Auto Fahren in Neuseeland

Hallo zusammen,

in Neuseeland wird eine begläubigte Übersetzung des Führerscheins verlangt, um Auto zu fahren und zu mieten. Die Übersetzung darf nur von ausgewiesenen und von/in Neuseeland zugelassenen Übersetzungsbüros durchgeführt werden. Diese verlangen um die 70€ für eine Übersetzung. Hat jemand von euch Erfahrungen / Tipps diesbezüglich.

viele Grüße
E.

Der gewöhnliche, internationale Führerschein reicht als Übersetzung aus.

Siehe Ausw. Amt dazu:

Ein internationaler Führerschein ist nicht zwingend notwendig, wird jedoch in Verbindung mit dem nationalen Führerschein als Übersetzung anerkannt.

Und direkt auf der Website Neuseelands wird es ebenfalls bestätigt. Denn das Folgende wäre ja dann die deutsche Führerscheinstelle:

  • The authority that issued your overseas licence (an international driving permit may be acceptable as a translation).

War vor 3 Jahren auch kein Problem in der Konstellation.

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Danke. Ich habe die Seite zuvor aufgesucht und scheinbar den Satz nicht richtig gelesen/verstanden.

Ich war schon mehrmals in Neuseeland mit dem Auto unterwegs, da reicht definitiv der internationale Führerschein und den wollte auch noch nie jemand sehen. Nicht so in Australien, da wollte die Mietwagenfirma immer den internationalen Führerschein sehen.

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Kann ich nur bestätigen. Wir waren auch schon zweimal wochenlang in Neuseeland mit dem Leihwagen unterwegs und internationaler Führerschein reicht. Falls Ihr auf beiden Inseln unterwegs seid verfahren die Leihfirmen wohl ganz unterschiedlich. Ich hatte durchgehend gebucht. Wir mussten aber auf der Nordinsel den Wagen bei der Fähre abgeben und haben einen neuen Leihwagen auf der Südinsel wiederbekommen. Sehr sehr unbürokratisch und ruck zuck.

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Das sagt das Auswärtige Amt dazu:
Ausländische Führerscheine werden für einen Zeitraum von längstens einem Jahr ab Einreise anerkannt, müssen aber mit einer beglaubigten Übersetzung in englischer Sprache mitgeführt werden.
Ein internationaler Führerschein ist nicht zwingend notwendig, wird jedoch in Verbindung mit dem nationalen Führerschein als Übersetzung anerkannt.

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Wir hatten 2020 den internationalen Führerschein dabei, das hätten wir uns sparen können - die Autovermietung wollte zwingend und ausschließlich das deutsche Kärtchen sehen, das „Pappheftchen“ hat niemanden interessiert.

Tatsächlich ist das graue Ding auch nur zusammen mit dem Kärtchen gütlig, also wenn immer beides mitführen.
Aber vermutlich interessiert das in der Tat niemanden, aber falls doch, gut wenn man es dabei hat.
Ich hatte mal den umgekerhten Fall, dass Gäste aus Uruguay in D den Mietwagen tatsächlich nicht bekommen haben, weil der internationale Führerschein nicht vorlag. War ne ziemliche Kacke.
Also lieber haben als brauchen

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In Neuseeland wollten die 2023 bei Sixt ebenfalls meinen intl. Führerschein nicht sehen. In Mauritius hat es sie damals auch nicht interessiert dass ich 1 Jahr unter dem Mindestalter für Mietwagen war und in Kiribati fand überhaupt gar kein Papierkram statt („Da vorne steht der Wagen, nimm den und wenn du abreist, stell ihn da einfach wieder hin“). Wenn das nur überall so wäre :slightly_smiling_face:

Das ist alles schön und gut und richtig: Autoverleiher wollen ihre Autos verleihen und sind deshalb bei der Einhaltung von solchen Vorschriften nicht immer 100% akkurat.

