Ursprünglich gebucht hatte ich:
DE-PEK, Y+, LH
PEK-SZX, Y, CA
SZX-PEK, Y+, CA 1308 am 24.6 um 10:15
PEK-DE, Y+, LH
auf einem Lufthansa Premium Economy Ticket, regulär über die Lufthansa Website.
CA 1308 wurde seitens CA am Tag vorher storniert. LH hat mich dann auf früheren CA 1306 um 08:55 umgebucht. CA 1308 sollte im A330-300 erfolgen, CA 1306 aber im A330-200 - und der hat bei CA keine Y+, also wurde ich in Y gedowngraded. Immerhin hat mich CA auf einen bulkhead seat mit extra legroom gesetzt.
Wäre das ein CA Ticket gewesen, hätte ich laut CA selbst nach chinesischem Recht Anspruch auf eine Entschädigung für das Downgrade, aber weil es ein LH Ticket ist, fühlt sich CA nicht zuständig (der CA Kundendienst ist schon allein deshalb überfordert, weil „die Ticketnummer zu viele Stellen hat“). Von LH bekomme ich (wie zu erwarten) keine Antwort.
Fragen:
Habe ich überhaupt Anspruch auf Entschädigung für Umbuchung und/oder Downgrade?
Meiner Meinung nach und ohne Gewähr,
Wenn alles auf einem Ticket ist und bei LH gekauft, sehe ich da schon Anspruch auf eine Entschädigung.
SZX-PEK sind mehr als 1500 km, also 50% aber nur für den Teil des Ticketpreises, der für dieses Segment anfällt.
Ansprechpartner hier die LH meiner Meinung nach
50% ab 1500km klingt nach Downgrade-Entschädigung nach EU Fluggastrechte-Verordnung. Greift die denn, obwohl die ausführende Airline nicht aus der EU ist und weder Start noch Ziel des Segments in der EU liegen?
Wie sieht es denn mit Entschädigung für die Annullierung+Umbuchung aus? Die Ankündigung erfolgte ja erst am Tag zuvor und der Ersatzflug liegt mehr als eine Stunde früher.
wieder so ausdrücken, dass auch Otto Normalverbraucher versteht, was gemeint ist
Zumindest im Nachrichtentext zeigt die Foren-Software ja für Airline-Kürzel und Buchungsklassen die entsprechende Bedeutung an. Wer es nicht versteht kann also auch gleich was lernen.
Die EU Richtlinie hat sich dahingehend „verändert“, dass die Airline auch zuständig ist, bei der es gekauft wurde, wenn eine NON-EU Airline den Flug durchführt. Also sehe ich das wie Thomas @kallewirsch
genau ich sehe hier die Anwendung von EU 261- aber wie gesagt ist meine Auslegung der Verordnung:
Da heißt es in Artikel 3 (5) Diese Verordnung gilt für alle ausführenden Luftfahrtunternehmen, die Beförderungen für Fluggäste im Sinne der Absätze 1 und 2 erbringen. Erfuellt ein ausführendes Luftfahrtunternehmen, das in keiner Vertragsbeziehung mit dem Fluggast steht, Verpflichtungen im Rahmen dieser Verordnung, so wird davon ausgegangen, dass es im Namen der Person handelt, die in einer Vertragsbeziehung mit dem betreffenden Fluggast steht.
Allerdings fürchte ich auch, dass der Anteil den du da erwarten kannst sehr gering sein wird.
was meinst du, wenn alles nach deiner Vorstellung gut geht, wie viel Entschädigung Du da rausholst?
Naja, wenn es in der EU wäre und alles mit LH, würde ich erwarten:
a) Für Annullierung+Umbuchung mit weniger als 7 Tage Vorankündigung und mehr als 1 Stunde früherem Abflug: 400€ pauschale Entschädigung
b) Für Downgrade: 50% des anteiligen Ticketpreises. Bei dem Ticketpreis von etwa 2000€ (war nur 2.5 Wochen vorher gebucht) sollten die ~2000/20000km immer noch so 100€ rausgeben.
Also in Summe 500€.
Wo ich hier etwas überfragt bin ist, wie die Sache aussieht weil in China mit chinesischer Airline. Dazu scheint hier aber ja die Meinung zu sein, dass das kein Problem sein sollte, weil eben LH Ticket.
Muss ich jetzt also nur noch die LH überzeugen. Mal gucken ob da auf die erste Anfrage noch was kommt. Ich nehme an die SEN Hotline zu nerven bringt in solchen Fällen eher nix?
das sehe ich hier nicht. Die Verspätung für Entschädigungen bezieht sich nicht auf SZX-PEK sondern auf SZX-DE, was auch immer DE ist. Wenn durch Umbuchung auf CA1306 der LH Flug erreicht wird und du deinen Zielort „DE“ pünktlich erreichst, dann gibt es keinen Grund für die Entschädigung wegen Verspätung, du warst ja auch gar nicht zu spät…
Ich kann ja den Reiz der Entschädigungsbeträge nach Eu261 nachzujagen verstehen, aber ich bin immer wieder überrascht welche Blüten es trägt und genau da sehe ich die Problematik bei dieser Regelung. Sobald irgendwo was schief geht wird nach dem Geld gelechzt.
Wenn du der Umbuchung auf CA1306 nicht zustimmst, hast du die Möglichkeit von Stornierung und Rückzahlung (des anteiligen Tickets, Hinflug hattest du ja genutzt) oder Ersatzbeförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt.
Die Ausgleichszahlung nach Artikel 7 kommen nur zum tragen, gemäß Art 5, C III:
iii) sie werden über die Annullierung weniger als sieben Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen.
Hier zählt meiner Meinung nach wie gesagt der gesamte Flug, bis zum letzten Flughafen (Bahnfahrten sind z.B. nicht abgedeckt auch nicht wenn sie eine Flugnummer haben).
Du hättest also darauf pochen können, dass man dich auf einen Flug umbucht, der nicht mehr als 1 Stunde früher abfliegt als CA1308 und erst wenn dadurch dein Ziel zu spät erreicht wird dann kannst du über die Entschädigung nachdenken.
Ergo: Du hast dich aber dafür entschieden den früheren Flug anzunehmen und damit pünktlich anzukommen. Daher keine Entschädigung.
Deine Berechnung mag mathematisch-relativ korrekt sein, leider könnte das aber nicht der tatsächlichen Rechnung entsprechen. Ich weiss nicht, ob du Steuern und Gebühren hier schon abgezogen hast, denn die sind nicht Teil der Berechnung. Auch werden die unterschiedlichen Segmente nicht relativ zur Entfernung kosten.
Ich könnte mir daher sehr gut vorstellen, dass man versucht dich eher mit 50 € zufrieden zu stellen, wenn man überhaupt was zahlt, du kannst dich da fürchte ich, auf ein langes Ping Pong einstellen.
Eine Entschädigung ist bei einer sehr kurzfristigen Anullierung grundsätzlich immer geschuldet. Auch wenn man nicht später ankommt.
Die Entschädigung KANN jedoch ggf. durch die Airline um 50% gekürzt werden. Die Airline muss dies jedoch nicht machen. In der Praxis ist mir das nur 1x passiert. Meist gehen die vollen 400€ durch, wenn kein Mensch genauer hinschaut.
dann bin ich mal gespannt, wie es ausgeht. @Marvin42 lass uns bitte wissen, wie sehr die Kasse am ende geklingelt hat und wie groß der Aufwand für dich war.
Zumindest scheint jemand bei Lufthansa an dem Fall dran zu sein. Ich habe heute Nacht zwei e-Mails von Air China komplett ohne Kontext bekommen. Die erste bestätigt, dass der Flug wegen „bad weather“ „out of airlines control“ storniert wurde und ich deshalb „no compensation“ bekomme, die zweite bestätigt, dass es wegen „public safety“ „out of airlines control“ war und deshalb „no compensation“. Mal sehen was jetzt von Lufthansa kommt.
Zum Glück gibt es zu ungefähr der geplante Abflugzeit genug andere Flüge zwischen den Regionen (z.B. ZH 9103, CZ 3175, CA 1380, HU 7804, SC 1162, CA 108), da kann mir niemand erzählen, dass sie einen Tag vorher nur diesen einen Flug wegen schlechtem Wetter stornieren mussten
Von Fällen wie diesen hier höre ich in letzter Zeit mehr und mehr und letzthin ist es mir selber auf einem Prämienflug passiert: Miles and more reguläre Businessclass Langstreckenprämie, (die eh nur noch selten verfügbar sind) mit 71.000 Meilen bezahlt, sollte eine Umsteigeverbindung von HKG über SIN werden, trotz Bestätigung war 3 Tage vor Abflug der Anschlussflug nach SIN aus der Buchung verschwunden. Aus HKG für teueres Geld in der Hotline gehangen und Anschlußflug wieder in die Buchung hineinbekommen, allerdings nur in Eco. Niemand fühlte sich zuständig, keiner entschuldigt sich, Gepäck mußte ich wieder für teueres Geld mit DHL schicken lassen, … eineinhalb Urlaubstage mit Umorganisation und Ärger verplempert, nach Rückkehr ewig in der grottigen Lufthansa Website mit den depperten Chatbots nicht weitergekommen etc. Papierbrief geschickt, nicht mal die Telefonkosten wolle man mir ersetzen. Mittlerweile ist der Fall bei der Schiedsstelle, wenn ich dort meinen Schaden nicht ersetzt bekomme, muss ich wohl klagen. Kundenorientierung scheint Lufthansa wie auch die Staralliance Partner nicht mehr zu kennen. Die Business Class war auf dem Anschlußflug, wie auch die Economy Class schätzungsweise nur zu 10 Prozent gebucht.
Vor 3 Jahren hatte ich einen ähnlichen Fall. Auch Lufthansa Ticket.
DUS(LX)-ZRH(LX)-SIN(SQ)-HKT(PG)-BKK(LH)-MUC(LH)-DUS
PG stornierte den Rückflug HKT-BKK ca
. 4-5 Tage vor Abflug. Es gab ( COVID bedingt ) keine Alternative am gleichen Tag nach Bangkok.
LH hat erst Mal alles versucht ganz aus der Sache raus zu kommen, wollte noch nicht mal umbuchen. Habe es dann an meine Fachanwaltskanzlei für Reiserecht gegeben. Die haben dann einen Brief an Lufthansa gefaxt, mit allen von mir rausgesuchten Möglichkeiten, mit Fristsetzung 18.00 Uhr. Um 17.50 hatte ich dann Kommentarlos eine Email mit neuen Etix. Zurück einen Tag früher mit SQ/LH wieder über Singapur.
Für diesen Transit brauchte man wieder so einen teuren Test ( 105 Euro p.p. ).
Diese Kosten plus 600 Euro p.p. nach EU wollte LH natürlich auch wieder nicht erstatten. Also eingeklagt. Kurz vor Urteilsverkündung hat LH eingelenkt und knapp 3700 Euro für 5 Personen überwiesen.
Ohne Anwalt rühren die sich aber zu 99% gar nicht. Deshalb guter Rat an alle, eine Vertragsrechtsschutz ist sehr hilfreich und schützt vor Kosten.