Einreiseverordnung NRW - Hochinzidenzgebiet

Hallo zusammen,
eigentlich fliege ich nächste Woche Sonntag nach Schweden ( Kiruna ) um Polarlichter zu suchen.
Seit Freitag ist Schweden Hochinsidenzgebiet und man findet diesen Begriff nicht ein einziges Mal in der Einreiseverordnung von NRW, die in den letzten Tagen ebenfalls verschärft wurde.
Dort steht nun dass die Pflichtquarantäne aus Virusvariantengebieten nun 14 Tage ist und diese nun nicht mehr verkürzt werden kann. Die Regel 10 Tage Quarantäne und nach 5 Tagen Ende bei nem negativen Test, gibt es nun anscheinend nicht mehr. Da man im Internet nahezu nichts dazu findet, frage ich mich nun ob ich nach der Rückreise aus dem Hochinsidenzgebiet nun 14 Tage in Quarantäne muss, oder gar nicht wenn ein negatives Testergebnis vorlegen kann. Die Rückmeldung aus unserem städtischen Gesundheitsamt ist verwirrend und hilft mir überhaupt nicht weiter. Vielleicht weiß ja hier jemand mehr. Vielen Dank

Habs mir mal angesehen und bin der Meinung, die 14 Tage ohne vorherie Testabkürzung gilt nur, wenn man positiv getestet wurde und die Mutation nachgewiesen wurde. Bei Einreisen aus Hochrisikogebieten gilt weiterhin auch in NRW Test bei Einreise bereits und 10 Tage Absonderung mit der Möglichkeit nach 5 Tagen zu verkürzen. So klingt es für mich.

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Hi, danke für deine Rückmeldung :slight_smile:
Wenn ich mir auf der offizielle NRW Seite die neueste Einreiseverordnung (gültig ab 08.03)durchlese, gibt es die Möglichkeit mit 10 Tagen bzw. abkürzend 5 Tage gar nicht mehr. Entweder 14 Tage ohne Verkürzung oder Test vor Einreise oder kurz nach Einreise und wenn negativ gar keine Quarantäne.
Und dann ist halt die Frage ob Hochinsidenzgebiete unter die Rubrik Virusvariantengebiet fällt oder halt „normale Risikogebiete“

Ein Hochinzidenzgebiet ist ja kein Virusvariantengebiet. Daher gilt m.E. Paragraph 4, der ja ausdrücklich gilt für Aufenthalte

in einem Risikogebiet, das kein Virus-Variantenge-biet nach § 1 Absatz 2 ist

Quelle: https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-03-05_coronaeinrvo_nrw_ab_08.03.2021_lesefassung.pdf

Bei Einreise aus einem Hochinzidenzgebiet besteht also erstmal Pflicht zur 10-tägigen Quarantäne. Wenn du aber einen negativen Corona-Test vor / unmittelbar nach der Einreise umgehen lassen, besteht keine Quarantänepflicht. Ansonsten lässt sich die Quarantäne jederzeit durch einen Test beenden (nicht erst nach 5 Tagen). Einer Reise in ein Hochinzidenzgebiet sollte also nichts entgegenstehen.

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Hallo Peer, danke für deine Rückmeldung. Unterm Strich würde ich das auch so verstehen. Wünschenswert wäre es eine solche klare Aussage mal von einer Behörde zu erhalten.Denn darauf müsste ich berufen wenn uns dann jemand doch zur Quarantäne verpflichten will obwohl wir negativ sind …

Wie Peer sagt, aber immer genau nachlesen Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet. Daran entscheidet sich Quarantäne oder eben nicht.

Ist halt nur mehr als durchwachsen wenn NRW den Begriff Hochinsidenzgebiet gar nicht erwähnt

Aber Achtung!
Bei Einreise aus einem Hochinzidenzgebiet müssen der negative COVID-Test als auch die digitale Einreiseanmeldung schon bei der Einreise repektive bei Abflug vorliegen und bei Einreise nicht älter als 48 h sein (sonst kein Abflug).

Quelle: Corona Einreiseverordnung des Bundes

Da heißt es rechnen…die Labore geben sich in der Regel auch 24h Zeit für den Test.

Tag zusammen
Wir (in NRW ansässig) würden gerne nach Frankreich während Ostern unsere Familie besuchen.
Mit >200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner könnte es sein, dass Frankreich zu Hochrisikogebiet wird. Innerhalb ein paar Tage kann es das rki ändern.
Was eine Testung vor dem Rückkehr nach DE angeht liest man hier nach (Fragen und Antworten zur Einreise nach Deutschland), dass PCR und auch Antigen-Schnelltests (vom WHO anerkannt, sind in den Apotheken in Frankreich durchführbar, hoffentlich mit Nachweis) zulässig sind.
Das kann helfen, die 48 Stunden mit weniger Stress zu schaffen…

Aber wenn ich das hier im Forum richtig lese müssen wir eigentlich nicht in die Quarantäne solange wir nicht aus einem Virusvarianten Gebiet zurück kommen. Ein Test reicht aus.

Müsste passen, ja.

Wenn ihr Pech habt, könnten höchstens noch weitere Teile Frankreichs zum Virusvariantengebiet erklärt werden. Mit dem Département Moselle hat man ja jetzt schon einen Präzedenzfall geschaffen.

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Nur die Virus-Variente Gebiete sind für NRW ein Quarantäne Problem :+1: