Hallo, mich hätte mal Eure Meinung zu Folgendem interessiert.
Ich habe für den 27.10. bei Universal Air Flug 132 von München nach Pécs gebucht (unter 1500 km, non-flexible ECO). Ursprüngliche Abflugszeit war 19:40 Uhr. Jetzt teilt mir Universal AIr gestern mit, dass der Abflug um 5:50 Stunden vorverlegt wurde. Neue Abflugszeit: 13:50 Uhr. Um diese Uhrzeit bin ich aber noch nicht in München und kann den Flug also nicht antreten. Eine Alternative oder das Angebot einer Rückerstattung habe ich bisher nicht erhalten. (Alternative Beförderung wird schwierig werden, das ist mir klar…)
Frage: Welche Ansprüche habe ich? LH schickt normalerweise immer eine Mail in der sie mich explizit auffordern die neue Abflugszeit explizit zu bestätigen. Ich habe mal in EU 261 reingeschaut, aber die beschäftigt sich hauptsächlich mit Verspätungen und Flugausfällen. Ausserdem bin ich kein Jurist.
Hat hier jemand eine Idee? natürlich werde ich mich mit denen in Verbindung setzen. Aber vorher wäre es gut zu wissen, ob und (wenn ja) was mir zusteht.
Keinesfalls musst du so eine Umbuchung akzeptieren, generell hast du in jedem Fall Anspruch auf Rückerstattung.
Laut EU261 stehen dir zudem 250 EUR Entschädigung zu, da kurzfristige Änderung (Flugdatum <14 Tage in der Zukunft).
Frage bleibt halt, wie du dann ans Ziel kommst? Anstelle Rückerstattung könntest du auch auf den nächsten Tag o.Ä. umbuchen, sofern möglich. Der Entschädigungsanspruch bliebe davon unberührt.
Du kannst die Airline auch auffordern, dich auf den einen möglichen Flug umzubuchen, der ungefähr zur gleichen Uhrzeit ankommt wie der alte Flug. Auch Fremdairlines ggfs. mit Umsteigen.
Am besten einfach 2-3 Flüge raussuchen und per E-Mail mit Fristsetzung an die Airline schicken.
Dir würde nach Ablauf der Frist die Alternative bleiben, selber zu buchen und die kosten einzureichen.
Den Tipp hatte ich auch erst angedacht. Problem hier ist halt, dass die Verbindung vermutlich von keiner anderen Airline angeboten wird.
PEV ist bei Google Flights nicht mal bekannt
Mit Alternativairport + Zug wird’s dann nochmal ein bisschen verzwickter, denke ich…
Bei dieser Variante sollte man die 30-minütige Taxi-Fahrt vom Flughafen BUD zum Bahnhof Keleti berücksichtigen (geschätzt ca. 25 Euro, Preis aus 2022).
Der Flughafen BUD verfügt über keinen eigenen Bahnanschluss. ÖPNV in die Stadt ist gut, aber leider keine gute Anbindung an das Bahnnetz.
Vielen Dank für Eure Tipps. In der Tat ist Budapest das Ausweichziel der Wahl. Aufgrund der zeitlichen Nähe wollte ich mich lieber nicht darauf verlassen, dass mir die Airline ihrerseits noch eine andere Alternative bucht. Genau genommen hat die Airline einen alternativen Flug bereits angeboten. In Form des vorverlegten Fluges, den ich wie erwähnt aus zeitlichen Gründen nicht antreten kann.
Die Alternative habe ich somit direkt selbst gebucht. Die Preise sind bereits jetzt „ziemlich sportlich“ für Sonntag, so dass ich kein Risiko eingehen wollte. Im Wochenverlauf wird’s sicherlich nicht mehr günstiger.
Im ersten Schritt werde ich die Airline kontaktieren und um Rückerstattung und EU-Kompensation anfragen.
Nur, wie geht es danach weiter? Ich denke an den „unlikely event“ dass von der Airline nichts Konstruktives zurück kommt. Das Ticket wurde auf der Homepage der Airline gebucht. Abflugflughafen München. Registrierte Adresse der Airline Malta.
Was bedeutet das für mich? Verbraucherzentrale? Schlichtungsstelle Luftverkehr? Oder direkt europäische Verbraucherzentrale in Luxemburg, welche sich um grenzüberschreitende Streitigkeiten kümmert?
Bitte beachten, dass die Rückerstattung den Beförderungsvertrag beendet. Die Airline ist dann frei von weiteren Verpflichtungen. Es kann u.U. vorteilhafter sein auf der Erfüllung des Beförderungsvertrags zu bestehen und den Ersatz der Kosten für die Ersatzbeförderung zu fordern. Wenn das Ticket erst einmal erstattet ist gibt es kein zurück.
Ungeachtet all der anderen Optionen ist Malta übrigens nicht das Problem. Als Verbraucher kann man EU Firmen vor seinem lokalem Amtsgericht ohne Anwalt (also ohne Kostenrisiko) mithilfe der EU small claims procedure verklagen.
Schlauer ist hier sicherlich die Klage am AG Erding (= Abflugort). Die kennen sich mit Fluggastrechten besser aus, als die meisten Wohnort-Gerichte.
Kostenrisiko sehe ich auch nicht wirklich, wenn man sich als Passagier richtig verhält: Also erstmal zur Stellung einer Alternative Aufforderung mit Frist, danach selbst buchen, falls Airline nicht hilft.