Übernachtung in Frankfurt und Ersatzflüge nach Athen via Zürich am 26.07.2024
Die Bordkarten ZRH - ATH sollten wir in Zürich beim Gate zum Boarding erhalten.
26.07.2024 FRA - ZRH alles gut
26.07.2024 ZRH – ATH Keine Bordkarten am Gate, unsere Namen waren auf der
Boardingliste aber Aegean konnte nicht auf das Lufthansasystem zugreifen
weil bereits geschlossen, somit durften wir nicht mit.
Übernachtung in Zürich und neuer Flug am 27.07.2024 – endlich nach über 48 Stunden angekommen.
Dazu meine Frage ob evtl. eine doppelte Entschädigung in Frage kommen würde?
Der Flug war nicht anulliert. Wahrscheinlich hat LH lediglich euch das Boarding verweigern wollen, weil ihr (dank LH) zu spät in Frankfurt angekommen seid.
Hier gibt es sehr wahrscheinlich die ersten 400€, da LH entweder an der Verspätung HAM-FRA Schuld war, oder weil LH euch nicht auf eine taggleiche Verbindung (Aegean, Turkish, Egypt Air, Air Serbia, …) nach Athen umgebucht hat.
Hier würde ich erneut einen Anspruch auf 400€ pro Person sehen. Ich würde ihn an Aegean und Lufthansa stellen. Falls keine Zahlung eintrifft, kann ein kompetenter Anwalt wie @DrMatthiasBoese das besser beurteilen, wer in Haftung zu nehmen ist.
Ich sehe kein Problem die Ansprüche durchzusetzen. Die Musterschreiben habe ich dir oben schon verlinkt. Danach aber bitte nicht zu Flightright und Co, denn denen wäre ein solcher Fall zu kompliziert.
Super, vielen vielen Dank! Für die erste Verspätung hat LH bereits eine Entschädigung bestätigt. Dann werde ich die Zweite jetzt auch noch anfordern. Flightright und Co mache ich bestimmt nicht. Das ging vor 2 Jahren auch ohne die. Hat zwar etwas Nerven, Zeit und Schriftverkehr gekostet aber letztendlich hat LH bezahlt. Man darf nur nicht nachgeben!
Ich habe jetzt nichts passenderes gefunden, darum schreib ich hier mal rein.
Mein Flug mit Iberia wurde anulliert. Die einzigen Verbindungen die es an diesem Tag gibt bringen mich ordendlich ins Schwitzen da der Flug daher um ca 4 Stunden später ankommt in VIE. Jetzt habe ich Schlaumeier bereits für die Weiterreise einen Zug gebucht der natürlich hinfällig ist - da der Flug mehr als 4 Stunden später landet. Kann ich da die entsandenen Kosten der Fluglinie (Iberia) verrechnen? Oder kommt da die AMEX PLAT für die unanehmlichkeiten auf? Muss ja das nicht kostenlos stornierbare Ticket verfallen lassen und ein neues ÖBB Ticket kaufen. Und was ist wenn ich die knappe Umstiegszeit in MAD mit 45 Minuten nicht schaffe und den Anschlussflug von MAD nach VIE versäume und dadurch wieder den Anschlusszug in VIE versäume? Dann brauche ja am Ankunftsort noch eine Unterkunft da es keine Zugverbindungen in der Nacht gibt. Wer kommt da dafür auf? Die Fluggesellschaft? Oder AMEX?
Was ist eure Erfahrung?
Normalerweise gilt Dein Beförderungsvertrag mit der Airline von A nach B.
Was davor oder danach passiert ist bleibt bei Flugzeitenverschiebungen i.d.R. Deine Sache.
Bei mehr als vier Stunden Verspätung mit einer EU Airline mit Ziel in der EU hast Du Ansprüche nach EU261 die Deine „Unannehmlichkeiten“ ausgleichen sollten.
Ich bin bei so etwas immer vorsichtig, weil das auch manchmal schwer ohne Anwalt durchzusetzen ist, aber u.U. stünde Dir auch eine Umbuchung auf Fremdblech zu, wenn Du dadurch die vierstündige Verspätung vermeiden oder minimieren kannst.
Ich glaube aber nicht, dass die Kosten für eine geänderte Abreise vom Zielflughafen geltend gemacht werden können, aber vielleicht hat da ja jemand andere Erfahrungen.