Flex Tickets buchen, um Rückflug zu stornieren und one-way zu fliegen - Probleme?

Hallo!

Ich möchte gerne ein wohl klassisches und schon oft diskutiertes Thema näher beleuchten. Das des vorsätzlichen Stornierens des Rückflugs.

Oftmals hat man folgendes Problem:
one-way ticket: 1000 EUR
return: 1000 EUR (oder sogar weniger)

Ist natürlich schön doof, wenn man nur one-way braucht. Gerade unsere liebe Lufthansa ist da ja ein ganz großer Spezialist in solch unverständlicher Preisgestaltung.

Jetzt wurde ja schon an anderer Stelle oft vom vorsätzlichen no-show gesprochen, inklusive Ungewissheit über Rückerstattungen von Steuern und Gebühren, und potentieller Nachberechnungen der Airline.

Das mal beiseite gelassen, würde ich gerne eure Erfahrungen hören, wenn es darum geht gezielt ein Return-Ticket zu buchen, welches die wunderbaren rundum-Sorglos Flex Bedingungen hat, und dann einfach nach absolviertem Hinflug, den Rückflug zu stornieren.
Im Vergleich zum one-way Ticket kann man ja da doch teilweise enorme Summen sparen. Sollte man die Hälfte des Return-Tickets erstattet bekommen, hätte man im obigen Beispiel ja 500 Ocken oder sogar mehr gespart.

Mir stellt sich nun die Frage, ob das eventuell zu seltsamen Nachfragen durch die Airline führt? Besonders, wenn man das eventuell häufiger macht? Und auch wenn ein Storno erlaubt ist, kann es sein, dass es dennoch zu einer Nachberechnung des Hinflugs kommt? Bei der LH heißt es im Flextarif ja dazu so kryptisch: „Im Falle einer Teilstornierung wird der Preis für die tatsächlich geflogene Strecke neu berechnet.“

Was ist eure Erfahung? Mit LH und anderen Airlines.

Hallo,

Meines Wissens nach gibt es keine Verpflichtung einen gebuchten Flug auch anzutreten. Insbesondere wenn man aus triftigen Gründen nicht kann (z.B. Gesundheit). Du willst ja auch kein Geld zurück, sondern keine Nachzahlung leisten müssen.
Andererseits ist tatsächlich das Thema „No-Show“ nicht in der EU-Fluggastrechteverordnung geregelt.
Es gibt allerdings schon Urteile deutscher Gerichte dazu, die aber leider auch keine klare Regelung vorgeben.
Grundsätzlich kann die Fluggesellschaft nachberechnen (z.B. regelt die LH das in den ABB unter Punkt 3.3.), wenn das a) entsprechend nachvollziehbar geschieht, wie sich der Betrag zusammen setzt b) du von vorneherein vorhattest das Segment gar nicht zu fliegen, was aber natürlich durch die Fluggesellschaft nachzuweisen wäre- letzteres hat der BGH 2010 entschieden.
Die LH ist allerdings nach einer Niederlage vor Gericht in einer Sache zum Beispiel a), (dort hatten sie nicht „richtig“ gerechnet) nicht in Berufung gegangen, weil die Erfolgsaussichten schlecht waren.
Was dann dazu hätte führen können, dass die LH grundsätzlich gar keine no-shows mehr zur Kasse bitten könnte. Diese Möglichkeit wollte man sich vermutlich offen halten, was insofern schlecht für deine Idee ist.
Zwar ist davon auszugehen, dass die Lufthansa das vermutlich akzeptiert wenn man den letzten Abschnitt oder den Rückflug verfallen lässt, andererseits, hätte sie die Möglichkeit es nicht zu tun.
In der Praxis ist zumindest mir das noch nie passiert, dass ich eine Rechnung bekommen habe, wenn ich einen Rückflug nicht angetreten habe, bzw. das letzte Segment verfallen ließ und mir ist auch niemand bekannt, dem das passiert wäre. Habe es aber jetzt auch nicht (auffällig) häufig gemacht (was auch immer auffällig wäre). Denke wenn man das 2-3 Mal im Jahr macht, dann wird das wohl nicht auffallen.
Ich möchte dich natürlich nicht ermutigen und das Risiko muss jeder selbst abschätzen. Die Gefahr besteht, dass du zur Kasse gebeten wirst.
Bei einem Full Flex Tarif ist es so, dass anteilig erstattet werden würde. Normalerweise müsste dir die Fluggesellschaft schon bei Ausstellung des Tickets aufdröseln (können) wie sich der Preis zusammen setzt. Demnach müsste dann auch die Erstattung anteilig aussehen. Das ist aber nur eine Vermutung.

