Flug nach Russland über Warschau; Umbuchung (=Direktflug); Verfall der Flugtickets

Hallo zusammen,

ich hoffe auf Hilfe und versuche mein Problem möglichst genau zu schildern. (Außerdem hoffe ich, in der richtigen Kategorie zu sein).

Und zwar geht es um folgenden Sachverhalt:

  1. Buchung (Hin-, und Rückflug):
  • Hinflug von Deutschland nach Russland mit Umstieg über Polen.
  • Rückflug von Russland nach Deutschland mit Umstieg über Polen.

2.Tag der Abreise (Hinflug)
*Ticketkontrolle am Gate führte zur Verweigerung. (=Nur Direktflüge nach Russland möglich)
*Umbuchung einer Mitarbeiterin der Airline, sodass wir zu einem späteren Zeitpunkt (7h später) abflogen.

  1. Verfall der Flugtickets (Rückreise)
    *Mit der Umbuchung auf einen Direktflug, gab es klarerweise kein Boarding in Warschau.
    *Folge: Annulierung der Tickets für die gesamte Buchung. Das heißt, dass damit die Tickets für die Rückreise verfallen sind.

Gibt es eine Möglichkeit sich mit diesem Problemfall an die Airline oder Veranstalter zu wenden? Kann man auf Erstattung plädieren?

Wenn etwas unklar sein sollte, bitte Bescheidgeben!

Vielen Dank vorab!

Beste Grüße
Alex

Warum waren denn nur Direktflüge nach Russland möglich?

Ich wollte letzten Sommer nach Russland. Schon damals war für Deutsche die Einreise nur mit Direktflug ab D möglich.
Wenn das aktuell auch die Bestimmung ist (weiß ich nicht), dann hat die Airline richtig gehandelt.
Wenn die Bestimmung schon damals bei deiner Buchung existierte, gehe ich stark davon aus, dass es keinerlei Möglichkeit gibt, gegen Airline oder Veranstalter vorzugehen. Es liegt in der eigenen Verantwortung, die Einreisebestimmungen zu beachten und zu erfüllen. Man würde ja zB auch nicht ohne Visum die Reise nach Russland antreten.
Und dass beim nicht antreten der vollständigen Hinreise auch die Rückreise storniert wird, ist leider normal weil so in den Ticketbedingungen geregelt, auch wenn ich es persönlich weiterhin ein Unding finde.

Aber wie bist du überhaupt nach WAW gekommen? Normal hätten sie dich schon in D abweisen müssen. Und was war diese Umbuchung auf einen späteren Flug?

Ach, kann es sein dass ich Dich falsch verstanden habe. Du wurdest von LOT auf einen Direktflug D-Russland auf dem Hinweg umgebucht?!
Aber dann dürfte es ja keine Buchung mehr für WAW-Russland geben, sodass der Rückflug nicht verfallen sollte. Oder verstehe ich wieder was falsch?!?

@Strolch
Die erste offene Frage ist war es eine zusammenhängende Buchung ? Sprich wurden alle Tickets Roundtrip zusammen ausgestellt.

Wenn Ja hätte man dir bereits in Deutschland den Checkin verweigern müssen für den Flug da du die Einreisebestimmungen nicht entsprichst, die Airline müsste dich aber in den Fall kostenlos zurück zu deinen Abflughafen transportieren.

Erstattungsansprüche sehe ich da sehr wenig Chancen, wenn du den Flug als einzelnes Produkt gebucht hast, bist du selbst für die richtigen Dokumente und Einreiseflüge verantwortlich… Es gibt nichts zurück.

Wenn es eine Pauschalreise gewesen ist… Sprich das mindestens 2 Leistungen (Flug, Mietwagen, Hotel) zusammen verkauft wurden, könntest du Glück haben, weil dann wäre auch der Veranstallter mit der Mitverantwortung, er hätte dich dann auf eine andere Flugroute umbuchen müssen das du die Einreisebestimmungen für Russland erfüllst.
Ob das proaktiv vom Veranstalter, oder du auf den veranstaler hättest zugehen müssen keine Ahnung.

Ich hoffe das dir mein Antwort weiter hilft.

ich verstehe es so, dass er in D abgewiesen wurde.
Vermutlich hatte er ein zusammenhängendes Ticket D-WAW-Russland und demnach wurde ihm in D direkt die Beförderung richtigerweise verweigert.
Ich denke tatsächlich dass man da keine Handhabe hat. Da zahlt vermutlich nicht mal eine Reiserücktrittversicherung, wenn man eine hat.

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Erstmal vielen lieben Dank für die schnelle und umfangreiche Antwort.

Sorry, für den unklaren Sachverhalt. Es war genau wie du es beim 2. Punkt geschildert hast. Ich wurde von der LOT beziehungsweise, da es ja in der star-alliance ist, über die Lufthansa auf einen Direktflug umgebucht.
Ich hab es genau so verstanden. Also, dass die Buchung WAR-RUS, überbucht wurde und damit die Tickets für die Rückreise nicht verfallen sollten.

Das hat mich einfach nur sehr verwundert.

Hallo Torsten,

auch hier vielen Dank für den Einsatz. Also es war eine Buchung, die sich alleinig auf die Flüge bezogen hatte. Das heißt die Reise wurde wie du schon richtig geschildert hast, in Deutschland schon verweigert. Aus diesem Grund kam es zu der vermeintlichen Überbuchung, die keine Auwirkung auf den den Flug von WAR-RUS hatte. Damit sind unsere Tickets für die Rückreise verfallen. Ich hoffe, es ist jetzt etwas klarer geschildert.

Die Einreise musst per Direktflug erfolgen, siehe dazu auswärtiges Amt…

Einreise
Eine Einreise ist für deutsche Staatsangehörige und für Bürger anderer Staaten mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel für Deutschland (Vorlage im Original erforderlich) sowie Diplomaten- und Dienstpassinhaber bei Anreise per Direktflug aus Deutschland und bestimmten weiteren Staaten, darunter Frankreich, Österreich und der Schweiz gestattet. Darüber hinaus müssen Reisende im Besitz eines gültigen russischen Visums sein. Aufgrund der Einreisebeschränkungen infolge der COVID-19-Pandemie werden derzeit keine e-Visa erteilt. Auch die visafreie Einreise im Rahmen von Kreuzfahrten ist derzeit COVID-19 bedingt ausgesetzt.

Damit hast du die Einreisevoraussetzungen nicht verfüllt, und bist zurecht bin Deutschland stehen gelassen worden.
LOT hat in den Fall alles richtig gemacht, das geht dann alleine auf deine Kappe.
Ja und es ist richtig das sie auch den Hinflug stornieren… Weil du den hinflug nicht angetreten hast… Ein Segment nicht geflogen verliert das Ticket halt seine Gültigkeit.
Du kannst dir aber die Steuern und Sicherheitsgebühren aus den Ticket zurück erstatten lassen… Mehr leider nicht… Du hättest vor Abflug handeln müssen und wegen den Einreisebestimmungen die man mit den Flug hätte niemals erfüllen können den Flug verschieben müssen oder stornieren. Die Airline wäre in den Fall nicht einmal verpflichtet gewesen dich auf einen Direktflug umzubuchen.
Der Flug wie von dir beschrieben war somit nicht Überbucht.