Berechnung Flugverspätung Mit mehr als 3500 km Entfernung

Guten Morgen,

Ich habe mal eine Frage. Ich habe einen Flug mit der Swiss von Zürich nach Johannesburg Unternommen. Dieser hatte eine Verspätung von 3 Stunden und 28 Minuten. Laut Swiss soll ich lediglich eine Entschädigung von 300 € erhalten. Laut EU Richtlinie komme ich aber rechnerisch auf eine Entschädigung von 600 €. Liege ich da falsch oder wie ist die Fluggastrichtlinie in diesem Fall zu lesen? Ich habe euch mal den entsprechenden Absatz eingefügt und markiert. Würde mich freuen, wenn der ein oder andere der hiermit schon Erfahrung gehabt hat, mir einen Tipp geben könnte.

Die 600 Euro greifen meines Wissens erst ab 4 Stunden Verspätung; die 300 Euro kommen bei 3 bis 4 Stunden Verspätung zur Geltung.

Siehe auch: Ab welcher Flugverspätung Entschädigung?

Guten Morgen Pierre,
ich nehme zuerst an, dass bei deinem Flug keine “außergewöhnliche Umstände” im Sinne des Art. 5 Abs. 3 der Verordnung vorliegen, andernfalls könnte das Luftfahrtunternehmen gänzlich von seiner Auszahlungspflicht befreit sein.

Die Strecke Zürich - Johannesburg liegt jedenfalls mehr als 3500km, daher hättest du einen Anspruch auf Auszahlung einer Ausgleichsleistung i.H.v. 600 €, dies gilt aber nur, wenn dein Flug eine Ankunftsverspätung mehr als 4 Stunden hat. In deinem Fall hast du eine Verspätung von 3 Stunden und 28 Minuten, daher reicht es für die Kalkulation einer solchen Entschädigung leider nicht aus.

Dass Swiss doch gerne 300 € leisten will, liegt wahrscheinlich an Art. 7 Abs. 2 der Verordnung, indem das Luftfahrtunternehmen seine Auszahlungspflicht halbieren kann, wenn ein solcher Flug zwar verspätet, aber nicht mehr als 4 Stunden verspätet ist.

Beste Grüße

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Viele Dank für deine Ausführung. Mich wundert nur dass In der Kategorie 1500 km bis 3500 km schon 400 € Entschädigung gezahlt werden und sie mir jetzt nur 300 € anbieten. Generell finde ich die Richtlinie sehr schwer zu lesen. Auch der Passus, wonach unter 4 Stunden der Betrag zu kürzen ist, ergibt sich für mich nicht?

Zudem habe ich den Art. 7 Abs. 2 so verstanden, dass die Kürzung um 50 % nur dann erfolgen kann, wenn eine Ersatzbeförderung angeboten wurde. Das war ja in meinem Fall nicht möglich.

Wie meinst ?

GenshinForEver hat bereits schon alles schön zusammengefasst und erklärt. Sei froh, dass man Dir die €300 so einfach gibt.

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Wundert mich auch, dass die LX überhaupt was raus tut. Das müsste sie ja auch erst ab 4h.
Ich denke wie @corn: sei froh über die 300€.

Es geht hier nicht um froh sein … es geht darum die Richtlinie zu verstehen die aus meiner Sicht sehr unklar aufgebaut ist

Also die Höhe der Entschädigung für die Flüge 1500km bis 3500km hat meiner Meinung nach (leider) keinen Einfluss auf die Höhe der Flüge mehr als 3500km. Tatsächlich steht man hier schlechter mit einem langen Flug, als man nur eine Mittelstrecke genommen hätte. Ich finde aber, dass der Gesetzgeber hier schon seinen Willen klar zum Ausdruck bringen will: Er will dem Airline je mehr Puffer geben, desto länger die Strecke ist. Da das Ziel dieser Verordnung ist nicht, dem Kunden maximalen Schutz anzubieten, sondern einen möglichst angemessenen Ausgleich zwischen Fluggästen und Airlines zu verschaffen, dabei müssen auch die Belange seitens Airlines berücksichtigt werden.

Meiner Meinung nach steht wohl eine “Ersatzbeförderung” im Art. 7 Abs. 2 der Verordnung mit dem Ausdruck „Verspätung“ einigermaßen gleich, sodass man hier analog anwenden kann. Bin aber Jura-Laie, daher nur meine Vermutung :slight_smile: Und ja du hast vollkommen Recht, die Verordnung ist nicht so klar gebaut.

Etwas nebenbei: Dass Swiss so schnell mit der Auszahlung gekommen ist, ist schon etwas Beeindruckendes. Und wenn du noch weitere Schäden bzw. Ausgaben hast, die mit der Verspätung zusammenhängen, kannst du auch Swiss gegenüber zur Auszahlung geltend machen, wie z.B. Essen & Getränke am Flughafen Zürich, oder wegen der Verspätung verpasste Züge (falls tatsächlich vorhanden). Die Ausgaben für Verpflegung müssen vom Airline übernommen werden, falls Swiss davor noch nichts zur Verfügung gestellt hat. Andere Schäden werden aber in diesen 300 € Betrag angerechnet. Falls diese 300 € doch nicht ausreicht, dann muss Swiss dir den restlichen “ausufernden” Betrag auszahlen, aber ich denke dass wäre vielmehr ein theoretischer Fall.