FLUG LO403 WAW-DUS DIVERTED

Hallo zusammen !

Ich habe mal eine Frage wegen Fluggastrechte.

Am 21.04 bin ich von WAW nach DUS mit LOT im Businness Class ( Upgrade Zahlung) geflogen.
Der Flug war schon kurz vor der deutschen Grenze als der Flug zurück nach Warschau umkehren musste aufgrund technischer Störung.

Steht mir eine Kompensation in Form von Geld zu ?? Und was kann ich noch geltend machen ??

Ursprünglicher Flug sollte um 9:35 Uhr in DUS landen und gelandet sind wir nach 12 Uhr.
LO403 WAW - DUS 21.04.2025


Danke vorab für eure Rückmeldung.

Gruß aus Köln !

Soweit ich das beurteilen kann, hast Du die erfoderlichen 3 Stunden Verspätung knapp verpasst und insofern keinen Anspruch auf Entschädigung nach EU 261.

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Natürlich gibt es eine Entschädigung. Entsprechend der Fluggastrechteverordnung 261/04 gilt für kurze Strecken bis 1500km bereits ein Entschädigungsanspruch ab 2 Stunden. In dem Fall gibt es daher einen Anspruch auf 250 Euro.

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Wie kommst du auf die Schwelle von 3 Stunden?

Für Flüge mit einer Entfernung von 1500 km oder weniger gilt die 2-Stunden-Schwelle

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Ja, möglicherweise liege ich falsch. Ich war komischerweise immer von drei Stunden ausgegangen und meine KI unterstützt dies auch. Allerdings muss ich nach Durchsicht der Regularie feststellen, dass dort für Flüge bis 1500 km eine zwei-Stunden Regel festgeschrieben steht.
Asche auf mein Haupt.

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Das muss ich mir merken. Made my day!

Klingt vielleicht weniger komisch, wenn man bedenkt dass heutzutage wenn man bei Google etwas eingibt, oftmals zunächst ungefragt ein Absatz erscheint, was die KI dazu sagt. Sieht dann ungefähr so aus:


Wie man dort nachlesen kann, scheint die Google KI bezüglich eines Entschädigungsanspruchs bei zwei Stunden Verspätung anderer Meinung zu sein.
Das hatte ich damit gemeint, aber nicht gewusst, wie ich es möglichst wortsparend ausdrücken soll.
:wink:

Top, deine KI hat offenbar als Einzige/-r erkannt, dass Warschau - deutsche Grenze - Warschau - Düsseldorf über 1.500 km sind und deswegen den Anspruch verneint. :wink:

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Doch doch. Das ist sogar brutal komisch. Du hast ja nicht gesagt „Die Google KI“ oder „die KI“ sondern „meine KI“. Das ist so eine tolle neue Ausrede. Habe gerade bei meiner Frau angewendet und die war glatt Sprachlos. Wende ich heute bei meinem Chef an. Er: „Declercq, die Quartalergebnisse sind alle falsch!!“, Ich „Nicht Doch Chefchen! Alles richtig. Meine KI unterstützt dies auch!!“ :rofl: :rofl:

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Dankeschön für deine ausführliche Infos.
Ich habe es bereits bei LOT eingereicht. Mal schauen, ob die überhaupt antworten.
Ansonsten werde ich hartnäckig bleiben ,denn die gesamte Travel Dealz Community habe ich hier als meine stärkste Waffe ! :blush::blush::blush::blush:

Off Topic:
was hatten wir denn vor der KI, garkeine oder eine Natürliche?? :rofl:

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Ich glaube das war von Fall zu Fall verschieden….
:rofl:

Hier wird scheinbar wieder mal wild Falschinformation verbreitet. Mann muss unterscheiden zwischen Anspruch auf Entschädigung oder Betreungs- /Hilfsleistung.

Bei verspäteter Ankunft gilt 3h als minimum.
→ In diesem Fall also nichts.

Für verspäteter Abflug (was ja hier auch der Fall ist, da er zurück nach WAW musste und neu Abfliegen) gilt 2h bei unter 1500km und 3h bei über 1500km. ABER nur für Betreungsleistung d.h. Essen, Unterkunft usw… KEINE Ausgleichszahlung/Entschädigung.

Hier schön erklärt, ohne KI:

Genauso hatte ich es gestern Abend auch verstanden, ob mit KI oder ohne, allerdings habe ich diese Unterscheidung zwischen 2 Stunden und drei Stunden im Wortlaut der Regularie nicht wiedergefunden und deshalb geschrieben MÖGLICHERWEISE liege ich falsch.
Letztlich gibt’s Experten für sowas und ich bin eben keiner.

@TravelMore82: Im übrigen bin ich sehr gespannt, ob LO sich auf einfach Anfrage hier rührt. Kannst uns ja gerne mal ein Update geben.