Ich würde die Rückerstattung fordern aber wie in den EU-Fluggastrechteverordnung innerhalb von 7 Tagen und nicht „nach Ende der Coronakrise“…
Ich würde die Rückerstattung fordern aber wie in den EU-Fluggastrechteverordnung innerhalb von 7 Tagen und nicht „nach Ende der Coronakrise“…