Entschädigung Flugunregelmäßigkeiten

Frage zur Ausgleichzahlung

Ursprüngliche Flüge gebucht über Austrian.

25.07.2024 HAM - FRA

25.07.2024 FRA - ATH

Daraus ist dann folgendes geworden:

25.07.2024 HAM - FRA verspätet

25.07.2024 FRA - ATH annuliert

Übernachtung in Frankfurt und Ersatzflüge nach Athen via Zürich am 26.07.2024

Die Bordkarten ZRH - ATH sollten wir in Zürich beim Gate zum Boarding erhalten.

26.07.2024 FRA - ZRH alles gut

26.07.2024 ZRH – ATH Keine Bordkarten am Gate, unsere Namen waren auf der
Boardingliste aber Aegean konnte nicht auf das Lufthansasystem zugreifen
weil bereits geschlossen, somit durften wir nicht mit.

Übernachtung in Zürich und neuer Flug am 27.07.2024 – endlich nach über 48 Stunden angekommen.

Dazu meine Frage ob evtl. eine doppelte Entschädigung in Frage kommen würde?

Beste Grüße und vielen Dank
Marco

Kurz und knapp: Wahrscheinlich ja. Für eine genauere Einschätzung braucht es mehr Kontext.

Hört sich schon mal gut! Danke! Was wird benötigt??

Ja Moin,
was genau wird dennoch benötigt?
Gruß
Marco

Hast du die Flugnummern für mich? Dann schaue ich mal nach.

Ich würde dir vorschlagen, jeweils 400€ von Lufthansa und von Aegean einzufordern. Per E-Mail mit Zahlungsfrist 10 Tagen.

Bitte beachten, dass der Name von jedem Passagier hinter „Mit freundlichen Grüßen“ stehen muss.

Gute Musterschreiben findest du hier

1 „Gefällt mir“

25.07.2024

HAM-FRA LH0023 - verspätet

FRA-ATH LH1284 - gecancelt

26.07.2024

FRA-ZRH LH1196 - verspätet

ZRH-ATH LX4322 - Bordkarten sollten wir am Gate bekommen, Namen auf der Boardingliste

  • Flieger war noch da, wurden aber nicht befördert weil Aegean nicht auf das

System von Lufthansa zugreifen konnte

27.07.2024 – neuer Flug mit Aegean

Ich habe mal alle Daten aus Flightradar24 rausgesucht. Die könnten noch nützlich sein.

Der Flug war nicht anulliert. Wahrscheinlich hat LH lediglich euch das Boarding verweigern wollen, weil ihr (dank LH) zu spät in Frankfurt angekommen seid.

Hier gibt es sehr wahrscheinlich die ersten 400€, da LH entweder an der Verspätung HAM-FRA Schuld war, oder weil LH euch nicht auf eine taggleiche Verbindung (Aegean, Turkish, Egypt Air, Air Serbia, …) nach Athen umgebucht hat.

Hier würde ich erneut einen Anspruch auf 400€ pro Person sehen. Ich würde ihn an Aegean und Lufthansa stellen. Falls keine Zahlung eintrifft, kann ein kompetenter Anwalt wie @DrMatthiasBoese das besser beurteilen, wer in Haftung zu nehmen ist.

Ich sehe kein Problem die Ansprüche durchzusetzen. Die Musterschreiben habe ich dir oben schon verlinkt. Danach aber bitte nicht zu Flightright und Co, denn denen wäre ein solcher Fall zu kompliziert.

4 „Gefällt mir“

Zum Thema flightright:

Ich hatte einen ähnlichen Fall: Stornierung und Umbuchung auf Fremdmetall mit erneuter Verspätung. Wurde 1A gelöst.

Man kann es ja mal einreichen. Mehr als Ablehnung kann nicht kommen. Dann kann man immer noch weiterziehen.

Ein gewisser Anwalt wird ja hier mittlerweile schon so penetrant beworben wie sonst nur die AMEX von Reiseinfluencern. :rofl:

1 „Gefällt mir“

Doch. Es kommt eine dicke Abrechnung, falls sie den Fall bearbeiten.

1 „Gefällt mir“

Super, vielen vielen Dank! Für die erste Verspätung hat LH bereits eine Entschädigung bestätigt. Dann werde ich die Zweite jetzt auch noch anfordern. Flightright und Co mache ich bestimmt nicht. Das ging vor 2 Jahren auch ohne die. Hat zwar etwas Nerven, Zeit und Schriftverkehr gekostet aber letztendlich hat LH bezahlt. Man darf nur nicht nachgeben!

Definiere bitte dicke Abrechnung. Es ist meist ne Provision von 20-25% je nach Anbieter - zumindest ist mir nichts anderes bekannt.

Er sagt ja klar: NICHT zu flightright gehen, die lehnen es so oder so ab.

Selbst einfordern und dann, falls nicht bezahlt wird, zu einem kompetenten Rechtsanwalt, wie zB @DrMatthiasBoese

Und schon drauf reingefallen. Einer der größten genehmigt sich je nach Fallgestaltung rund 50%. Das schreibt man aber ungerne und wirbt irreführend.

2 „Gefällt mir“

Ich lese die Vertragsbedingungen durch. Somit bisher noch nicht darauf reingefallen.

Mit was man wirbt und was einem zur Unterzeichnung vorgelegt wird, ist ja meist zweierlei. Nicht nur bei dieser Art von Portalen.