Eurowings: Kann Flug nicht antreten - wie vor Abflug stornieren? Stichwort: No-show Gebühr

Hi allerseits,
kann einen nicht stornierbaren Flug nicht antreten. Nachdem ich von einer potentiellen No-Show-Gebühr gelesen habe und es eigentlich auch der Airline recht sein müsste, wenn mein Platz vorab wieder frei wird, dachte ich, dass ich paar Tage vor dem Check-In stornieren werde. Das geht aber scheinbar nicht online, zumindest finde ich nichts in den Optionen zur Buchung.

Ich will nicht stundenlang in einer Hotline hängen (noch dazu aus dem Ausland) - kennt ihr eine andere Option oder soll ich doch einfach nicht erscheinen? Will mir aber eigentlich die Gebühren zurückholen (was sie wiederum an die Zahlung einer Noshow-Gebühr knüpfen könnten)

Dürfen sie nicht. Fordere sie einfach zur Erstattung der Steuern & Gebühren auf, ob sie das dann vor oder nach dem Flugdatum bearbeiten ist für dich egal:

Alternativen wären womöglich:

  • Umbuchung auf eine andere Strecke / Datum, sofern du das Flex-Paket mit gebucht hattest
  • Wenn der Flug vollständig ausgebucht war, könntest du evtl. mehr als die Steuern & Gebühren zurückbekommen. Dafür wäre dann der Stornierungszeitpunkt nicht unerheblich
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Könntest du das mal genauer erläutern? Ich Blicks gerade nämlich nicht. :see_no_evil:

Wenn die Airline den Sitz des Passagiers weiterverkauft hat, ist ihr kein Schaden entstanden, Dann müsste sie mehr erstatten als nur die Steuern bis hin zum vollen Flugpreis:

Oftmals ist die vollständige Erstattung der Tickets durch die AGB der Fluggesellschaften ausgeschlossen. Hat die Airline den Sitzplatz des Passagiers anderweitig vergeben, müssen diese Erlöse auf die Erstattung angerechnet werden, da sie wirtschaftlich keinen Schaden erlitten hat.

Die Airline muss nachweisen, ob und wenn zu welchem Preis sie die stornierten Flugtickets an Dritte weiterverkaufen konnte. Legt die Fluggesellschaft keine Abrechnung vor, muss sie den Ticketpreis erstatten. (LG Frankfurt/Main, Urteil vom 6. Juni 2014, Az. 2-24 S 152/13, 24 S 152/13). Erklärt die Fluggesellschaft nur, der Flug sei nicht ausgebucht gewesen und legt dazu die Buchungszahlen beim Abflug vor, muss sie bis zu 95 Prozent des Ticketpreises erstatten. Sie muss nach einem Urteil des Amtsgerichts Köln vielmehr darlegen, wie sich der Buchungsstand zwischen Stornierung und Flug entwickelt hat (19. September 2016, Az. 142 C 222/16).

So steht es jedenfalls z.B. hier:
https://passagierrechte.org/Flugstornierung
Selbst habe ich noch keine Erfahrungen damit

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Danke dir.

Wenn man schon bei durch die Airline verursachten Problemen (Stornierung, Gepäckverlust etc.) dem Geld hinterherrennt, wäre interessant, ob jemand bereits versucht hat, diesen Fall durchzusetzen.

Wenn man als Kunde ein Ticket kauft, wo ausdrücklich steht man kann es nicht stornieren und es auch so in den Fare Rules steht, warum sollten sie dann irgendwas Rückerstatten?

Dann wären die ganzen (teureren) stornierbaren Tickets hinfällig.

No-Show Gebühr wird meines Wissen nie nachverrechnet sondern einfach vom (theoretisch) Erstattbaren Betrag abgezogen. In der Praxis heißt das, no-show = keine Erstattung.

Habe zumindest noch nie von jemanden gehört, der zahlen musste weil er einen Flug nicht angetreten hat.

Ich sehe eher das Problem diese Info zu bekommen.
Wenn man ja nicht in dem Flieger war, woher will man wissen ob der voll war.
Muss ja nur ein Platz frei gewesen sein und die sagen dir das war deiner?

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Also ich habe schon ein paar Mal Rückzahlung von Steuern angefordert, nachdem ich einen Flug nicht angetreten habe. 2-3 Mal bei LOT, allerdings über Drittanbieter (ersatzpilot, myflyright), wo Du im Prinzip Dein Recht an die abtrittst (nach Prüfung) und sie dafür Geld auszahlen. De facto wird ein bestimmter Prozentsatz, dessen, was Dir zusteht, einbehalten. Geht relativ flott, unproblematisch und Du musst Dich nicht mit den Airlines rumschlagen.

Hatte es auch mal mit Lufthansa direkt versucht. Das allerdings war ein längeres Hin und Her. Aber weniger weil die LH sich geweigert hat, sonder eher weil sie fälschlicherweise gedacht haben, den Betrag schon ausgezahlt zu haben.

Aber Punkt ist:

  1. Du hast m.E.n. keine Nachweispflicht, ob irgendwas voll ist oder nicht. Flug ist nicht angetreten, insofern wurden Steuern auch nicht abgeführt, welche Du zurück verlangen kannst.
  2. Das machst Du entweder direkt über die Airline (kann langwierig werden), oder über einschlägige Drittanbieter, die den Fall idR schnell prüfen und Dir sagen ob sie’s machen oder nicht und Du bekommst das Geld relativ flott.

Mit Abflugort Dtl. sollte da kein Problem sein. Einige meiner Fälle wurden von Drittanbietern schon abgelehnt, weil sie anderen Abflugländern keine juristischen Partner haben, die Fälle vor Gericht durchsetzen könnten.