Erstattung bei Rückflugstorno durch Passagier: Geld zurück oder Nachberechnung?

Hallo liebe Leute!

Meine Hausstrecke ist Mexiko-Deutschland. Da bin ich nun leider oft mit der unverständlichen Preisgestaltung der Airlines konfrontiert. Tickets mit dem Routing MEX-D sind stets teurer ausgepreist als die gleiche Strecke nur halt mit dem Routing D-MEX. … können gut 50% sein… z.B. schau ich grad auf meinen Weihnachtsflug seh ich da bei nem Eco-Ticket ca. 400 Euro Unterschied. Nur wegen des entgegengesetzen Routings.

Da one-way-Tickets auch nochmal horrend teurer sind, kommt mit da oft das Gedankenspiel, dass man doch einfach 2 Buchungen macht. Flexibles Returnticket MEX-D und flexibles Returnticket D-MEX (die es ja oft zu haben gibt oder Rückerstattungen durch Corono-Kulanzen generell möglich sein sollten). Und dann dementsprechend den Rückflug storniert und erstattet bekommt.

Ich habe derartiges bisher einmal mit einem Flex-Ticket zwischen Dtl-Kolumbien gemacht, wo ich den Hinflug abgeflogen bin und dann den Rückflug storniert habe. Die LH hat auch anstandslos storniert und ungefähr den halben Betrag des Tickets überwiesen.

Dennoch habe ich etwas Bammel davor so etwas nochmal zu machen, da es ja bei den Airlines oft heißt, es wird nachberechnet wenn das Ticket schon anteilig abgeflogen worden ist. Das sagt LH, das sagt auch KLM/AF.

Aber was heißt das eigentlich genau? Muss ich da eventuell sogar mehr bezahlten? Das sollte verbraucherschutztechnisch doch gar nicht möglich sein, oder?

Und würdet ihr mir dazu raten oder nicht? Was genau sind eure Erfahrungen mit dem freiwilligen Storno des Rückflugs und dem Antrag auf Rückerstattung (und ich meine da nicht nur Steuern, etc, sondern den Ticketpreis.). Erfahrungen mit LH und AF/KLM wären top. Danke!

Ich denke nicht, dass der Plan aufgehen wird. Was du immer machen kannst ist, wäre, den kompletten Rückflug verfallen zu lassen. Eine Erstattung gibt es dann aber nicht.

In der Regel berechnet die Airline die Differenz zwischen dem Betrag, den dein Ticket gekostet hat und dem Preis der Strecke, die du tatsächlich abgeflogen hast. Dabei dürften die Preise zum Zeitpunkt der Buchung Anwendung finden. Für dich als Passagier wird dabei aber höchstwahrscheinlich überhaupt keine Erstattung rausspringen.

Das Recht behalten sich LH und andere Airlines zumindest vor. Daher sollte man beim Auslassen eines Segments auch die Füße still halten und keine Erstattung von der Airline fordern.