Auslegung der 14 Tage Frist (knappe Kiste :D)

Hallo, ich habe einen Verzwickten Fall:

Mein Flug wurde mehrere male Verschoben:

Ursprüngliche Flugdaten:
25.08.2022 XC 4702 10:10 - 14:30

Die Letzte Änderung erfolgte am 11. 08.2022 , 23:23

  1. Änderung: 18.07.22 um 17:18
    25.08.2022 XC 4702 08:10 - 12:30

  2. Änderung: 11.08.22 um 23:23
    25.08.2022 XC 4702 19:40 - 23:55

Die Abflugszeiten sowie die E-Mail Eingänge sind in GMT+2, die Ankunftszeiten sind in GMT+3.

Zwischen der Mitteilung und dem Flug sind es genau 14 Tage, es heisst aber, dass mindestens 14 Tage vorher bescheid gegeben werden muss. Wenn wir die Mitteilungszeit und den den vorhergesehenen Abflugzeitpunkt der 1. Änderung um 08:10 nehmen, wären wir bei 13 Tage, 8 Stunden, 47 , wenn wir den Ankunftszeitpunkt nehmen, dann wären wir ebenfalls unter 14 Tagen.

Da ist jetzt die Frage, wie die 14 Tagesfrist ausgelegt wird. Ist da nur das Datum relevant oder wird der Abflugzeitpunkt ebenfalls berücksichtigt?

Eine weiterer Aspekt ist, dass am Abflugsort die 2. Änderung um 23:23 rausging, wo es am Ankunftsort aufgrund der Zeitverschiebung schon 00:23 war, also am nächsten Tag. So wäre die Frist von 14 Tagen auf jeden Fall unterschritten.

Ist die Zeitzone der Airline die relevante, ist es der Abflugort oder ist es der Ankunftsort?

Frech ist, dass der ursprüngliche Flug tatsächlich stattgefudnen hat und wir vermuten, dass die Airline unseren Flug auf die Randzeit verschoben hat, um mehr teure Tickets zu verkaufen.

Weiss da jemand mehr?
Vielen Lieben Dank schonmal :slight_smile:

Schwierig. Vielleicht hat @DrMatthiasBoese Erfahrungen mit solchen Fällen.

Ich war ab XC raus.
Das ist echt 1 Haufen.

Die Details zur 14-Tage-Frist sind noch nicht geklärt.

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Mh… Schwierig meint ihr also? Soll ich das ganze an eine Agentur abtreten und die sollen sich kümmern? Wenn ja welche?

Versuchen kannst du es - kostet dich ja nichts. Allerdings gut möglich, dass Fairplane, Flightright und Co den Fall mangels Erfolgsaussichten gar nicht annehmen.

Ich würde es erst selbst versuchen und sonst kannst du es ja immer noch abtreten…

Wenn die ablehnen… Weißt du zumindestens das es wenig Erfolgsaussichten halt gibt und du es sein lassen solltest.

Das der Flug da über 10 Std Verspätung hatte…hast du aber gesehen.
Scheint wohl der gleiche Flug gewesen zu sein … Flugnummer gleich…aber die Zeiten sind massiv verschoben.

Hallo, ich verstehe zwar nicht so ganz, wo das Problem liegt? Flüge können nun mal verschoben werden. Vielleicht hat es auch umlauftechnische Gründe? Vielleicht war ein Pilot krank? Muß ja nicht immer gleich ein böses Spiel der Fluggesellschaft sein. Immerhin hat man es Dir mitgeteilt - Du hättest es auch erst am Flughafen erfahren können. Da verstehe ich immer nicht, warum so ein Riesenaufstand gemacht wird? Grüße, TDIS

Hi Arno nym,

Ich bin bei der Sache relativ optimistisch und würde wie folgt vorgehen: versuche es erstmal selbst bei der Airline. Wenn die dir absagen oder Nach 60 Tagen (wichtige Frist) nicht antworten, reichst du den Fall befindet SÖP ein. (Schlichtungsstelle öffentlicher Personenverkehr: soep-online.de)

Die SÖP ist komplett kostenlos, es fallen keine Gebühren/ Provisionen an und die nehme auch jeden Fall an. Die Verfahren dort dauern zwar bis zu 6 Monate, aber werden von Volljuristen bearbeitet.

Ich habe „knappe Kisten“ bei denen bis jetzt immer durchbekommen. Man braucht halt etwas Geduld.

Hi TDIS,

Das Problem ist, dass Airlines Flüge nicht willkürlich verschieben dürfen. Bei gewissen Fristen machen sie sich durch Verschiebungen schadenersatzpflichtig.
Stell dir vor du buchst im December deinen Sommerurlaub mit Hotel Mietwagen etc. und 2 Wochen vor Abflug verschiebt die Airline den Abflug um 24h. Deinen Mietwagen musst du neu buchen und deine Hotelzimmer ist unter Umständen auch schon anderweitig belegt, weil du nicht erschienen bist.
Wenn die Gründe nicht komplett außerhalb der Kontrolle der Airline liegen, sind Sie dann grundsätzlich für den Entstandenen Schaden Schadenersatzpflichtig für den Mietwagen der neu gebucht werden muss oder das Hotel welches nicht mehr verfügbar ist.
Um hier nicht jedes Mal ein einzelnes Gerichtsverfahren einzuleiten hat die EU 2004 die Verordnung 261 verabschiedet die bei gewissen Verspätungen und Verschiebungen feste Beträge als Entschädigung für die Fluggäste vorschreibt.

Die Regelung ist verbindlich und kann nur in äußersten Umständen dazu führen, dass die Airlines nicht zahlen müssen.

Speedbird, das sind aber 2 verschiedene Sachen: Standarderstattungen nach EU-Recht gelten ja immer, egal ob noch weitere Kosten entstanden sind. Und wenn dem so ist, können die ja auch geltend gemacht werden. Ich frage mich halt nur, wo der Schaden für den Poster entstanden ist: er/sie kommt 12 Stunden später in AYT an - so what? Ein halber Tag Urlaubsfreude? Warum sind die Leute nicht in der Lage, beim Reiseveranstalter anzurufen und sich zu erkundigen? Oder selbst im Hotel anrufen und auf die späte Ankunftszeit hinweisen. Gleiches beim Auto, wenn man eins gemietet hat. Normal ist das doch nicht, sich wegen 12 Stunden Flugverschiebung jetzt über Verspätungsminuten der Mitteilung der Fluggesellschaft zu unterhalten? Oder bin ich zu normal? Grüße, TDIS.