ich hoffe, hier hat vielleicht jemand bereits praktische Erfahrungen mit Kreditkarten-Reiseversicherungen und insbesondere mit der bekannten 51%-Regel gemacht. Zumindest ist dies so bei der Schweizer Cornercard.
In den AVB steht häufig sinngemäß, dass mindestens 51 % der ursprünglichen Reiseleistung oder der gebuchten Leistung mit der versicherten Kreditkarte bezahlt werden müssen. Theoretisch klingt das einfach, in der Praxis stellen sich aber einige Fragen, auf die ich weder in den AVB noch im Internet eindeutige Antworten gefunden habe.
Mich interessieren insbesondere folgende Konstellationen:
Wird jede Reiseleistung (Flug, Hotel, Airbnb, Mietwagen etc.) einzeln betrachtet oder die gesamte Reise als Paket?
Angenommen der Flug wurde vollständig mit der versicherten Kreditkarte bezahlt, das Airbnb jedoch mit einer anderen Karte. Hat das Einfluss auf den Versicherungsschutz des Fluges?
Wie sieht es aus, wenn das Airbnb bis kurz vor Reisebeginn kostenlos stornierbar gewesen wäre und somit gar kein finanzieller Schaden entstanden ist? Wird es trotzdem bei der 51%-Berechnung berücksichtigt?
Hat jemand schon einmal einen Schadenfall mit einer solchen Kreditkartenversicherung abgewickelt und weiß, wie das tatsächlich geprüft wurde?
Und besonders interessant: Wie wird die 51%-Regel bei Miles & More oder anderen Prämienflügen ausgelegt, wenn der Flug mit Meilen bezahlt wurde und nur Steuern und Gebühren mit der Kreditkarte beglichen wurden?
Ich habe bereits einiges recherchiert und erstaunlicherweise keinen einzigen echten Erfahrungsbericht gefunden, bei dem die Auslegung der 51%-Regel im Schadenfall beschrieben wurde.
Mich würden daher ausschließlich praktische Erfahrungen interessieren, gerne auch mit anderen Kreditkarten oder Versicherern, sofern dort eine ähnliche 50-/51%-Regel gilt.
Kommt wirklich drauf an wie es in den Versicherungsbedinungen steht. Bei mit (diners at) steht:
Versicherungsschutz besteht unter der Voraussetzung, dass die Reisekosten zum
überwiegenden Teil mit der Karte bezahlt wurden. Als Reisekosten gelten die Kosten eines
Pauschalarrangements (Transport mit Unterkunft) oder die Fahrtkosten mit einem öffentlichen Verkehrsmittel (Bahn, Bus, Flug, Schiff) vom Wohnort, Zweitwohnort oder Ort der Arbeitsstätte
bis zur Reisedestination und zurück, nicht jedoch Flughafentaxen und dergleichen. Beginnt die Reise vom Wohnort, Zweitwohnort oder Ort der Arbeitsstätte mit einem Flug oder einer Bahnfahrt, besteht Versicherungsschutz für die gesamte Reise, auch wenn nur das Flugticket oder die Bahnkarte dieses Flugs oder dieser Bahnfahrt mit der Karte bezahlt wird.
Spannend ist hier ja der zweite Teil. Das würde heißen, wenn ich die Bahnfahrt vom Wohnort zum Flughafen zum überwiegenden Teil mit KK bezahle, ist die gesamte Reise versichert.
Ich denke bei anderen Versicherungen wird auch definiert sein was als „überwiegender Teil“ (oder deine 51%) genau bedeuten.
Achso. Naja im Zweifelsfall würde ich als Reise das Verkehrsmittel zum Zielort bzw. Zielorten verstehen. d.h. im einfachsten Fall der Hin-und Rückflug eventuell noch der Mietwagen vor ort (falls die Versicherung irgendwas bei Mietwagen abdeckt). Wo ich dann dort übernachte hat eigentlich keinen Einfluss auf die Versicherung bzw. geht die das gar nichts an. Theoretisch kann ich ja kostenlos bei jemanden auf der Couch schlafen.
Hast du mal direkt dort nachgefragt?
Konkret mit der Cornercard habe ich keine Erfahrung. Hatte mal einen Schadensfall mit einer anderen KK, dort gab es aber keine explizite 51% Regel. Die wollten nur das Hin-und Rückflug ticket sehen als Nachweis, dass die Reise nicht länger als 90 Tage dauert (die Versicherung galt nur bis zu dieser Reisedauer).