American Express Reiseversicherung hilft nicht bei Erkrankung während der Reise

Wir haben zu dritt eine Reise auf die Philippinen und von dort nach Thailand gebucht. Die Rückreise nach Österreich hätte dann wieder mit der Turkish Airlines von Manila nach Wien erfolgen sollen.

Leider wurden wir in Thailand (alle drei) krank: Diagnose des Arztes: Sinusitis, also Nebenhöhlenentzündung, die einen Druckausgleich beim Fliegen unmöglich macht. Und das am Tag vor der geplanten Heimreise. Der Arzt hat dringend empfohlen, den Flug um eine Woche zu verschieben.

Der Flug mit Turkish Airlines war nicht verschiebbar, wir konnten ihn nur stornieren und haben dafür nur die Gebühren in der Höhe von €43,20 (für alle drei Personen, also €14,40 pro Person!) rückerstattet bekommen. Für Business-Flüge, die (hin und zurück für alle drei Personen) insgesamt €8128,68 gekostet haben (und mit American Express bezahlt wurden).

Wir haben für eine weitere Woche ein Hotel und einen neuen Rückflug mit Qatar Airways gebucht.

Nach der Heimreise haben wir versucht, zumindest den Rückflug (also nicht die ganzen Mehrkosten, sondern nur den Preis für den nicht angetretenen Heimflug in Höhe von ca. €4000) über die Versicherung von American Express rückerstattet zu bekommen. Wir haben uns damals überhaupt für die goldene American Express entschieden, weil diese Karte als idealer Reisebegleiter beworben wird (auch immer wieder auf den Seiten von Travel-Dealz). Angeblich werden (Teile von) Reisen abgedeckt, wenn man sie wegen der Erkrankung von Angehörigen nicht antreten kann.

Soeben habe ich die Rückmeldung von American Express (genauer: von der damit verknüpften Versicherung Europ Assistance) bekommen: Mein Antrag wurde abgelehnt, mit der Begründung:

We cannot handle your case as a trip cancellation, as the policy only covers the total cancellation of a trip before the start of the trip, i.e. before the departure of the first flight from Vienna.

Wer also erst während der Reise erkrankt, hat Pech gehabt, und die Versicherung ist wertlos.

In der Begründung stand noch:

We have checked your policy to see if we can cover these expenses under another medical guarantee, but unfortunately it does not fit any benefit.

Jetzt haben wir es also Schwarz auf Weiß: Es gibt auch keine anderen Klauseln im Versicherungsvertrag, die eine Erkrankung während der Reise abdecken.

Zitat von der Amex-Webseite: „Umfangreicher Versicherungsschutz auf Reisen für Sie, alle Zusatzkarteninhaber:innen und Ihre Familie“.

Fazit: Wenn Ihr wegen des „umfangreichen Versicherungsschutzes auf Reisen“ überlegt, euch eine American Express Karte zuzulegen, lasst es bleiben. Wenn es wirklich ernst wird, dann drückt sich die Versicherung vor der Leistung.

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Ich würde da nochmal nachhaken. Es scheint mir hier der Fall zu sein, dass es als Reiserücktritt verstanden wird, aber der facto ist es ja wohl der Fall eines Reiseabbruchs bzw. einer Reiseunterbrechung. Bzw. sind es ja auch Konsequenzen der Erkrankung, wo die Reisekrankenversicherung greifen sollte.

Also nochmal explizit darauf hinweisen, sprich Erkrankung und Zwangsverlängerung. Im Endeffekt ist es eine Versicherung, wo man idR nachhaken muss und ggf selbst alles mundgerecht erklären muss, da die per se ja ungern zahlen. Und wie Du schon sagst, ist das eine Dritte Firma, nicht Amex selbst.

Aber der Fall kann schon tricky sein. Ihr seid ja nicht zurück geflogen und habt eure Reise abgebrochen, also kein Reiseabbruch. Ihr seid länger geblieben wegen Krankheit. Also ich sehe hier schon die Krankenversicherung als greifend, wo auch klar steht, dass daraus entstehende Kosten übernommen werden.

Kurzum: nachhaken, nicht drauf verlassen, was Dir da erstmal geantwortet wird, nochmal die AGB der Versicherung genau lesen, direkt auf anwendbare Paragraphen daraus hinweisen.

Viel Glück!

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Hallo @gueb,

tatsächlich ist dein Fall vermutlich von keiner Reiseversicherung wirklich berücksichtigt. Ganz unabhängig von Amex oder Europ.

Falls es nicht als Reiseabbruch/unterbrechnung durchgeht, könntest du es noch über die Reisekrankenversicherung als medizinischen Rücktransport versuchen. Eigentlich muss man so etwas eng mit der Versicherung abstimmen aber evt. geht es ja durch. Habt ihr die Arztkosten auch über die Reisekrankenversicherung laufen lassen?

