Fluggastrechte American Airlines Rückflug aus USA nach Deutschland

Hallo zusammen,
ich stehe gerade etwas auf’m Schlauch und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann. Folgender Sachverhalt liegt vor:

Im Oktober 2022 hatte ich einen Flug von Austin nach Berlin. Der Flug wurde über die Homepage von BA gebucht mit folgendem Routing:
AUS-DFW (AA); DFW-LHR (AA); LHR-BER (BA)
Der Flug ist Tage vor dem Abflug aus der App unter den gebuchten Flügen komplett verschwunden. Da die Hotline nicht zu erreichen war, bin ich zum Airport in Austin und habe nachgefragt. Es stellte sich heraus, dass ich umgebucht wurde. Eine Begründung habe ich trotz Nachfrage nicht erhalten. Später stellte sich heraus, dass einer der Flüge wohl überbucht war. Das neue Routing war nun:
AUS-ORD (AA); ORD-LHR (AA); LHR-BER (BA)
Am Gate (AUS-ORD) habe ich über Lautsprecher erfahren, dass der Flug aus technischen Gründen Verspätung hat. Schließlich habe ich den Anschluss in ORD verpasst und wurde auf einen späteren BA Flug nach LHR umgebucht. Am Ende kam ich mit einer Verspätung von 6 Stunden in BER an. Die Fluggastrechte Portale nehmen den Fall nicht an, da der ursprüngliche Flug mit einer US Airline war und somit die EU Fluggastrechte nicht greifen. AA wiederum lehnt den Fall ab und begründet es mit Air Traffic Control Problemen, so dass es sich um höhere Gewalt handelt.

Ich stelle mir folgende Fragen:

  1. Gibt es Internetseiten, aus denen der eigentliche Verspätungsgrund hervorgeht?
  2. Welcher Flug ist für eine evtl. Verspätung und Entschädigungen (Passagierrechte des US Transportministeriums) ausschlaggebend? Der überbuchte Flug oder der AA Flug von Austin nach ORD, der einen technischen Defekt bzw. Air Traffic Control issues hatte?
  3. Das EU 261 Urteil aus dem letzten Jahr (Entschädigung bei Codeshare Flügen) sollte wahrscheinlich keine Rolle spielen, da die Briten ebenfalls nicht mehr unter EU Urteile fallen, oder?

Ich hoffe, dass ich alles verständlich wiedergegeben habe und bedanke mich vorab für eure Hilfe.

EU261 kommt hier so oder so nicht in Betracht, korrekt - da weder Marketing Carrier noch Operating Carrier in der EU sitzen und es um einen Flug mit Start außerhalb der EU geht.

Allerdings gibt es in UK das Äquivalent UK261, siehe:
UK261 – UK Regulation 261/2004 » Air Law Digest Blog

Hier ist das etwas übersichtlicher erklärt:
Regulation UK261 Explained - UK Air Passenger Rights

Und dort hättest du mit einer UK Airline von Third Country → EU durchaus Ansprüche.

Problem ist nur, ob dein AA Flug als „UK Airline“ zählt, weil obwohl der Marketing Carrier ja vermutlich BA ist (BA Ticket?, BA Flugnummer?), der Operating Carrier aber AA ist. Und in der Regulation ist immer vom Operating Carrier die Rede.

In der EU Fluggastrechteverordnung hingegen wärst du (aufgrund von Gerichtsentscheidungen, die du ja ebenfalls schon erwähnt hast) bei einem entsprechenden Fall (Nicht EU → EU mit einer Nicht-EU-Airline) auch abgedeckt, wenn der Marketing Carrier in der EU sitzt. Ob die Briten das so ebenfalls handhaben, kann ich dir nicht sagen. Vielleicht weiß dazu jemand mehr…

Die Möglichkeit, einen DOT Complaint einzureichen, hast du natürlich in jedem Fall auch.

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Vielen Dank an krabbs für die Rückmeldung. Leider bleibt wohl maximal die DOT Beschwerde Variante, da ich nicht vorab über die Umbuchung informiert wurde. Die Lösungen für Fragen 1 und 2 sehen nach längerer Recherche wie folgt aus:

  1. Für sämtliche Flüge, die als Start oder Ziel die USA haben, kann ich folgende Seite empfehlen:
    Reporting Carrier On-Time Performance
    Hier werden die Verspätungsgründe minutengenau für jeden Flug aufgeschlüsselt.

  2. Ausschlaggebend für eine Entschädigung sind immer die Verspätungsgründe des geflogenen Sektors, nicht die des eigentlich gebuchten Fluges. Aus meiner Sicht eine ziemlich kundenunfreundliche Variante, da gerade bei größeren Drehkreuzen und verstopfen Flugkorridoren Slotproblematiken entstehen, die erst durch Verschulden der Fluggesellschaft verursacht wurden (z. B. technischer Defekt).

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Ich habe ein ähnliches Problem.
Hin und Rückflug mit Delta.
KL Buchungsnummer. Verspätung von Atlanta nach Düsseldorf über 4 h. Die Maschine in Atlanta war defekt. Wir saßen im Flugzeug, die Toiletten waren teilweise nicht nutzbar, alle wieder aussteigen und auf das nächste Flugzeug warten.
Die Beschwerde wurde von Air France abgelehnt. Mit AF hatte ich nie zu tun. Die KLM ist nicht über das net zu erreichen.
Gibt es hier einen Tipp über die mögliche Vorgehungsweise ?

Wird nicht viel möglich sein, da:

  1. Flug außerhalb der EU nach EU mit einer nicht EU Airline
  2. Das US Gesetz sieht in deinem Fall keine Kompensation vor
  3. Delta Policies sehen ebenfalls keine Kompensation vor

Du hättest lediglich Anspruch auf Verpflegungsgutscheine, evtl. Übernachtung oder Umbuchung auf eine frühere Alternative.

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