Covid-19 Ticketerstattung American operated by British als tour operator fare

Hallo zusammen,

die Flüge meines USA-Trips im Juni finden nicht statt.

Gebucht habe ich über ABCTravel, eine Online-Reiseagentur. Es handelt sich also um tour operator fare Tickets von American Airlines, durchgeführt von British Airways.

Ich möchte keine Gutscheine sondern „Cash back“. Die Reiseagentur würde eine Erstattung für mich bei AA beantragen, jedoch mit einer eigens berechneten Stornogebühr von 60 Euro p.P. die sich der Vermittler, nach eigener Aussage, für seine Bearbeitung einstreicht. Das finde ich frech, da das Storno ja nicht durch mich herbeigeführt wurde, deshalb habe ich das zunächst auch abgelehnt.
Hat hier jemand Erfahrungen mit der gleichen Konstellation? - Wie seit ihr vorgegangen. Ich plane nun das Cashback über Flightright und co. „einzustreiten“

Ich habe aus dem Dilemma auf jeden Fall gelernt und werde Flugtickets zukünftig nur noch direkt bei der Airline buchen.

Greets

Wie hast du denn gezahlt? Mit KK funktioniert chargeback womöglich.

Leider ist die Frage, ob die Gebühren bei Stornierungen seitens der Airline erlaubt sind noch nicht abschließend rechtlich geklärt. Wenn ABC Travel auf die 60€ Gebühr besteht bleiben also nur Angebot annehmen, Versuch eines Chargeback oder der Rechtsweg (ggf. über Rightnow oder ähnliche Dienste).

Richtig - wir hatten die selben Airlines direkt gebucht und das Geld komplett zurück - wären jetzt gerade auf Hawaii!

Chargeback nicht möglich da Buchung/Zahlung über 6 Monate her ist.

Zumindest bei Visa, Mastercard und Amex ist doch das Leistungsdatum ausschlaggebend und nicht der Zahlungstermin. Das sollte kein Hindernis sein.

Mit der Buchung hast Du die AGB’s von ABC Travel akzeptiert. Schau mal was dort steht.
Die Stornogebühr ist die Aufwandsentschädigung für die Rückerstattung. Hättest Du den Touroperator Fare wirklich auch via Airline erhalte? Das bezweifle ich doch sehr. Weil dafür braucht es ja noch Landleistung oder ähnliches.

Es ist üblich, dass Gebühren für Rückerstattungen im Reisebüro (ob Online oder Offline) erhoben werden. Wir berechen diese sowohl pro Buchung als pro Rückerstattung. Ertrag hat das Reisebüro ob online oder offline nicht. Aber der Mensch arbeitet trotzdem weiter.

Nunja, der Passus aus den AGBs ist mir wohlbekannt.
Mir ist aber auch die Unrechtmäßigkeit desselbigen bekannt, Verweis: LG Berlin (Az. 15 O 520/15).<- Leider sind hier keine direkten Verlinkungen zugelassen.

Getreu dem Motto „man kann es ja mal versuchen“

Und um dahingehend konkreter zu werden, wenn wir schon bei der „Dienstleistung“ durch den Vermittler sind: Ich habe keinerlei Stornierung beauftragt, kann also auch nicht der Kostenträger dieser sein. Das sind schon zwei paar Schuhe, ob ich aus Jux eine Reise storniere oder ob sie seitens Veranstalter gar nicht stattfindet.

Zu deiner Frage, obwohl sie denn sachlich irrelevant ist, ob ich die Rate auch ohne ABC erhalten hätte: Ja! Ich hätte die gleiche Tour-Operator-Fare über Expedia erhalten.
Um bei Expedia zu beliben, dort hatte ich für die selbe Reise diverse Hotels gebucht, mit teils nicht stornierbare Raten und habe diese just alle voll erstattet bekommen. Hier wollte niemand für eine irrsinnige Dienstleistung bezahlt werden. Es geht also.

1 „Gefällt mir“