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Das kann man pauschal so nicht sagen. Bei meiner Versicherung (Diners Club Österreich) steht bei Reiseabbruchversicherung nämlich folgendes:

„Ebenfalls versichert sind die Mehrkosten für die verspätete Rückreise und die notwendige Nächtigung, die aufgrund eines schweren Unfalles oder einer Erkrankung ohne Spitalsaufenthalt
zur Verlängerung der Reise geführt haben“

In meinem Fall sind aber nur 1500€ gedeckt.

Man muss also die Bedinungen genau lesen.

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Laut Begründung der Versicherung scheint nur ein Reiserücktritt versichert zu sein und kein Abbruch.
Dein Fall ist ja technisch schon ein Reiseabbruch, nämlich der Fall dass man einen Teil der gebuchten Reise (hier den Rückflug) wegen Krankheit nicht antreten kann, sondern diesen (nach vorn oder hinten) verlegen muss.
Bei separat angebotenen Reiserücktritt-Versicherungen kann man in der Regel wählen, ob ein Abbruch auch mitversichert ist (kostet dann etwas mehr). Bei einer Versicherung „im Paket“ muss man quasi schlucken, was einem vorgeworfen wird, und das scheint bei Amex leider etwas lückenhaft zu sein.

Die Reise-Krankenversicherung ist eher nicht zuständig, solange es kein medizinisch notwendiger bzw. sinnvoller Krankenrücktransport ist (die dürften argumentieren, dass Ihr ja erst geflogen seid, als Ihr nicht mehr krank wart). Ich würde es aber ebenfalls dort probieren.
Viel Erfolg!

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Hatte mal etwas ähnliches und mit der M&M Gold-Karte gebucht gehabt. Da wurden die Kosten damals übernommen. Habe auch gerade nochmal nachgesehen und das ist laut Versicherungsbedingungen auch weiterhin so vorgesehen:

Rückreisekosten sowie sonstige Mehrkosten, die durch einen Abbruch der Reise
nachweislich entstanden sind, vorausgesetzt, dass An- und Abreise im versicherten
Arrangement enthalten sind; dies gilt auch im Falle einer nachträglichen Rückkehr.

Wie also @radry schrieb, scheint es nicht so eindeutig zu sein, dass das grundsätzlich nicht angeboten wird. Vielleicht wäre das was, wo man in Zukunft beim Vergleich von Kreditkarten mit darauf achten könnte.


Als Tipp an @gueb: Amex hat mir bei einem Versicherungsfall - nach dem Abschluss des Falls beim Versicherer - eine e-Mail geschickt und gefragt wie zufrieden ich mit der Versicherungsleistung war. In dem Fall hat (damals noch) AXA mir (technisch korrekterweise) den Diebstahleinbruch in den Mietwagen als zwei getrennte Versicherungsleistungen abgerechnet (Mietwagenschaden und Reisegepäck) und wollte entsprechend für beide Fälle einzeln den Mindestselbstbehalt berechnen. Und als ich Amex dann gesagt habe, dass ich unzufrieden war, hat sich tatsächlich am nächsten Tag jemand von Amex gemeldet und gesagt, dass sie mit AXA ausgehandelt haben, dass sie mir aus Kulanz nur einen Selbstbehalt geltend machen. Ist aber natürlich ein deutlich geringerer Betrag gewesen als hier im Raum steht.

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Ich würde sagen Punkt 1.4 müßte doch hier greifen

