Fluggastrechte bei Flugannulierung durch LH

Wir haben vor drei Monaten einen direkten R/T Flug von MUC nach GIG (Rio de Janeiro) mittels Partner-Flugprämie bei M&M gebucht. Sechs Wochen vor Abflug wurden wir nun seitens LH über die Annulierung des Rückflugs informiert und ein Rückflug 30 Stunden vorher, also am Vortag mit Stopp in FRA angeboten.
Da wir eine private Rundreise gebucht haben, ist dieser Rückflugtermin für uns nicht möglich. Unser Vorschlag uns auf einen Rückflug über GRU (Sao Paulo) umzubuchen, wurde im Hinblick auf das Prämienmeilen-Ticket (Zubringer wäre nur über Latam bzw. GOL möglich) abgelehnt.
Wir wurden nun auf den ersten möglichen LH-Flug ab GIG nach MUC mit Stop in FRA 2 Tage nach unserer ursprünglich geplanten Rückreise umgebucht. Welche Rechte haben wir im Hinblick auf die die Refundierung der Kosten des längeren Aufenthalts (Hotel, Verpflegung, etc.)? Haben wir ein Recht auf Kostenerstattung und wenn ja, welche Vorgangsweise wird empfohlen?
Danke für jeden guten Ratschlag!

Moin Steinadler und willkommen im Forum,

shit happens.
Wenn Du einen großen Wert auf das Timing der Reise legst, d.h. Hin- und Rückflug Datum, schlage ich dir folgende Vorgehensweise:
statt nach GIG solltet ihr nach GRU fliegen. Ihr habt in diesem Falle den Anspruch auf eine kostenlose Umbuchung zu einem anderen Ziel innerhalb des Radius von 220 Meilen. Das ist mit GRU zu GIG der Fall.
Nach GRU gibt es tägliche Verbindungen mit LH aber auch mit SWISS.

Als Wermuttropfen müsst ihr die Verbindung von GRU nach Rio selbst buchen, wobei ich empfehle euch hier eindeutig SDU statt GIG, da könnt ihr den Landeanflug auf dem Zuckerhut genießen. Guckst du hier:


und hier

Die Verbindungen zw. GRU und SDU bzw. GIG gibt es fast alle halben Stunden und die Preise sind spottbillig.

oder ganz anders: eure Rundreise umgestalten mit Start und Endpunkt in Sao Paulo.

Lasst euch die Laune von der LH nicht verderben.

Viele Grüße
E.

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Die Fluggastrechte sind ziemlich klar: Ihr habt Anspruch auf:

b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder […]

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX%3A32004R0261

Das verweigert die Lufthansa offenbar. Du müsstest dann wohl auf eigene Kosten eine Alternative über z.B. Sao Paulo buchen und LH dir diese dann erstatten. Wenn die 2 Tage zusätzlich in Rio für euch akzeptabel sind, würde ich davon aber absehen, macht nur Ärger.

Dann bleiben gemäß Artikel 9 noch Anspruch auf:
a) Mahlzeiten
b) Hotelunterbringung
c) Transfer Flughafen - Stadt

Ob Lufthansa das dann freiwillig zahlt oder nicht, ist ein anderes Thema. Ich würde erstmal alle Belege sammeln und dann direkt bei der Airline einreichen. Wenn sie nicht zahlen kannst du immer noch einen Anwalt einschalten.

Laut Artikel 5 EG 261/2004 wurdest Du rechtzeitig über die Annullierung informiert, Dir wurden zwei Ersatztermine ermöglicht, von denen einer keine Extrakosten verursachen würde. Ich persönlich sehe hier keine Entschädigungsgrundlage, aber man möge mich eines Besseren belehren.

Entschädigung wegen der Annullierung nicht nicht, aber die Ersatztermine sind nicht wie vorgeschrieben „zum frühestmöglichen Zeitpunkt“

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