Folgendes Szenario hatte eine Freundin kürzlich zu berichten.
Der ursprüngliche Flug wird circa vier Stunden vor der geplanten Boardingzeit annuliert und der Passagier auf eine Ersatzbeförderung am folgenden Tag gebucht. Am nächsten Tag wird auch dieser Flug wenige Stunden vor dem geplanten Abflug annuliert. (Höhere Gewalt lag anscheinend nicht vor)
Hat besagte Freundin nun zweifachen Anspruch auf Entschädigung, auch wenn es sich ursprünglich nur um eine Flugbuchung gehandelt hat?
Danke & Viele Grüße