EU-Fluggastreche VO: Ticketerstattung und Entschädigung bei Annulierung 600€ pro Person

Guten Tag,
Air France hat meinen Rückflug 1.4.2020 von Brasilien nach Paris „aus betriebswirtschaftlichen Gründen“ – so der Mailtext, storniert und keinerlei andere Verbindung angeboten. Rückflüge nach Frankreich waren zu diesem Zeitpunkt noch möglich, Flughafen Paris CDG war für die Rückreise europäischer Bürger noch geöffnet. Also so leicht keine Ausrede wegen Corona möglich.

Frage1: könnte ich den Wert des Rückfluges (d.h. ca. 50% vom Ticketpreis) erfolgreich einfordern,
obwohl ich den Hinflug nicht antreten konnte (no show)? Kennt da jemand Urteile dazu?

Frage2:
Nach Art.3 der Fluggastrechte-VO ist ein Einfinden auf dem Flughafen (hier Brasilien) nicht erforderlich bei Annullierung durch die Fluggesellschaft. Nun meine Frage an echte Experten: Gilt die Entschädigungsregelung (600 € gemäß Art.7) auch, wenn man den Hinflug hat verfallen lassen (no show). Nach einer Literaturmeinung soll der Art.7 insbesondere die Fluggesellschaft bei Fehlverhalten sanktionieren. Weitergehende Leistungen wie Verpflegung, Hotel, sonstiger Schadenersatz, z.B. anderer selbst gebuchter Flug, sind nach Art. 8 und Art.9 usw. sowieso unabhängig davon zu leisten; also 600€ Ausgleichsanspruch/Entschädigung unabhängig davon, ob dem Reisenden ein Schaden entstanden ist oder nicht.
Eine Bitte noch: wohlwollende Meinungen: „nicht da gewesen, daher gibt es keine Entschädigung“ hilft nicht weiter. Kennt jemand einschlägige Urteile pro oder contra? Danke sehr.

Du müsstest mir kurz auf die Sprüngen helfen…Die Reise (Flugabfolge) war Paris-Brasilien-Paris? Und da konntest du den Hinflug nicht antreten und der Rückflug wurde storniert? Hab ich das richtige verstanden :thinking: Und wie viel Tage vor dem Rückflug wurde besagter stornier?

Meiner Meinung nach ist mit Nichtantritt des Hinflugs, der ja scheinbar normal durchgeführt worden ist, dein Ticket verfallen und damit hast du kein Anspruch auf Erstattung des Rückflugs, weil du ihn eh nicht hättest antreten können.

Trotzdem sicherlich kein Standardfall. Lass es ggf. von einem Anwalt prüfen.

Die Stornomail für den Rückflug kam also nach dem Zeitpunkt des (nicht angetretenen) Hinfluges? Ich denke, das ist hier die entscheidende Frage.

Hi Tommy, Danke für die Nachfrage.
Die gesamte Reisverlauf wäre gewesen
Hin: Düsseldorf-Paris-Fortaleza-Recife 09.03.2020
Zurück: Fortaleza-Paris-Düsseldorf 01.04.2020
Der Atlantikflug (zurück ab Fortaleza 01.04.2020 s.o.) wurden am 22.03.2020 per Mail von Air France gecancelt.
D.h. es geschah ca. 1 Woche vor Rückflug; es lag also innerhalb der 14-Tage-Frist des Art.5 Abs.1
Buchstabe c/ii. der FluggastrechteVO. Damit ist klar, dass grundsätzlich Ausgleichsansprüche (incl. der 600€ pro Person) in dieser Frist zu gewähren sind . Ich vermute, dass dies der Gegenstand deiner Nachfrage ist.
Air France hätte uns also tatsächlich im Corona-Hotspot sitzen lassen-- ohne weitere Infos über Alternativ-Rückflüge usw. Wer wirklich in Brasilien war und zurück wollte, hatte die Arsch-Karte gezogen.
Air France konnte nicht wissen, dass ich und meine Frau nicht Brasilien waren. Ein No-Show beim Hinflug sagt dies nicht zwingend (P.S. die obien Hinflüge haben tatsächlich stattgefunden – aber ohne uns aus persönlichen Gründen).

Liebe Mitreisende: ich kann vermelden, dass ich gegen KLM am Amtsgericht Düsseldorf obsiegt
habe, lang hat es gedauert. Trotz No-Show bei Hinreise habe ich volle Ticket-Erstattung (d.h. für hin u. zurück) erstritten, da KLM seine Mitarbeit bei der Umbuchung verweigert hat und nur auf das Reiseportal verwiesen hat.
Das Geld ist bereits auf meinem Konto zurück.
:sunglasses:
Lasst euch also nicht abwimmeln. Ein „Umbuchungs-Hilfe“ des Reiseportals (z.B. Opodo usw.) darf man natürlich nicht angenommen haben, sonst hat man im Prozess gegen die Airline sicher keine Chance.

Nun klage ich gegen Air France auf Flugastrechte-Erstattung der 1200 € für den stornierten Rückflug aus Fortaleza am 01.04.2020 (siehe oben).

Ich bitte die Community daher um Info: es sind bestimmt ab Ende März 2020 (d.h. bei Beginn der Pandemie) noch Rückfluge nach Deutschland oder hilfsweise nach Europa durchgeführt worden. Welche Airline hat Ende März 2020 bzw. im April 2020 noch Flüge aus Brasilien (egal von wo in Brasilien) durchgeführt?
Gab es gar noch Rückflüge nach Deutschland, Amsterdam oder Paris von Air France oder KLM?
Wie seid Ihr Ende März 2020 oder April 2020 von Brasilien nach Hause gekommen?
Herzlichen Dank.

