Hallo zusammen
Habe am 2 Juni einen Meilenflug von Stuttgart nach Sylt am 11.07.20 gebucht und am 18.07.20 zurück bestätigt bekommen.
Am 10 Juni von Eurowings die Meldung erhalten: aufgrund einer Flugplanänderung musste meine Buchung angepasst werden. Der Flug findet nun ab Düsseldorf statt !!
Rückflug weiterhin nach Stuttgart. Anruf bei Eurowings und die Mitteilung erhalten, daß der Flug an diesem Tag von Stuttgart gestrichen wurde, könnte an diesem Tag nicht ab Stuttgart fliegen. Da ich aber eine Hotelbuchung für dieses Datum habe, bin ich mit Düsseldorf Notgedrungen einverstanden.
Meine Frage: Greifen hier die Fluggastrechte, Entschädigung oder Kosten für Zugfahrt nach DUS und von STR nach Hause ?
Wollte ursprünglich mit dem Auto nach Stuttgart fahren und dort Parken !
Hallo Andreas,
es ist eine klare Flugannullierung eines Segmentes, d.h. Dir steht ein Storno mit 100% Rückerstattung zu, wenn Du es wölltest. Wenn Du mit der Änderung allerdings einverstanden bist, so greifen die EU Fluggastrechte. Hier ist leider für Dich sehr eindeutig geregelt, dass Dir bei Annullierung von mehr als 14 Tagen im Voraus keine Entschädigungen irgendeiner Art zustehen. Sieht also schlecht aus. Sorry
Entschädigung nicht, aber die Übernahme der Kosten für die Zugfahrt sollte m.E. drin sein - ist ja Teil der Ersatzbeförderung. Unabhängig davon, ob es nun als Meilenticket gebucht wurde oder nicht.
Theorie und Praxis sind bei EW eine spannende Sache, ich befürchte da wird nichts zu holen sein. Hab mit EW schon einiges erlebt und durchgemacht, dabei ging freiwillig nie etwas zu meinen Gunsten aus.