungen
Die Versicherungsbedingungen werden um die Bedingungen für die Schlüsselverlustversicherung von dem Versicherer Europ Assistance ergänzt.
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Wesentliche Änderungen zu den Mitgliedschaftsbedingungen
Nachfolgend finden Sie einen Überblick der wesentlichen Änderungen, die wir zu den Mitgliedschaftsbedingungen (Stand Januar 2025) vorgenommen haben. Die neuen Mitgliedschaftsbedingungen finden Sie jederzeit unter: go.amex/mgb-gold
In Teil 1, Ziffer 2.2 ( Verzugszinsen/-schaden) wird der Begriff der Mahnkosten als „Kosten für die Beauftragung von Inkassodienstleistern und von Rechtsanwälten“ definiert.
In Teil 1, Ziffer 5 (Kann der vorliegende Vertrag geändert werden?) haben wir die Klausel bezüglich Änderungen der MGB durch eine neue Änderungsklausel ersetzt.
In Teil 1, Ziffer 5 wird unter dem Absatz c. aa. folgender Fall, in dem eine Änderung im Wege der Zustimmungsfiktion möglich ist, ergänzt: „(4) unser Änderungsangebot sich auf eine Karte bezieht, bei der laut Vertrag für die Hauptkarte kein Kartenentgelt zu zahlen ist, und die Änderung einen kostenlosen Kartenvorteil und nicht den Zahlungsdienst selbst betrifft,“
Der Teil 2, Ziffer 2. a. II (Bargeldauszahlung an ATM) wird neu gegliedert, und es wird entsprechend den bereits bestehenden Prozessen klargestellt, dass die Anmeldung und Freischaltung für Bargeldauszahlung am ATM mit der Karte frühestens 6 Monate nach Bestehen des Kartenkontos erfolgen kann.
In Teil 2, Ziffer 12 (Wie Sie Zahlungen leisten) haben wir den neuen Punkt c) eingefügt, gem. dem jede Zahlung von Ihrem persönlichen Bankkonto erfolgen muss.
In Teil 2, Ziffer 13 (Wie wir Zahlungen anrechnen) wird die Tilgungsreihenfolge insbesondere dahingehend geändert, dass Zahlungen zunächst auf Transaktionen, die in einer Abrechnung ausgewiesen sind, angerechnet werden.
In Teil 2, Ziffer 16 (Zusatzkarten) werden die Vertragsverhältnisse bezüglich Zusatzkarten wie folgt geändert. Bislang haben der/die Hauptkarteninhaber:in und der/die Zusatzkarteninhaber:in die Zusatzkarte gemeinschaftlich beantragt und es kam auch zwischen uns und dem/der Zusatzkarteninhaber:in ein Vertragsverhältnis zustande. Geändert haben wir nun, dass wir allein auf Antrag des Hauptkarteninhabers / der Hauptkarteninhaberin unter den neuen dargestellten Bedingungen an andere Personen eine Zusatzkarte ausstellen können. Entsprechend wurde auch die Begriffsdefinition von „Zusatzkarte“ zu Beginn der MGB angepasst und „Hauptkarteninhaber:in“ wurde neu definiert.
In Teil 2, Ziffer 17 (Umrechnung von in einer Fremdwährung getätigten Transaktionen) im Unterpunkt 17.4 wird der Zusatz „oder SMS“ für die Mitteilung zu Transaktionen in anderen Währungen als Euro hinzugefügt.
In Teil 2, Ziffer 22 (Beendigung Ihres Vertrags) haben wir folgende wichtige Gründe, die uns zur Kündigung mit sofortiger Wirkung berechtigen, ergänzt:
- „wir den begründeten Verdacht haben, dass Sie sich in Verbindung mit der Nutzung von Kartenvorteilen betrügerisch oder missbräuchlich verhalten oder verhalten haben, um sich einen nicht von uns vorgesehenen Vorteil zu verschaffen
- Sie sich unserem Personal gegenüber verletzend oder bedrohlich verhalten“
In Teil 2, Ziffer 23 (Kartenvorteile) haben wir Punkt b) ergänzt. Kartenvorteile wurden in „Kartenvorteile in Form von Guthaben“ und „Weitere Kartenvorteile“ unterteilt.
Die „Kartenvorteile in Form von Guthaben“ können eine vorherige Anmeldung erfordern, unterliegen besonderen Bedingungen und sind befristet.
In Teil 2, Ziffer 25 (Beschwerden uns gegenüber; Schlichtungs- und Beschwerdestellen) wird neben dem Postfach die Adresse der Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank „Wilhelm-Epstein-Straße 14, 60431 Frankfurt am Main” ergänzt.
- Änderungen von Anlagen
Informationen zur Datenübermittlung an die SCHUFA sowie das SCHUFA-Informationsblatt nach Art. 14 DSGVO wurden gem. den Vorgaben der SCHUFA angepasst.
Die Datenschutzerklärung für Karteninhaber wurde dahingehend angepasst, dass diese nicht mehr in voller Länge im Paket zusammen mit den Mitgliedschaftsbedingungen zur Verfügung gestellt wird, sondern darauf hingewiesen wird, dass Ihnen die jeweils aktuelle Version der „Datenschutzerklärung für Karteninhaber“ unter Datenschutzerklärung für Karteninhaber | AMEX DE zur Verfügung steht.