ABER: Ich frage mich dann immer, was passiert, wenn es tatsächlich zu einem Unfall kommt? Verliere ich meinen Versicherungsschutz, weil ich gar nicht ohne den Internationalen FS/ohne die englische Übersetzung hätte fahren dürfen?
Hängt man mir jetzt eine Mitschuld an, obwohl ich gar nichts für den Unfall konnte, weil ich offiziell gar nicht hätte fahren dürfen?
Und so weiter. Ist ja schön, dass es hier Erfahrungsberichte von Mitforisten gibt, die ihren Mietwagen ohne lästige Formalitäten und vielleicht auch ohne die eine oder andere Zusatzdokumentation erhalten haben. Man sollte sich aber immer vor Augen halten, dass unvollständige Dokumentation in so einem Fall SEHR teuer werden kann und es nicht nur darum geht, den Autoverleiher zufrieden zu stellen (oder zu „überlisten“).

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Die Fragen von Mike finde ich schon durchaus interessant und auch relevant. Richtig spannend wird schließlich erst die Abwicklung im Schadenfall, auch wenn man den Fall natürlich nie kennenlernen möchte.

Beim Fehlen einer Übersetzung hätte ich da allerdings auch erst mal weniger Sorgen (die Fahrerlaubnis exististert ja, und die Übersetzung könnte ggf. nachgeliefert werden, strafrechtlich würde ich mich da relativ sicher fühlen), bei Unterschreitung des Mindestalters des Verleihers wäre mir da schon mulmiger. „Früher“ geisterten mal so Geschichten durch die Foren, dass es bei nicht authorisierter Nutzung von geleakten Hertz Firmencodes im Schadenfall richtig teuer würde (keine Ahnung, ob da wirklich was dran war).

Gegenüber dem Vermieter würde ich mich immer erst mal auf den Standpunkt stellen: „ihr wusstest ja was Sache war (ist ja alles dokumentiert) und habt mir schließlich das Auto gegeben“, auch wenn das Kleingedruckte der Strategie vermutlich schnell einen Strich durch die Rechnung macht. Ein nicht eingetragener Fahrer ist da natürlich schon deutlich heikler, die Situation würde ich generell eher vermeiden.

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Ach, was ist denn hier schon wieder passiert. Ist zwar schade, da hinter jedem Kommentar etwas Zeit steckt - aber ich habe jetzt alle Beiträge gelöscht, die nichts mit dem Thema Führerschein zu tun haben.

Und an dieser Stelle mal ein Hinweis an alle: Wenn ihr einen unpassenden Kommentar seht, bitte die Melden-Funktion verwenden. Dann kümmern wir uns schnellstmöglich drum und es artet nicht in einer Off-Topic-Diskussion aus.

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Ich habe am 12.Jan 25 in Auckland bei GO Rental einen Wagen angemietet. Ich hatte nur meine Schweizer Lizenz dabei, die auch in Englisch geschrieben ist, jedoch nicht das Kleingedruckte auf der Rückseite. Ohne offizielle Translation ging dann gar nichts. Die (deutsche) Mitarbeiterin war dann super nett und hat mir geholfen, schnell eine Express translation für 70NZ$ (€40.62) bei Global Translations machen zu lassen. Die ist dann gerade noch um 17:58 vor Feierabend um 18:00 per email eingetroffen. Mitführen muss man dann immer die Landeslizenz plus die Translation. Oder den Internationalen Führerschein, wenn man einen hat.
Mindestens ist die Translation dann auch in Australien gültig…

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Hallo, wir waren seit 2008 vier mal in Neuseeland und hatten immer ein Wohnmobil (von verschiedenen Firmen) gemietet. Alles nur mit dem normalen EU Führerschein. Meinen schon damals 10 Jahre ungültigen Internationalen Führerschein wollte niemand sehen.
Liebe Grüße

Ich bin mir nur nicht so sicher, ob das nicht eine neue Vorschrift ist. Ich bin auch nur mit EU FS unterwegs gewesen und sogar in eine Polizeikontrolle geraten. Aber das ist eben auch schon ein paar Jahre her…