FLUG LO403 WAW-DUS DIVERTED

Beim kürzlichen Rück-Flug mit Condor von Seattle nach Frankfurt wurde „kurz“ vor dem Boarding, wegen technischen Problemen, laut Aussage des Kapitäns - (Blitzschlag auf dem Hinflug FRA-SEA) der Flug annulliert.
Konnte erst am nächsten Tag abfliegen und bin mit rd. 24 Stunden Verspätung in Frankfurt angekommen.
Condor hat meinen Anspruch abgelehnt, wegen höherer Gewalt.
Habe jetzt Vorgang an Flightright weiter gegeben und die haben meinen Entschädiganspruch angenommen und Condor inzwischen zur Zahlung der 600 € aufgefordert.
Bin gespannt wie es weiter geht. Ggf. will in meinem Auftrag Flightright gerichtlich gegen Condor vorgehen.
Werde Euch berichten, wie es ausgeht!
Grüsse Peter

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Pfui, denen würde ich keinen Auftrag geben. Am Ende kommen nur rund 50% der Entschädigung bei dir an, also nichts mit 600€. Da ist jeder Anwalt günstiger (und meist sogar kostenneutral = Airline zahlt alles).

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im Falle eines entsprechenden Urteils, sollte man vielleicht noch anfügen (oder einer entsprechenden Rechtsschutzversicherung), wer in jedem Fall aber seinen Schnitt machen dürfte, ist der jeweilige Rechtsanwalt.

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Im Falle von Fluggastrechten (gerade auf der benannten Strecke) gehe ich meist von sehr klaren Fällen aus.

In diesem Fall unterstelle ich Condor mal, dass nicht auf Ersatzverbindungen auf Fremdmetall geprüft wurde. Ansonsten wären 24 Stunden Verspätung außergewöhnlich hoch.
Falls meine Vermutung zutrifft (das weiß nur @Pemo1 ) sind die 600€ sicher und ein mögliches Gerichtsverfahren wird auch mit allen Kosten gewonnen, wenn der Anwalt kein Pfuscher ist.

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Wer wegen 300euro den Aufwand und das Risiko eingehen möchte, kann das ja machen.

Recht haben und Recht bekommen sind ja bekanntlich zweierlei.

Und es gibt genügend Anbieter mit deutlich weniger als 50% Kommission. Man sollte halt das Kleingedruckte lesen, was für Zusatzgebühren anfallen, falls es vor Gericht landet.

Am Ende sollte man ohne Risiko bei Anerkennung der Airline bei 400euro rauskommen. Wer unbedingt 600 Euro haben möchte, muss das Risiko abwägen.

Einem geschenkten Gaul….

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In dem Fall geht es eher darum ob der Blitzschlag als Höhere Gewalt ausschlaggebend war oder ob es der Airline hätte früher auffallen müssen und sie es versäumt haben und daher deren Schuld ist. Sowas lässt sich nur vor Gericht klären und das Risiko ist hoch zu verlieren und auf hohen Kosten sitzen zu bleiben. Provision bei anderen Anbietern ist ca..20% und man muss dafür keinen Finger rühren.

Ob der Blitzschlag höhere Gewalt ist spielt überhaupt keine Rolle, wenn die Airline nicht auf die frühestmögliche Verbindung umbucht und dadurch die (hohe) Verspätung vermeidbar wird.

Volle Zustimmung. Eine solch krasse Verspätung gibt zu 99% Geld.

Wer hier von hohen Risiken spricht, hat keine Ahnung von der Materie.

Ich habe bislang 3 Fälle an Flightright übergeben und war jedesmal ganz zufrieden. Die Provision betrug stets rund 30% all-in, keine Ahnung, wie Du auf 50% kommst.
Berechtigte Kritik sehe ich allerdings darin, dass sie wirklich nur relativ einfache bzw. eindeutige Fälle nehmen.
Meine „Gestrandet in Miami“ Geschichte war deutlich zu komplex für Flightright, so dass ich eine andere Plattform beauftragt habe (wo die Provision obendrein tatsächlich noch etwas niedriger ist).

Flightright schlägt nochmal Gebühren für die gerichtliche Durchsetzung drauf, selbst wenn die Gegenseite alle Kosten trägt. Deswegen 50%.

Ja, die Airline hätte auf die früheste Verbindung umbuchen müssen aber was willst du mit einer Klage erreichen? Im Nachhinein den früheren Flug bekommen? lol
Wenn man selbst die frühere Verbindung gebucht HÄTTE, KÖNNTE man diese Kosten einklagen. Hat er aber scheinbar nicht gemacht, sondern die 24h spätere Alternative akzeptiert.

Ob es eine Entschädigung gibt (ganz unabhängig davon ob und welche Ersatzverbindung angeboten wurde), hängt sehr wohl von der Ursache ab.
Da wären wir wieder bei der geliebten EU Verordnung die klar und deutlich sagt:

Artikel 5

(3) Ein ausführendes Luftfahrtunternehmen ist nicht verpflichtet, Ausgleichszahlungen gemäß Artikel 7 zu leisten, wenn es nachweisen kann, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären.

Deine Rechtsauffassung ist veraltet.

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Na dann viel spaß beim jahrelangen Rechtstreit, stress und kaputten nerven für 600€ :+1:

Man merkt, dass du es noch nie versucht hast.

Nach maximal 9 Monaten wird das erledigt sein, nicht Jahrelang. Ich reise beruflich wöchentlich Transatlantik und habe dementsprechend viele Verfahren pro Jahr.

Meistens enden Gerichtsverfahren mit einem Anerkenntnis der Airline. Das geht dann noch viel schneller.

Also mein Fall läuft seit 14 Monaten, es gibt ein Teilanerkenntnis der Airline aber es wird trotzdem noch etwas dauern, bis wir zum Abschluss kommen.
Das mit den 9 Monaten mag so sein, wenn man es mit EU Airlines zu tun hat, ist aber nicht immer so.
Einen langen Atem braucht man in jedem Fall.

Deswegen würde ich ja auch nie freiwillig in Vorleistung für irgendwas gehen, weil es in der Regel EWIG dauert, bis man das Geld zurück hat.
Klingt immer so schön einfach hier „Buch‘ Dir doch selbst‘n Hotel und einen Ersatzflug und hol Dir das Geld dann von der Airline zurück“.
Ja, kann man machen. Wenn man anwaltliche Hilfe und sehr viel Zeit hat und es einem nichts ausmacht, vierstellige Summen mal für ein Jahr oder so vorzustrecken…

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Mein Fall läuft seit 2016! Zwischenzeitlich ist Air Berlin pleite gegangen. :rofl: Ironie off

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Hallo zusammen !

In der Zwischenzeit habe ich die Rückmeldung vom LOT erhalten. Wie zu erwarten, haben die meine Anforderung abgelehnt. Siehe Screenshot.

Die Frage stellt sich nun für mich, ob die evtl. Recht haben und dieses Mal wirklich nicht kompensieren müssen.

Kann mir hier Licht ins dunkle bringen ?

Danke :folded_hands:

Der erste Kommentar hat dazu eigentlich alles gesagt.

Und was ist dann dein Vorschlag?