Liebe Travel-dealz-Familie,
Ich hätte eine rechtliche Frage bzgl. einer möglichen (Teil-)Erstattung eines Tickets.
Folgender Fall:
Es handelt sich um folgendes gebuchtes Ticket:
Gebucht über: OTA billigflug
Ausführende Airline: Oman Air
Routing:
10. März MUC-MCT-KTM
6. April KTM-MCT-MUC
Der Hinflug am 10.3. wurde regulär abgeflogen, der Rückflug am 6.4. ist wahrscheinlich storniert (kann nicht mehr im Oman Air System mit Buchungscode und Nachname eingesehen werden, wir haben aber weder von billigflug noch von Oman Air eine offizielle Stornierung erhalten). Da Oman Air nach meinen Informationen ab morgen (29.3.) mehr oder weniger die gesamte Flotte grounded ist eine Stornierung des Rückflugs wahrscheinlich, oder?
Wie ist in einem solchen Fall eine Erstattung rechtlich geregelt?
Haben wir Anrecht auf eine (Teil-)Erstattung und an wen (billigflug oder Oman Air direkt) müssen wir uns wenden?
Greifen die Fluggastrechte der EU in diesem Fall?
Wir sind gerade noch in Nepal und organisieren so gut es geht die Heimreise und sind um jede Information dankbar.
Viele Grüße und bleibt gesund,
Sven