Medizinische Assistance & Auslandsreise-Krankenversicherung
– Gültig nur mit Karteneinsatz, bis 120 Tage je Reise –
Versicherer ist IPA (siehe Seite 14).
Sie müssen zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls jünger als 80 Jahre sein, um ärztliche Hilfe und Kostenersatz zu erhalten.
Sie haben Versicherungsschutz, wenn Sie während Ihrer mit der American Express Platinum Card bezahlten Reise im Ausland
einen Unfall erleiden oder krank werden. Bitte nehmen Sie möglichst bald Kontakt mit Ihrem Assistance-Service-Erbringer auf.
Dieser wird, soweit möglich, alles Erforderliche für Sie veranlassen, einschließlich Arztbesuch oder Besuch anderer Mediziner,
Einweisung in ein Krankenhaus und Ihrer medizinischen Be handlung. Er bezahlt ferner die erforderlichen Kosten, die von seinem
leitenden Arzt genehmigt wurden. Wenn Sie sich ausreichend erholt haben, organisiert der Versicherer erforderlichenfalls Ihre
Heimreise.
Alle Kosten müssen im Voraus vom Assistance-Service-Erbringer genehmigt werden.
1 Die Leistungen für Sie
1.1 Medizinische Behandlung: notwendige Kosten für medizinische Hilfe und chirurgische Eingriffe sowie Krankenhausaufenthalte, die sich daraus ergeben, dass Sie während Ihrer Reise krank oder verletzt werden. Damit der Assistance-Service-Erbringer die Fakten Ihrer medizinischen Situation auswerten kann, müssen Sie Ihren behandelnden Arzt und Ihren
Hausarzt von deren ärztlicher Schweigepflicht befreien.
1.2 Transport zum Krankenhaus: notwendige Kosten für Ihren Transport oder Ihre Überführung zum nächst gelegenen, angemessen ausgerüsteten Krankenhaus, wenn kein kostenloser Transport zur Verfügung steht.
1.3 Ihre Heimreise nach der Behandlung: Der Assistance-Service-Erbringer organisiert Ihre Heimreise und bezahlt die erforderlichen Kosten für Ihre Heimreise einschließlich medizinischer Begleitung, falls erforderlich.
1.4 Heimreise Ihrer Reisebegleiter: Economy-Flug oder Standard-Zugfahrkarte, wenn die ursprünglich vorge sehenen Transportmittel für die Heimreise nicht benutzt werden können.
1.5 Zahnbehandlung: notwendige Zahnbehandlungskosten in Notfällen.
1.6 Verlängerung des Aufenthalts von Freunden oder Angehörigen während Ihrer Behandlung: bis zu EUR 200 pro Nacht
für Unterbringungs- und Verpflegungskosten, bis der leitende Arzt des Assistance-Service-Erbringers mitteilt, dass Sie
während Ihrer Reise keine weitere Behandlung benötigen.
1.7 Besuche von Freunden und Angehörigen bei Ihnen im Krankenhaus: Economy-Flug oder Standard-Zugfahrkarte und bis zu
EUR 200 pro Nacht (maximal 10 Nächte) für Unterbringungs- und Verpflegungskosten für einen Freund oder Angehörigen,
der Sie im Krankenhaus oder während Ihrer Genesung besucht, wenn Sie allein reisen. Die Leistung wird eingestellt, wenn
Sie in Ihr Heimatland zurückkehren.
1.8 Krankenhausleistungen: EUR 75 pro Nacht (maximal 10 Nächte), während Sie im Krankenhaus sind, für Dinge, die Ihren
Aufenthalt angenehmer machen.
1.9 Verlängerung Ihres Aufenthalts im Anschluss an eine medizinische Behandlung: bis zu EUR 200 pro Nacht (maximal 10
Nächte) für Unterbringungs- und Verpflegungskosten für Sie und eine weitere Person, wenn der leitende Arzt des
Assistance-Service-Erbringers Ihnen rät, Ihren Aufenthalt nach Ihrer Behandlung zu verlängern.

oder Reiseabbruch

1.1 Sie erhalten bis zu EUR 6.000 pro Person für angemessene Heimreisekosten, die Wiederaufnahme Ihrer Reise, die Kosten

Reiseabbruch & Reiseunterbrechung (nach Reiseantritt)
– Gültig nur mit Karteneinsatz, bis 120 Tage je Reise –
Versicherer ist IPA (siehe Seite 14).
1 Die Leistungen für Sie
1.1 Sie erhalten bis zu EUR 6.000 pro Person für angemessene Heimreisekosten, die Wiederaufnahme Ihrer Reise, die Kosten
Ihrer ungenutzten Reise (bei Reiseabbruch werden die nicht in Anspruch genommenen Reisetage zu den Gesamt-Reisetagen ins Verhältnis gesetzt), Unterbringung, Exkursionen und Freizeitaktivitäten, die mit der American Express Platinum
Card bezahlt oder vorgebucht wurden und nicht rückerstattbar sind, wenn Sie Ihre Reise ab- oder unterbrechen, weil:
1.1.1 Sie oder eine mit Ihnen reisende Person oder eine Person, die Sie als Hauptzweck Ihrer Reise besuchen, einen Unfall
haben/hat oder erkranken/erkrankt oder sterben/stirbt.
1.1.2 Ihr naher Angehöriger oder ein naher Angehöriger einer Person, die mit Ihnen reist, oder ein naher Ange höriger einer
Person, die Sie als Hauptzweck Ihrer Reise besuchen, einen Unfall hat, erkrankt ist oder stirbt.
1.1.3 Eine schwere unvorhersehbare Beschädigung Ihrer Wohnstätte oder Ihrer Geschäftsräume geschieht, wenn der verursachte Schaden mehr als EUR 30.000 beträgt.
1.1.4 Ein Einbruch in Ihrer Wohnstätte oder Ihren Geschäftsräumen Ihre Anwesenheit bei der Polizei erfordert.
1.2 Wenn Sie aufgrund einer Beschädigung oder eines Diebstahls in Ihrer Wohnstätte oder Ihren Geschäftsräumen Ihre
Reise abbrechen, erhalten Sie bis zu EUR 250 für Teile, Arbeiten und Telefonkosten, um Ihr Haus zu sichern und weitere
Be schädigungen vor Ihrer Heimkehr zu vermeiden