BGH stärkt Fluggastrechte

Heute bei uns ein interessanter Artikel in der Tageszeitung.

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Interessant!

Rein interessehalber:
WER wohl die 600€ zahlen muss???

Mich nicht gut auskennend würde ich schätzen, dass das Reisebüro zahlen muss?

Und genauer, es müsste wohl seine Versicherung zahlen, die es m. E. haben müsste. Oder?

i.d.R. ist das die ausführende Airline, die die Verspätung verursacht hat.

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Hmm. Das sehe ich nicht. Denn diese Airline hat ja nur einen Flug von der Schweiz in die USA verkauft, ist damit nicht an EU-Bestimmungen gebunden.

Das Reisebüro hingegen hat das ganze Paket von der EU bis in die USA verkauft, das könnte ich mir eher vorstellen…

Die Verordnung gilt auch in der Schweiz. Sie sind zwar nicht Mitgliedstaat, haben die Verordnung aber ebenso unterzeichnet. Ist ja durchaus relevant für sehr viele Deutsche, die dort wohnen oder regelmäßig von dort abfliegen.

„Unter EU sind hier die 27 EU-Länder einschließlich Guadeloupe, Französisch-Guayana, Martinique, Réunion, Mayotte, Saint Martin (Französische Antillen), die Azoren, Madeira und die Kanarischen Inseln (jedoch nicht die Färöer) zu verstehen. Die EU-Vorschriften gelten auch für Flüge aus Island Als externen Link öffnen, Norwegen Als externen Link öffnen und der Schweiz sowie für Flüge in diese Länder.“
Fluggastrechte - Your Europe (europa.eu)

Und noch ein Urteil

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