Wir sind letzten Dienstag mit LH von SIN-MUC-BER geflogen. Der erste Flieger kam zu spät so dass der Anschlussflug nicht zu erreichen war und wir erst in der übernächsten Maschine Platz gefunden haben. Insgesamt ergab das eine Flugverspätung um 4 Std.
Mein Mann beantragte am Folgetag eine Ausgleichszahlung. Die wurde sofort zugesagt. Diese Nachricht haben wir wohlwollend aufgenommen. Haben aber erst am NM Zeit gefunden, den Link zu öffnen, wo man seine Kontoangaben macht. Der funktionierte nun nicht mehr. Also nochmals die Abteilung kontaktiert und es folgte eine Email in der man uns mitteilte, dass die Verspätung weniger als drei Stunden beträge. Ok….
Eine Zeitdifferenz zwischen 8 und 12 bleibt für uns nach wie vor vier Stunden. Also haben wir nochmal mit dem Customer Service Kontakt aufgenommen ( per Mail ) und darauf gab es eine weitere Begründung weshalb uns keine Ausgleichszahlung zustehen würde:
„Anweisungen der Flugsicherung und des Flughafens hat Lufthansa jedoch strikt Folge zu leisten. Diese gehören zu operativen Abläufen, auf die wir keinen Einfluss haben – und die in Ihrem Fall leider zu der Verspätung geführt haben.“
Was kann ich jetzt tun?
Gibt es eine telefonische Kontaktmöglichkeit?
Müssen wir das letzte Totschlagargument akzeptieren?
Oder sollten wir es wirklich an eine dritte Partei, also flightright zB, übergeben. Eine Option die ich sehr ungern wählen würde.
Naja, wenn man abgewimmelt werden soll, muss man sich Unterstützung suchen und das geht eben entweder mit einem eigenen Anwalt (vorzugsweise bei vorhandener Rechtsschutzversicherung) oder über ein Portal.
SÖP https://www.schlichtung-reise-und-verkehr.de/ würde ich als nächste Alternative vorschlagen oder bevor du die Einschaltest herkömmlich einen Brief schreiben bzw. direkt einen Anwalt einschalten.
Die Verspätung hatte mehrere Gründe. Ich glaube das Boarden war noch nicht beendet. aber alle waren drin. Dann wurde eine Passagierin rausgebracht. Sie wollte zwar fliegen aber der Pilot wollte sie nicht mitnehmen. Es folgte also die Ausladung des Koffers und dann mussten wir warten, weil der geplante Slot - oder so - verpasst war und erst dann mussten wir auf Freigabe warten.
Wenn diese einzelnen Vorgänge nicht schuld der LH waren, dann hat man wohl immer kein Anrecht auf Entschädigung
tricky. Ich kenne dazu jetzt kein vergleichbares Urteil, würde da aber tatsächlich die Airline nicht als verantwortlich für die Verspätung zeichnen.
Wenn eine Passagierin sich daneben benimmt und dann nicht ohne Weiteres aus dem Flieger zu schaffen ist, kann da die Airline ja relativ wenig dafür. Man stelle sich vor, die Airline ntscheidet sich dann daüfr die Passagierin mitzunhemen, weil sonst Entschädigungszahlungen drohen.
Der Pilot muss ja die Freiheit haben, diese Entscheidung auch entsprechend frei treffen zu können.
Wenn dadurch der Slot weg ist, dann ist auch das das Thema der Flugsicherung und somit nicht im Verantwortungsbereich der Airline.