Entschädigung für Annullierung eines Fluges

Hallo …hatten für Oktober 2020 mit Eurowings einen Flug von Catania nach Salzburg gebucht. Dieser ging über Düsseldorf. Dort wäre ein kurzer Aufenthalt, vor dem Weiterflug nach Salzburg gewesen.
Jedoch wurde dieser kurz vor Abflug annulliert.
Angeblich aus technischen Gründen.
Ohne Verpflegung, da ab 20.30 Uhr bereits die vorhandenen Restaurants geschlossen waren! Ohne jegliches Angebot einer Unterkunft mußten wir am Flughafen Düsseldorf die Nacht verbringen, bis wir am frühen Morgen mit einer Maschine nach Berlin geflogen wurden um dann von dort nach wiederum 2 stündigem Aufenthalt endlich zu unserem Ziel nach Salzburg weiterfliegen konnten.
Wir erreichten unseren Zielflughafen völlig kaputt mit 13,5 Std Verspätung und konnten so nicht mehr an einem wichtigen Kongress teilnehmen, der bereits am frühen Morgen begonnen hatte.
Jetzt zu meiner Frage:
Ist es rechtens, daß Eurowings dafür nur 250€ Entschädigung zahlen muß? Sie reden sich auf die angeblichen 1500 Flugkilometer von Catania nach Salzburg raus. Tatsächlich waren es aber am Ende dann mit Flug über Düsseldorf, Weiterflug am nächsten Morgen nach Berlin und von dort weiter nach Salzburg, fast doppelt so viele km, nämlich fast 3000!
Wir haben in Gesprächen mit Mitreisenden herausgefunden, daß der Flug nur deshalb annulliert wurde, weil insgesamt nur 5 Personen damit nach Salzburg geflogen wären.
Eine angemessene Entschädigung wäre schon allein deshalb angebracht.

Nach dem Urteil EuGH, vom 7. September 2017, C-559/16 hat da Eurowings meiner Meinung nach Recht.

Wenn du dir in Düsseldorf ein Hotel genommen hast, kannst du meiner Meinung noch diese Kosten gelten machen. Sonst sehe ich leider keine Möglichkeit mehr als 250€ herauszuholen.

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Danke dir Johannes
Schade.
Das Verhalten von EW ist sehr schäbig.
Jetzt wissen wir wenigstens mit wem wir nicht mehr abheben.

Ich stimme Johannes zu. Aber auch wenn Ihr kein Hotel genommen hattet, steht Euch zusätzlich zu den 250 Euro p.P. noch der Schadensersatz für das Hotel zu respektive die Höhe, die eine normale Hotelübernachtung kurzfristig gekostet hätte und Verpflegungsleistungen zu. Das AG Erding Az. 4 C 661/06 hatte das mal so entschieden, als damals auch die Eurowings meinte, wenn kein Schaden an durch eine selbst gebuchte Übernachtung entstanden ist, braucht man auch nix zahlen. „Der Anspruch auf Hotelunterbringung wandelt sich in Verbindung mit der Verordnung und dem Beförderungsvertrag in Verbindung mit §280 BGB in einen Schadensersatzanspruch um, wenn die Betreuungsleistung nicht erbracht wird…" - also dranbleiben und notfalls einen Anwalt einschalten. Hatte bisher 2x das Vergnügen mit Eurowings und Flugannullierungen. Beide Male wurden vor Gericht natürlich zu meinen Gunsten entschieden, aber eben vor Gericht.

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Danke dir.
Wie lang hat’s gedauert bis du dein Geld hattest? Sollte die Summe nicht wesentlich höher sein, wenn man sich die 13,5 Std. Verspätung anschaut samt Folgeschäden?

Dafür musst du dafür keinen dir entstandenen Schaden nachweisen. Das ist der große Vorteil an der pauschalen Entschädigung.

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Hi Beagle,
beim ersten Mal inkl. Gerichtsverhandlung, bei der von Eurowings niemand anwesend war hat es 3 Monate gedauert, dann nochmal 3 Monate ehe Eurowings die Kohle locker gemacht hat trotz Gerichtsurteil. Erst als wir einen Gerichtsvollzieher losgeschickt hatten und der am Flughafen direkt ein startendes Flugzeug pfänden wollte, wurde per Eilanweisung das Geld bezahlt. Beim 2. Mal - man hatte sich wohl an mich erinnert - kam nach dem Mahnbescheid das Geld nach 1,5 Monaten - also echt flott.

