nachdem ich hier schon seit langer Zeit ein stiller Mitleser bin, benötige ich nun auch einmal einen Rat und werde mich hier fortan wohl versuchen aktiver einzubringen.
Ich bin am 27. Oktober mit Turkish Airlines (durchgeführt von AnadoluJet) von DUS nach SAW geflogen. Der Flug TK7731 hatte dabei eine Verspätung von 4 Stunden und 6 Minuten, die Turkish Airlines auch eingestanden hat. Das der Flug unter EU-Recht fällt bestätigt Turkish Airlines auf meine Anfrage zwecks Entschädigung in Höhe von 400€ ebenfalls. Als Gründe führt Turkish Airlines allerdings folgendes an und beruht sich dabei auf höhere Gewalt:
„[…] by 4 hours and 6 minutes due to aircrafts damage on the air, short connection and air traffic control capacity.
Because your departure point is in a European Union member country, the rules set out in European Union Regulation (EC) No. 261/2004 apply. In accordance with this, airlines are not obliged to pay compensation where flight disruption has been caused by events outside their control.
[…]”
Aus meiner Sicht und dem was ich an Vergleichsurteilen gelesen habe handelt es sich dabei jedoch nicht um höhere Gewalt. Hierzu würde mich eure Meinung interessieren und ob ihr bereits Erfahrung mit Turkish Airlines hinsichtlich dessen gesammelt hat? Ich habe Turkish Airlines bereits zweimal danach auf die andere Sichtweise meinerseits hingewiesen, bislang jedoch ohne erfolgt. Bleibt mir hier noch etwas anderes außer einen Anwalt einzuschalten bzw. das Recht für die Forderung abzutreten?
@Peer : macht es Sinn ein konsolidierter Thread über Verspätungen und EC) No. 261/2004 zu eröffnen und die Fragen und Diskussionen, die sich doch sehr ähneln dort zu packen?
Gefühlt geht jede zweite Frage im Forum darum, wie in diesem Fall hier auch meistens von Newbies, die ein Problem haben und immer wieder die gleichen Fragen stellen. Da kann ein konsolidierter Thread, sie dazu animieren, was bereits schon mehrfach beantwortet wurde zu lesen. Vielleicht konnte man im Thread-Header ein Guide zum Thema schreiben und verlinken.
viele Grüße
E.
PS: Meine Meinung zur EU-Regularie: wieder mal eine Scheiß’Idee von den EU-Bürokraten. Gut gemeint ist das Gegenteil von Gut.
hier gehts schon um EU261 weil Start war ja in der EU (DUS). @Danstar:
Ich halte das für schwierig. Grundsätzlich müsste TK nachweisen, dass sie den Ausfall nicht verhindern konnte.
Gerne wird ATC angeführt, ein Flugzeug, dass in der Luft beschädigt wurde, ist mir noch nicht als Grund untergekommen.
Letztlich müsstest du Klagen, aber da du nicht weisst, was wirklich passiert ist (ich vermute Vogelschlag oder so was) würde ich das lassen.
Es ist die Sache nicht wert.
Was du auch machen könntest, wäre die Schlichtungsstelle anzugehen.
Ich bin da eher bei @Emmanuel diese EU261 Regelung gibt einem Rechte die man ohnehin nicht mit angemessenem Aufwand durchsetzen kann, weil es zu viele Hintertürchen für die Airlines gibt.
Immer wenn der Staat den Klageweg aufmacht, säen sie nur Zwietracht und am Ende profitiert weder der klagende noch der angeklagte sondern nur die Anwälte.
Da sind wir ja doch mal einer Meinung Aber ist auch wenig verwunderlich in einem Parlament in dem mit fast 100 Anwälten, diese mit Abstand die größte Gruppe von den rund 700 Abgeordneten stellen.
Glaube danach kommen dann die Lehrer und sonstige Beamten…
Müsste man mal gucken wie das im EU Parlament aussieht…
Werde mein Glück dann noch über das Abtreten meiner Forderung versuchen und somit ggf. etwas rausholen ohne das Risiko klagen zu müssen selbst einzugehen…
Ich bin gerade in Tokio am Flughafenhotel aufgewacht.
Mein Flug wurde gestern Abend 1 Stunde vor Abflug aufgrund „höherer Gewalt“ storniert.
Nach 2 Stunden am Gate haben wir den Grund (angeblich Vogelschlag) und den „nächsten Flug“ bekommen.
Aus ursprünglich 21.8. 21:45 Uhr, wurde jetzt 23.8. 3:00 Uhr. Umsteigezeit nach Berlin von ursprünglich ca. 5 Stunden, sollen es jetzt 8 Stunden sein.
Außer Hotel und Verpflegung…welche Rechte hab ich hier?
Nachdem ich oben mitgelesen habe, wird die Airline das „Schlupfloch“ höhere Gewalt ziehen und es wird wohl kein Fall für die EU-Kompensations-Regel sein oder?
Sofern du wirklich mit TK unterwegs bist (sonst hättest du es ja nicht hier rangehängt) und sofern es weder über LH o.Ä. gebucht wurde und auch kein Codeshare von denen ist, würde ohnehin kein EU261 gelten, nur die türkische Regelung, die du in der Türkei eintreiben musst.
Immer bedenken: EU261 gilt nur bei Abflug in der EU generell für alle, sonst nur bei Flug mit einer in der EU ansässigen Airline (sprich: „der Rückflug ist bei Nicht-EU-Airlines potentiell problematisch“).
Ja ist mit/bei TK gebucht.
Dachte immer das EU261 automatisch gibt, wenn die Reise innerhalb der EU begonnen hat, sodass der Rückflug auch dadurch „geschützt“ bzw. berechtigt wäre.
Aber Tk nimmt das Argument gerne sehr häufig auch mit Abflug aus EU. Es gibt sonst ja wohl eine türkische Regelung. Weiß nicht wie gut und einfach die einzufordern ist….
Bei mir wollte damals keiner dieser Vermittler sich den Fall annehmen und ich habe dann leider aufgegeben…
@Joss sollte am 21.08. mit der TC-JJZ nach IST fliegen.
Diese Maschine ist zuvor auch pünktlich von IST kommend in HND gelandet, und hat sich seit dem aber nicht mehr bewegt.
Insofern scheint ein technisches Problem wahrscheinlich.
Ich habe schon 2x auf eigene Faust mit der Türkischen „Shy“-Verordnung Erfolg gehabt auf der Strecke MEX-IST-MUC.
TK lehnt meistens zunächst ab, danach wendet man sich an die türkische Aufsichtsbehörde. Innerhalb von ungefähr 2 Wochen erkennt Turkish Airlines die Forderung an.
Man erhält einen Refund Voucher den man an jedem deutschen TK-Office in Bargeld auszahlen lassen kann.