Doppelte Annulierung

Folgendes Szenario hatte eine Freundin kürzlich zu berichten.

Der ursprüngliche Flug wird circa vier Stunden vor der geplanten Boardingzeit annuliert und der Passagier auf eine Ersatzbeförderung am folgenden Tag gebucht. Am nächsten Tag wird auch dieser Flug wenige Stunden vor dem geplanten Abflug annuliert. (Höhere Gewalt lag anscheinend nicht vor)

Hat besagte Freundin nun zweifachen Anspruch auf Entschädigung, auch wenn es sich ursprünglich nur um eine Flugbuchung gehandelt hat?

Danke & Viele Grüße

Hallo und willkommen im Forum.

kurz und knapp - Ja, sie hat doppelten Anspruch (Rechtsgrundlage Urteil EuGH vom 12.03.2020 Az. C-832/18)
Nun muss man es nur noch durchsetzen, was ohne Rechtsbeistand sicherlich nicht so einfach werden wird. Und Du brauchst auf jeden Fall einen langen Atem.

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Vielen Dank :blush:
Die Rechtsgrundlage wird dann gleich mit in die Mail an die Fluggesellschaft eingearbeitet. Auf langes Prozedere ist man natürlich trotzdem eingerichtet.