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:joy:
Du hast sicherlich einen Anwalt beauftragt damit. Oder? Ich hab zwar ne Rechtschutzversicherung, aber das bisschen mehr für ein Hotel und Verpflegung würde dann für die Eigenbeteiligung drauf geh’n…So ungern ich das mache, aber wahrscheinlich wär’s am gescheitesten einfach die 250 € zu nehmen und nie wieder auch nur in die Nähe von EW zu kommen.
Danke nochmal für deine Antwort

wow, das muss man sich mal bildlich vorstellen - der GV auf’m Rollfeld und brüllt „engine off, Sie sind gepfändet!“ Und die Paxe in der Kabine winken freundlich zurück - „der arme hat jetzt seinen Flug verpasst.“

:joy:

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@Beagle
Du musst mal schauen, fast alle Rechtschutzversicherungen haben einen Passus, dass man die SB erlassen bekommt, wenn man 3 Jahre keinen Fall oder keinen verlorenen Fall hat. Außerdem fällt die SB nur an, wenn Du verlierst. Wenn Du gewinnst und das tust Du, muss der Gegner der Versicherung die SB zahlen. Ich würde die nicht so leicht vom Haken lassen.

@SpreeFlyer
genau so soll es sich abgespielt haben. Kam auch groß in den Nachrichten 2016. Das traurige an der Sache ist nur, dass es nicht das 1. und auch nicht das letzte Mal war. Das ist mehrfach, speziell bei EW vorgekommen.

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Hallo @Beagle ,
Dein Bericht erinnert mich an eine sehr ähnliche Erfahrung mit EW:
Beim eigentlich direkten Rückflug von MRU nach MUC wurde beschlossen, die Maschine aus „betrieblichen“ Gründen nach DUS fliegen zu lassen. Wir durften dort mitten in der Nacht nochmal komplett durch die Security stauen (ohne Betreuung/Verpflegung versteht sich) um mit einem extra eingesetzten Flieger mit mehr als 4h Verspätung in MUC zu landen. Dass auf dem Langstreckenflug das IFE auf unseren Plätzen ausgefallen war und die Verpflegung nicht der Rede wert passt ins Bild.
Trotz Anwalt und Gericht konnte sich EW auf eine Sonderregelung im Fluggastrecht berufen die aus meiner Sicht für ganz andere Fälle gedacht ist (Fluganullierung + Ersatzflugzeug) und musste nur die Hälfte der Entschädigung zahlen.
EW hat ganz klar seine betriebswirtschaftliche Optimierung im Blick gehabt und nicht die vertraglichen Verpflichtungen gegenüber den Passagieren. Das gilt nach meiner Erfahrung genauso für LH.
Meine Konsequenz: Es gibt auch andere Anbieter.
Beste Grüße,
scubandi

Guten Morgen in die Runde…hoffe ihr hattet alle ein paar angenehme Tage über Ostern :rabbit2::hatching_chick:
Wollte nur mal den neuesten Status zu meiner Angelegenheit mitteilen…
Kurz nach dem ich von Eurowings Antwort bekam, hatte ich mich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr in Berlin gewandt. Nach fast 5 Monaten, bekam ich nun meine Antwort. Ich kann euch sagen, der Vorschlag ist wie ein Schlag ins Gesicht. Sie überboten in ihrer Empfehlung das lächerliche Angebot von Eurowings mit genau 10 €👎
Jetzt frage ich mich natürlich schon, ob diese überhaupt eine unabhängige- und vorallem unbefangene Anlaufstelle ist :thinking: die zum Wohle der Kunden entscheidet?
Sie gaben mir ein Limit von 3 Wochen, um Rückmeldung zu geben.
Was würdet Ihr tun? Sollen wir überhaupt weitermachen und uns immer wieder darüber ärgern? Ganz ehrlich: Ich erwarte mir unter diesen Voraussetzungen auch von seitens der Gerichte nicht wirklich eine faire Entscheidung. Mag sein, daß ich mich täusche, aber mein Bauchgefühl irrt sich fast nie.
Gibt es überhaupt noch Fairness und Ehrlichkeit in dieser pandemielastigen Zeit, für uns Bürger?
Nachdem ja C…für alles verantwortlich gemacht wird!
Gibt es spezielle Anwälte, die wie in unserem Fall, gute, akzeptable Resultate bei Gericht erzielt haben? Und wenn ja, bitte seid so lieb und nennt mir Namen mit denen ihr gute Erfahrungen gemacht habt.
Denn eigentlich möchte ich Eurowings nicht einfach so davon kommen lassen :wink:
LG 🙋

Ich denke, du wärst hier gut damit beraten, das Angebot über die 250€ (bzw. 260€) anzunehmen und die Sache dann abzuschreiben.

Ein (nach den mir bekannten Berichten) sehr kompetenter Anwalt in Sachen Fluggastrechten ist @DrMatthiasBoese. Und sein „Gefällt Mir“ bei Johannes’ Beitrag interpretiere ich als inhaltliche Zustimmung.

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jetzt frage ich mich natürlich schon, ob diese überhaupt eine unabhängige- und vorallem unbefangene Anlaufstelle ist :thinking: die zum Wohle der Kunden entscheidet?

Je mehr Du mit SÖP-Entscheiden zu tun hast, desto mehr merkst Du, dass die SÖP von Airlines bezahlt wird, die freiwillig ihr Geld der SÖP geben. Selbst recht eindeutige Fälle werden dort mit happigen Abschlägen verwurstet und Entschädigung ist seit März 2020 ohnehin ein Tabu, was m.E. in einigen Fällen nicht die Rechtslage widerspiegelt.

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