Flug nach La Palma umgeleitet nach Teneriffa wegen Vulkanausbruch. keine Stornierung oder Umbuchung mit Sondergepäck

ich habe im November La Palma gebucht. Wegen des Vulkanausbruch werden die Flüge über Teneriffa geleitet. Von dort geht es mit der Fähre nach La Palma. Mein Sondergepäck (Astronomie-Fotoequipment) wurde storniert. Eine Umbuchung geht nur ohne Sondergepäck. Ohne mein Sondergepäck brauche ich nicht ´nach La Palma. Ist eine Stornierung doch möglich?
Frank

Hallo Frank,
folgendes ohne Gewähr:
Grundsätzlich gilt nach Artikel 5 der Fluggastrechteverordnung:
In Fällen von Flugannullierung bzw. Flugausfall hat der Passagier grundsätzlich die Wahl zwischen:

  • der Erstattung der Ticketpreises
  • einer alternativen Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Bedingungen
  • dem Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt

Alles andere (Ausgleichszahlungen, Entschädigungen, Betreuungs- und Unterstützungsleistungen) erhält man allerdings darüber hinaus nicht, falls „aussergewöhnliche Umstände“ vorliegen.
Das ist hier der Fall, Vulkanausbruch ist (ähnlich wie Sturm usw.) nicht im Verantwortungsbereich der Airline. Vulkanausbruch zählt zu den Vorkommnissen, bei denen diese nicht greift. Das ist denke ich unstrittig.
Jetzt reden wir hier von Beförderung i.S.d. EU Verordnung, welche nach meiner Kenntnis nur die Beförderung des Fluggastes an sich umschließt, nicht jedoch die Beförderung seines Gepäcks. (Gepäck ist ja noch einmal gesondert im Montrealer Abkommen geregelt, allerdings geht es da eher um Schaden am Gepäck- also dürfte das Abkommen hier auch nicht greifen, bzw. ohenhin nicht das erreichen was du brauchst, nämlich dein Gepäck vor Ort bei Ankunft)
Das macht die Sache also kompliziert und ich denke dass das einfachste wäre mit der Airline direkt in Kontakt zu treten:
Welche Begründung führen Sie an, dass das Sondergepäck nicht umgebucht werden kann?
Möglicherweise ist da bei den Umbuchungen schlicht ein Fehler passiert (im für dich dann besten Fall) und du kannst das Sondergepäck separat buchen.
Letztlich ist ja die Frage, ob Sondergepäck überhaupt befördert wird auf dem Ersatzflug- ist das der Fall., sehe ich da gute Chancen für dich, dass du das Sondergepäck mitnehmen kannst.

Alternativ- falls das Sondergepäck nicht befördert werden kann - würde ich eine Rückerstattung des Flugpreises verlangen und Alternativen suchen, (oder eben die Reise gar nicht antreten).
Aus meiner Sicht kann die Airline hier keine alternative Beförderung zu vergleichbaren Bedingungen gewährleisten und wäre zur Rückerstattung verpflichtet.
Hoffe das hilft
Grüße
Kalle

1 „Gefällt mir“

Vielen Dank für die ausführlichen Informationen! Eine Begründung hat Condor nicht angeführt.Ich werde dezidiert nachfragen. Ich würde am liebsten ganz stornieren und auf eine bessere Situation warten. Bei Storno werden aber nur die Steuern und Extras erstattet. Das ist nicht viel…LG Frank

Hallo,
wieso nur Steuern und Extras? Meines Wissens nach wird der gesamte Ticketpreis erstattet.
VG
Kalle

1 „Gefällt mir“

gestern Abend hat Condor alle Flüge bis zum 15. dezember gestrichen und erstattet den vollen Preis! Danke für die Rückmeldungen