Fluggastrechte bei DOWNgrade Prämienflug

Hallo, wie sieht es eigentlich mit den Fluggastrechten bei einem Prämienflug aus ?
Mit meiner Frau (beide SEN) hatte ich einen Prämienflug in First FRA-BLR-FRA als Companion-Award gebucht. Der Hinflug verlief reibungslos; der Rückflug am DO 11.4. wurde in Business downgegraded und zusätzlicht nicht nonstop sondern über MUC abgewickelt.
Die geplante B747-800 war wohl defekt und es wurde als Ersatz eine B747-400, welche ja keine First hat, eingesetzt. Deshalb mussten die First Class Gäste in Business umgebucht werden und da auf dem ursprünglichen Flug nicht ausreichend Verfügbarkeiten waren, wurden eben manche über MUC geführt.
Erfahren haben wir davon über die APP ca. 10 h vor geplantem Abflug. Das Umbuchen über die APP verlief reibungslos.
Für uns hatte das neben den beanspruchten Nerven die Folge, dass wir 50 min früher abgeflogen und 60 min später angekommen sind.

Ich erwarte die Gutschrift der Meilendifferenz.
Gibt es bei den Zuzahlungen Unterschiede zwischen den Klassen ?
Haben wir andere Rechte ? Welche Fristen gibt es ?
Bin für jede Info dankbar.

Leider kenne ich mich damit nicht wirklich aus.

Ich würde erwarten, dass ihr eine Meilengutschrift für die geringe Reiseklasse erhaltet.
Die Zuzahlungen sind soweit ich bisher gesehen habe in Business und First identisch, so dass hier keine Erstattung zu erwarten ist.

das habe ich auf die Schnelle gefunden:

„ Wird Ihnen ein Sitzplatz in einer niedrigeren Klasse zugewiesen (Herabstufung), haben Sie je nach Flugstreckenlänge Anspruch auf Erstattung eines bestimmten Prozentsatzes des Flugpreises:

a) 30 %: bei Flügen über eine Entfernung von bis zu 1500 km,

b) 50 %: bei Flügen innerhalb der EU über mehr als 1500 km, mit Ausnahme von Flügen zwischen der EU und den französischen überseeischen Departements, sowie bei anderen Flügen zwischen 1500 und 3500 km,

c) 75 %: bei Flügen, die nicht unter die Buchstaben a) oder b) fallen, unter Einschluss von Flügen zwischen der EU und den französischen überseeischen Departements.

Sind zwei oder mehrere Anschlussflüge Teil eines einzigen Flugscheins, erhalten Sie die Erstattung nur für die Teilstrecke, für die die Herabstufung vorgenommen wurde, nicht für die gesamte Flugstrecke. Die Erstattung sollte innerhalb von sieben Tagen erfolgen.“

Ob das auch bei Prämientickets gilt, kann ich aber nicht sagen.

Wegen der späteren Ankunft, des früheren Abfluges sehe ich keine Ansprüche, da es nur kleinere Änderungen zum ursprünglichen Flugplan darstellt. Aber auch hier: Ich bin kein Anwalt.
Die Verspätung müsste aber bei der Entfernung größer/gleich 3 Stunden sein, damit es etwas gibt. Zumindest verstehe ich die EU Verordnung so.

LG

Hallo Frank,
Achtung: Dies stellt nur meine persönliche Meinung und Erfahrung dar und soll keine Rechtsberatung sein und / oder ersetzen.
Dein Problem ist eigentlich sehr gut geregelt bei der EU und es gab auch schon Urteile, die diese Problematik aufgreifen.
Hatte das auch schon vor paar Jahren. Die LH hat mir dann die Meilendifferenz + ich glaube 10T Meilen aus Nettigkeit angeboten. Ich habe es nicht angenommen und mit Klage gedroht. Nach einigem Hin und Her kann ein Einlenken und wir haben uns geeinigt. Sicherlich hat die LH immer noch gut gemacht dabei, aber ich war zufrieden und das reichte mir. Ich hab das über einen Profi machen lassen. Dir steht nämlich 75% Entschädigung zu. Die EU Richtlinie sagt, dass es unerheblich ist, wie Du den Flug bezahlt hast. In einem schon vorhandenen Urteil scheint der reguläre durchschnittliche Preis des Segmentes in F als Grundlage genommen worden sein und davon gab es dann 75%. In anderen Urteilen wurde ein Preis für die Meilen bestimmt und dann aufgrund der Meilenwerte eine Summe bestimmt und davon dann 75%. Bei mir selbst gab es schlussendlich 20T Meilen und eine vierstellige Summe ausgezahlt. Das war für mich okay. Also lass Dich nicht mit dem erstbesten Angebot abspeisen und lass das von einem Profi beurteilen.
Steuern und Gebühren sind bei F und C Flügen auf der gleichen Strecke meist gleich. Nur die Klassenabhängigen Gebühren sind paar Cent höher, aber das kannst Du vernachlässigen. Macht nur Sinn, wenn der Internationale Zuschlag abweichen würde.

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Du kannst auf jeden Fall die Meilen-Differenz zwischen C und F zurück verlangen. Hinzu kommt die Entschädigung nach 261 EU VO, in deinem Fall wohl 75% des regulären F Flugpreises.
Was die Steuern und Gebühren angeht, musst du selbst schauen, ob es da Unterschiede gibt. Falls ja, gibt es die entsprechende Differenz ebenfalls zurück.
Ruf doch zunächst mal bei der Hotline an, vielleicht geht es ja (ausnahmsweise - ist bei LH ja eher selten) mal unbürokratisch.

Falls das nicht klappt, musst du deine Ansprüche über die entsprechenden Formulare geltend machen. Falls da keine Reaktion erfolgt, notfalls ein Papierbrief an den Vorstand (hat bei mir bisher IMMER funktioniert). Ansonsten geht’s zum Anwalt …

Schönen Dank schon mal für den Input.
Eine Erstattung in GELD statt MEILEN hätte ich nicht erwartet.
Ich halte euch auf dem Laufenden.

Die 75% Entschädigung decken doch das Downgrade ab. Wie sich die Kompensation dann bestimmt (75% der Meilen, Meilen in Geld umrechnen, anhand des Normalpreises, …) ist eine andere Frage.

Ich sehe allerdings nicht, wieso man zusätzlich zur Kompensation noch Anspruch auf Erstattung der Meilendifferenz hat.

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Du bekommst 75% der Meilen zurück.
Alles weitere wird nicht klappen.
Ich hatte letztes Jahr im November das gleiche Problem mit Iberia.
75% Meilen und anteilige Steuern und Gebühren.
Mehr war auch nicht mit einem Anwalt, der sich damit gut auskennt, nicht zu bekommen.
Falls Du noch €€ von LH bekommst, dann hat Du Glück.