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Bei Storno des Tickets wird meines Wissens die Differenz zwischen altem und neuem Ticket berechnet. Ich denke daher nicht, dass Lufthansa einen Cent erstattet, wenn das Ticket A-B zum Buchungszeitpunkt günstiger war als A-B-A.

Dann lieber direkt das günstigste Nicht-Flex-Ticket buchen und den Rückflug verfallen lassen. Insbesondere wenn man den kompletten Rückflug verfallen lässt (und nicht nur z.B. das letzte Segment ab FRA), ist das Risiko da m.E. verschwindend gering.

Danke für die Antworten!
Sind ja doch schon interessante Überlegungen. Irgendwie traurig zu sehen, dass es keine einhellige Meinung zu geben scheint, sondern nur „könnte“, „sollte“, „wäre“… verdeutlicht mir nur dass die Preisgestaltung und Stornopolitik recht unverständlich ist.

Wie wäre es denn, wenn ich die komplette Reise als Flex-Ticket kaufe, sondern den Hinflug als nicht-stornierbar kaufe, und nur den Rückflug als stornierbar? Dann ist es doch eigentlich klar, oder? Hin fliege ich oder Geld ist weg, zurück kann ich stornieren (also den entsprechenden Kostenteil).

Das wird nicht funktionieren. Bei einer gemischten Buchung zeigt LH die Gesamtbuchung trotzdem als nicht stornierbar an.

Aber selbst wenn das funktionieren würde: Bei stornierbaren Tarifen heißt es immer: „Erstattung möglich plus Tarifdifferenz“. Das ist genau für Fälle wie deine gedacht. Wenn du die Reise nach Abflug eines Segments stornierst, wird erstmal geschaut, was dein abgeflogenes Segment normalerweise gekostet hätte. Kommt dabei ein höherer Preis raus als der Ticketpreis, wirst du keine Erstattung erhalten.

Von daher kommt m.E. eh nur eine Lösung infrage: Den günstigsten, nicht stornierbaren Roundtrip kaufen und den Rückflug einfach verfallen lassen

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Bitte dabei auf zwei Dinge achten:

  1. Niemals den Rückflug stornieren
  2. Wenn nachbelastet wird, dann immer auf Y OW, die günstigen Tarife werden nicht berücksichtigt

Arbeite für eine relativ große Firma und wir hatten diesbezüglich eine größere Auseinandersetzung mit eine bekannten Airline. Das lief über Spezialanwalt. Daher kenne ich das Thema recht gut.

Alles andere, was Peer schreibt und empfiehlt, ist korrekt.

Storniert ihr den Rückflug, seid ihr in der Falle. Grund ist egal, die Airline verweist auf ihr Tarifrecht. Wir hatten die Rückflüge freigegeben um sie wieder für die Airline verkaufbar zu machen. Als Dank wurde uns alles auf OW nachbelastet…

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Verstehe verstehe… Danke für die Insights. Da hätte ich ja womöglich fast einen Fehler gemacht. Puh! :upside_down_face:

Sind ja eigentlich schon recht perfide Praktiken, wenn man sich das so recht überlegt. Fühl ich mich ja eigentlich direkt hinters Licht geführt, wenn man annimmt ein stornierbares Ticket zu kaufen (ob komplett, oder nur partiell), aber im Endeffekt nichts davon hat außer potentiell mehr Kosten, deren Aufrechnung auch noch unverständlich ist. Ist sowas allen Ernstes rechtlich haltbar? So aus Verbraucherschutzsicht scheint mir das ja sehr fragwürdig.
Wieso werden solche Tickettarife dann überhaupt angeboten, wenn sie de facto nicht umsetzbar sind oder zu Mehrkosten führen? … ah, wait a moment. … I know the answer … die wollen Geld mit uns verdienen, nech? Verdammte Axt!

Jedenfalls Danke für die Antworten. Sehr erleuchtend! :+1: