Passiert ist dann folgendes:
26.06. 16:38: MUC-STR (LH2152): Information bzgl. Annullierung
26.06. 17:36: CAG-MUC (LH1919) Information bzgl. Delay. Tatsächlicher Abflug war dann ca. 21:45 und wir wurden umgeleitet nach HAJ, Information über Umleitung nach HAJ nicht transparent kommuniziert (auf allen Anzeigen stand München als Destination bis zum Einsteigen).
Ich vermute, dass die Masche aus operativen Gründen am 27.06. am HAJ benötigt wurde.
Wenn für Flug LH1919 der tatsächliche Grund das Wetter gewesen sein sollte, besteht kein Anspruch auf €250 Entschädigung.
Erstatten muss LH jedoch Hotel/Taxi/Verpflegungskosten die in HAJ (eventuell) angefallen sind.
Wenn einer der Flüge (LX815 oder LX1168) nicht >3h verspätet gewesen ist besteht hier auch kein Anspruch.
Hotel/Taxi/Verpflegung → auf jeden Fall. Versorgungsleistungen stehen dem Passagier unabhängig vom Grund der Verspätung zu
250€ Entschädigung → hier lohnt es sich ggf. nochmal genauer hinzuschauen bzw. von einem Anwalt genauer hinschauen zu lassen. Schau dir mal diesen Artikel an
Ich bin kein Jurist, aber wenn ich es richtig verstehe, geht es um folgende Frage:
Hättest du mit dem Zug nicht viel schneller in STR sein können (mind. drei Stunden früher) bzw. hat LH dir diese Option zumindest angeboten?
Zu keinem Zeitpunkt wurden uns verschiedene Optionen angeboten, d.h. die Verspätung hätte mMn. durch so eine Maßnahme wesentlich reduziert werden können.
Was ich jedoch stark anzweifle:
War die Wetterlage wirklich so, dass MUC nicht angeflogen werden konnte? (aus meiner Recherche heraus vermute ich eher, dass die Maschine in HAJ benötigt wurde für den ersten Flug am 27.06.)
Als Münchner kann ich bestätigen, dass am 26.06 (Mittwoch) ein heftiges Gewitter über die Stadt war. Ich bin selbst hineingeraten. Ob deshalb der Flughafen nicht angeflogen konnte, kann ich nicht sagen.
Schau mal bei flighradar nach Flügen, die eine ähnliche Route zur gleichen Zeit hatten. Wenn die pünktlich waren, nochmals bei der LH damit nachhaken. Wenn das nicht erfolgreich war, Schlichtungsstelle.
Hatte damit positive Erfahrung gemacht. Bei der Schlichtungsstelle reagiert die LH recht schnell.
oh da kann ich mal klugscheissen der 27.6. war der Donnerstag.
Was habe ich auf diesen Tag gewartet
Aber in der Sache natürlich richtig. Am Tag eures Fluges war Unwetter in München.
Da hilft dir auch kein Anwalt, die können zwar vieles drehen, aber das Wetter leider nicht, auch nicht rückwirkend.
Die Frage ist aber auch etwas verwirrend. Möchtest du deine Auslagen wieder bekommen für Übernachtung und Verpflegung oder hast du bei LH die 250 € geltend machen wollen?
Auf letzteres sehe ich keinen Anspruch, auf Ersteres schon. Da würde ich die Belege hernehmen und zum Ausgleich einreichen.
Auch wenn der erste Flug wegen Wetter umgeleitet wurde, hat der ja nur für ~4h Verspätung gesorgt. Die Ankunft am Endziel war aber 15h später.
Müsste man dann nicht trotzdem Anspruch auf Entschädigung haben? Die restlichen 9h der Verspätung wurden ja durch die bewusste Entscheidung der Fluglinie (wohin umgeleitet wird und welche Ersatzverbindung gebucht wurde) verursacht.
Wenn das nicht so wäre dann könnte man ja bei einer Verbindung aus mehreren Strecken sich immer auf Wetter berufen, wenn mehrere Teilstücke unabhängig voneinander verspätet sind (z.B. verschulden der Airline) aber ein einziges davon wegen Wetter…
Nein, Du hast nach Deinem Vermuten keinen Anspruch.
Wenn ein Flug auf Grund von „außergewöhnlichen Umständen“ >3h verspätet ist, spielt es für diesen Anspruch keine Rolle wie hoch die komplette Verspätung letztendlich am Endziel Deiner gesamten Reisestrecke ist.
Sollte ein neuer Flug, den Du auf Grund des verspäteten/annullierten alten Fluges erhalten hast, wieder eine Verspätung >3h bekommen, ist das ein neuer Anspruch der mit dem vorherigen schlecht Wetter Flug nichts mehr zu tun hat und wieder neu bewertet wird.
Es ging mir nicht um den Ersatzflug, sondern um einen Anschlussflug den man verpasst oder anders fliegen muss.
Bsp:
Flug ist 3h wegen Wetter verspätet, da man den Anschluss verpasst wird man auf einen anderen Anschluss umgebucht, der jedoch z.B. 6h h später als geplant abfliegt.
d.h. man schaut man durch die Finger obwohl man gesamt 9h später ankommt?
Dann kann die Airline dich ja auf einen beliebigen Anschluss umbuchen ohne Konsequenzen… auch 2 Tage später.
Das eigentlich nicht, Rechtlich auf den nächst möglichem Flug und dieser könnte im schlimmsten Fall auch 2 Tage später sein.
Wenn ein Flug bei einer anderen Airline früher verfügbar ist, dann müssten sie dich theoretisch auch auf diesen umbuchen. Weiss nicht ob es da einen gab. Wenn ja hättest Du diesen einfordern können.
Die Argumentationslinie von LH ist klar, und zumindest objektiv deutet ja einiges darauf hin, dass dies auch durchaus plausibel ist. Ich denke nicht, dass die davon abweichen, selbst wenn du denen einen Ordner voller Flüge präsentierst, die doch irgendwo gelandet sind - immerhin ist es bei einer Kapazitätsreduzierung ja durchaus nachvollziehbar, dass manche Flüge halbwegs pünktlich ankommen, und andere dafür eben gestrichen werden müssen.
Freiwillig rücken die keine 250€ raus, nachdem sie diesen Weg schon eingeschlagen haben, so meine Meinung.
Deine beste Chance wäre gewesen, wenn der Ersatzflug am nächsten Tag ebenfalls verspätet gewesen wäre, aber da bist du ja lediglich 1 Stunde nach Plan angekommen. Gibt also auch nix.
Im Lande Brussel, wo die Schatten drohn.
Ein EG261, sie zu knechten, sie alle zu finden,
Ins Dunkel zu treiben und ewig zu binden
Im Lande Brussel, wo die Schatten drohn.
Ha ganz bestimmt nicht. Mordor ist Brussel und dort lebt Sauron.
Ich gehöre zu den Guten, die sich nicht von EG261 verführen lassen und nicht zu Orks mutieren „wo ist meine Entschädigung!!! groarrrrr arghhhhh!!!“
Also doch ein 250 €-Geier.
Ich hatte mich schon gewundert warum deine Recherchen irgendwelche vermuteten operativen Gründe der Lufthansa eher zu Tage brachten, als die zahlreichen Unwettermeldungen…
Schade…