Erstattung bei halb abgeflogenem Ticket / Charge Back?

Liebe Travel-dealz-Familie,

Ich hätte eine rechtliche Frage bzgl. einer möglichen (Teil-)Erstattung eines Tickets.
Folgender Fall:
Es handelt sich um folgendes gebuchtes Ticket:
Gebucht über: OTA billigflug
Ausführende Airline: Oman Air
Routing:
10. März MUC-MCT-KTM
6. April KTM-MCT-MUC

Der Hinflug am 10.3. wurde regulär abgeflogen, der Rückflug am 6.4. ist wahrscheinlich storniert (kann nicht mehr im Oman Air System mit Buchungscode und Nachname eingesehen werden, wir haben aber weder von billigflug noch von Oman Air eine offizielle Stornierung erhalten). Da Oman Air nach meinen Informationen ab morgen (29.3.) mehr oder weniger die gesamte Flotte grounded ist eine Stornierung des Rückflugs wahrscheinlich, oder?

Wie ist in einem solchen Fall eine Erstattung rechtlich geregelt?
Haben wir Anrecht auf eine (Teil-)Erstattung und an wen (billigflug oder Oman Air direkt) müssen wir uns wenden?
Greifen die Fluggastrechte der EU in diesem Fall?

Wir sind gerade noch in Nepal und organisieren so gut es geht die Heimreise und sind um jede Information dankbar.

Viele Grüße und bleibt gesund,
Sven

Ja, Oman Air stellt ab dem 29.03. alle internationalen Flüge von MCT bis auf Weiteres ein. Damit seid ihr sehr wahrscheinlich auch betroffen, da so kurzfristig der Betrieb wohl nicht aufgenommen werden wird. Mich wundert es nur, dass ihr noch keine Info über die Stornierung bekommen habt.

Im Grunde müsstet ihr natürlich den anteiligen Flugpreis für die nicht erbrachte Leistung zurückbekommen. Euer Ansprechpartner ist der OTA.

Alles Gute für die Rückreise.

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Vielen Dank für die Antwort! Ich habe mal per Mail bei der OTA nachgehakt, da es mich eben auch gewundert hat, dass wir noch nichts gehört haben. Ob wir in der momentanen Situation da jedoch etwas hören ist auch fraglich…