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Laut https://www.flightera.net/de/flight/Lufthansa-Sao+Paulo-Frankfurt/LH507/Apr-2020 hat Lufthansa GRU-FRA zumindest durchgehend bedient. Das muss nicht 100%ig bedeuten, dass auch Passagiere befördert wurden, aber vermutlich schon.

Vielleicht wirst du auf dem Portal ja auch mit dem AF- / KL-Flugnummern fündig

Hi Peer, ganz vielen Dank für deine sehr hilfreiche Liste. Damit wird deutlich, das KLM, Air France,
TAP, Lufthansa und Britisch Airways in der gesamten Pandemie 2020 von Sao Paulo zu Ihren Drehkreuzen Amsterdam, Paris, Lissabon, Frankfurt, London durchgeflogen sind (ich habe die Flugbewegungen von April 2020 bis Oktober 2020 angeschaut). Wie hat sich das mit der Pandemie vertragen? Selbstverständlich waren die Flieger mit Passagieren besetzt, keine Airline lässt dauernd leer fliegen – oder sind die auf Cargo umgestigen? – das glaube ich eher nicht.
Nochmal ein Aufruf an die Forums-Mitglieder: hier gibt es doch sicherlich Mitglieder, die ab April 2020 bis Anfang 2021 von Sao Paulo nach Europa zurückgekommen sind. Meldet euch doch bitte, und gebt eine kurze Info, wann ihr mit welcher Airline zurückgekommen seid. Wie war die Situation im Flugzeug usw.? Das ist doch sehr wenig Mühe. Danke sehr Ulf.

Leute, gebt doch bitte mal Antwort. Wie seid Ihr in 2020 (ab Ende März 2020) von Brasilien nach Europa zurückgekommen? Niemand im Forum???, kaum zu glauben. :airplane:

Gab es eine Rückholaktion in 2020 aus Brasilien der Bundesregierung?
Grüsse Ulf

Hi Leute, bin etwas traurig.
Ist hier niemand, der etwas über die Rückreisen aus GRU oder GIG im April 2020 sagen kann
oder möchte? Wie war die Situation ??? :cold_sweat:

Ich kann deine Verzweiflung nachvollziehen und leide mit dir, aber kann dir leider nicht weiterhelfen. Und vermutlich die anderen Stammleser hier ebenfalls nicht, sonst hätte sich schon längst bei deinen vergangenen Aufrufen jemand gemeldet. Aber vielleicht wird über Google ja ein Leidensgenosse auf deine Anfrage hier aufmerksam… Ich drücke dir die Daumen.

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Danke Krabbs noch nachträglich für deine Anteilnahme. Aber verzweifelt war ich deshalb nun wirklich nicht. Aber über Google habe ich nichts gefunden.

Liebe Forumsmitglieder,
nun kann ich zum Abschluss noch positive Meldung geben.
Ich habe in meiner Klage gegen Air France auf 2*600 € Entschädigung wg. Flug-Annullierung nach EU-Fluggastrechte-VO vor dem Amtsgericht Düsseldorf obsiegt. Selbst 2 Fluggastrechte-RA hielten das für aussichtslos und wollten meinen Fall gar nicht erst annehmen. Auch Flightright u.a. hatten kein Interesse. Ich gestehe, ich hatte selbst Bedenken; aber meine Verärgerung über KLM und Air France war größer.
Wie bekannt, waren meine Frau und ich im März 2020 aus privaten Motiven nicht nach Brasilien gefolgen (No-Show). Dennoch war unser Rück-Ticket weiterhin gültig (alte BGH-Rechtsprechung), wenngleich Air Fance dies natürlich anfänglich leugnete. Air France hatte uns nach Rückflug-Cancelling (geplanter Rückflug 01.04.2020 aus Fortaleza nach Paris) keinen Alternativ-Flug angeboten…auch nicht von Rio oder São Paulo. Von São Paulo wurden von Air France im April 2020 noch viele Rückflüge nach Paris durchgeführt (einige wenige auch von Rio). Herzlichen Dank an Peer für den Flightera-Hinweis. Somit konnte die Einlassung einer generellen Flugunmöglichkeit wg. Corona-Pandemie nicht verfangen. Quintessenz : Air France hat verloren, keine Berufung eingelegt. Das Urteil ist rechtskräftig (AG Düsseldorf 11cC 265/21 v. Juli 2022).
Die 1200 € (je 600 für mich und meine Holde) + Zinsen+ Kosten sind bereits auf meinem Konto.
Somit nur Mut für diejenigen, denen es ähnlich ging.

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So meine Lieben und Liebinnen: nochmals meine interessante Frage an euch:

Wie seid ihr im April 2020 aus Brasilien nach Europa zurückgekommen?
Es sind doch sicher wie üblich einige Hundert im März 2020 über Fortaleza eingeflogen… und alle
Rückflüge von dort wurden ab 01.04.2020 von AirFrance / KLM und anderen voll storniert.
Eine Regierungs-Rückholaktion wie aus andern Länder gab es meines Wissens nicht.
Jetzt mögen sich bitte doch auch die ganz Bequemen zur Antwort aufraffen.
MfG Ulf :sunglasses: