Erhebliche Flugplanänderung mit Aufforderung zur Bestätigung

Hallo zusammen,

eben kam eine Mail hereingeflattert mit einer erheblichen Flugplanänderung. Es geht um folgenden Sachverhalt:

Flug mit China Southern
von Amsterdam
über Guangzhou
nach Sydney

Ursprüngliche Verbindung

ab AMS 04.03.2020 12:30 Uhr
an CAN 05.03.2020 06:45 Uhr

__ Zwischenstopp: 01:40 h __

ab CAN 05.03.2020 08:25 Uhr
an SYD 05.03.2020 20:40 Uhr

Neue Verbindung

ab AMS 04.03.2020 12:30 Uhr
an CAN 05.03.2020 06:45 Uhr

__ Zwischenstopp: 14:15 h __ | ÄNDERUNG

ab CAN 05.03.2020 21:00 Uhr | ÄNDERUNG
an SYD 06.03.2020 09:25 Uhr | ÄNDERUNG

Das heißt: Deutlich längerer Aufenthalt in Guangzhou, was zur Folge hat, dass wir eine Nacht in Sydney verlieren und diverse Unannehmlichkeiten haben bzgl. Umbuchungen und faktisch einem verlorenen Tag (statt am Vorabend anzukommen und eine Nacht zum ausruhen zu haben, kommen wir nun morgens an ohne die Möglichkeit sich direkt auszuruhen, da man so früh in kein Hotel oder Airbnb reinkommt).

In der Mail wird nun mitgeteilt, man möge doch bitte die neue Reiseroute bestätigen, dann bekäme man neue eTickets ausgestellt. Es heißt weiter:

Spätestens am 18 November 22:59. Danach wird die neue Reiseroute automatisch bestätigt.

Ein paar Fragen hierzu, vielleicht habt ihr da mehr Erfahrung:

  • Können wir einen alternativen (zeitgünstigeren) Flug wieder einfordern? Ist die Airline oder das Online-Reisebüro verpflichtet da etwas zu machen?
  • Steht uns ggf. eine wie auch immer geartete Entschädigung zu oder müssen wir das einfach hinnehmen?
  • Ist das überhaupt rechtens, dass sie das Angebot einfach selbst automatisch bestätigen, wenn ich nicht innerhalb von zwei Tagen annehme? Könnte doch genauso gut sein, dass ich die Mails bspw. in dem Zeitraum nicht abgerufen hätte…

Sind jetzt gerade etwas ratlos. Vielleicht habt ihr Tipps für uns, wie wir uns am besten verhalten sollten.

Danke & Gruß

Ich habe gerade einen ähnlichen, jedoch harmloseren Fall mit EW (MUC-CGN).
Selbst im Europäischen Flugrecht gelten für „unzumutbare“ Abweichungen nur recht schwammige Regeln.
Ich bin Null Jurist, habe deswegen meine Rechtsschutzversicherung auf den Fall angesetzt, die tatsächlich tätig wird.

Entscheidend ist in deinem Fall, ob du eine Pauschalreise gebucht hast, was vermutlich nicht der Fall ist. Dann wäre der Reiseveranstalter in der Pflicht, sich um dich zu kümmern.

In einem anderen Fall hatte ich im Sommer eine Flugzeitenverschiebung und habe einfach bei meiner 08/15 OTA angerufen, die mich daraufhin kostenlos auf einen höherwertigen Flug umgebucht hat.

Meine Herangehensweise: Kontakt mit Airline aufnehmen, ob sie dir nichts anderes anbieten können.
Ansonsten mal bei der OTA anrufen.
Die Chancen bei Fluglinien, die nicht unter das europäische Fluggastrecht fallen, schätze ich als schlecht ein.
Viel Glück!

Grundsätzlich handelt es sich bei einer Flugplanänderung um eine Annullierung d.h. du hast alle Fluggastrechte siehe Ratgeber: Entschädigung bei Flugverspätung & Annullierung

Theoretisch müsste dich die Airline auf die nächste mögliche Verbindung umbuchen. Leider ist in der Verordnung nicht festgeschrieben, dass es sich sich um eine andere Airline handeln kann. Ein paar deutsche Gerichte haben auch entsprechend geurteilt aber trotzdem ist es immer schwierig die Fluggesellschaft dazu zu bekommen einen auf eine fremde Airline umzubuchen.

Ich würde es trotzdem mal versuchen. Such dir selber eine alternative Verbindung heraus die möglichst nah an der ursprünglichen Ankunftszeit liegt und fordere die Airline/OTA auf dich auf diese Verbindung umzubuchen.

Wenn sie sich weigern musst du halt entweder selber den Alternativflug buchen und anschließend die Zusatzkosten einklagen. Das würde ich dann aber mit einem Rechtsanwalt vorher genau abklären.

Entschädigung gibts nur wenn die Änderung erst 2 Wochen vor Abflug kommuniziert wird.

Auf unserem Flug mit SQ/NZ ZRH-SIN-AKL hatten wir ex SIN 8 Stunden Verspätung wegen Crewrest. Da von non EU nach NonEU mit NonEU Airline gabs nach Anfrage kulanterweise 2 x 10000 Prämien Meilen. Lg

Bei mir kam das auch schon ab und an vor, dass meine Verbindung geändert wurde. Ich mache das dann immer so und schaue über eine Flugsuchmaschine, was es noch so für Verbindungen gibt. Konzentriere mich da dann aber erstmal auf die selbe Allianz, da dass am einfachsten ist durchzubekommen. Dann such ich mir die Strecke raus, die ich fliegen will (Kann in dem Fall dann ja auch über einen anderen Stop sein, um schneller oder zur selben Zeit an das Ziel zu kommen) und schicke denen dann die Daten mit Flugnummern usw. und bitte sie das doch bitte auf diesen Flug statt deren Alternative umbuchen zu lassen. Sollte dann eigentlich kein Problem sein. Die sind halt teilweise so „doof“ und überlegen nicht. Bzw. suchen erst eine Verbindung ab bei dir CAN raus (Da ab dort erst diese Änderung stattgefunden hat). Man kann ja aber auch bereits ab AMS anders zum Ziel gelangen :wink:

Wir haben zwischenzeitlich nach Gesprächen mit dem OTA die gleichen ursprünglichen Flugzeiten einen Tag früher bekommen. Das ist für uns total okay und wir haben einen Tag mehr Urlaub. :smiley: Danke für die hilfreichen Informationen. :slight_smile:

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Vor ein paar Monaten haben wir Quatar VIE DOH DPS (Business) gebucht. Der Flug am Nachmittag ging dann nicht (Maschinenschaden) und wir wurden auf eine Nachtmaschine umgebucht und kamen daher ca 6 Stunden später auf Bali an. Nach Rückkehr habe ich eine freundliche mail an Qatar geschrieben und um eine Vergütung wegen der Verspätung angefragt. Ohne weitere Probleme haben wir beide je 600 € überwiesen bekommen.

bestätigt meine Erfahrung mit Qatar…Maschine überbucht, beim Check Inn wurde ich gefragt ob ich mit Umbuchung auf OS (2,5h früher in Bkk) und 400 einveratanden wäre…??? aber sicher doch…:)))