Hallo zusammen,
wir sind letzten Freitag von GYD nach CGN geflogen mit einem Stopp in IST. Unser Flug von GYD nach IST hatte 2h Verspätung, sodass wir unseren Flug nach CGN verpasst haben. Der nächste Flug war dann am Samstag früh. Die Flüge fanden alle mit TK statt.
Allerdings bin ich aus der Seite von Turkish Airlines nicht schlau geworden, wie ich hier meine Fluggastrechte geltend machen kann. Hat jemand von euch Erfahrung gemacht mit diesem Thema bei TK?
Der bequeme Weg wäre natürlich über Flight-rights aber die kassieren da schon einiges ein für die Dienstleistung. Wenn es über den normalen Weg geht, würde ich das bevorzugen.
Vielen Dank für eine Rückmeldung und sonnige Grüße
Ati C.
Herzlich willkommen im Forum.
Wenn die Reise mit einer nicht-EU Airline von einem nicht-EU Airport startet, findet die EU Verordnung 261 ohnehin keine Anwendung.
Es gibt allerdings eine ähnliche türkische Verordnung.
Ich würde versuchen, den Anspuch zunächst über die Website von TK geltend zu machen und dann man schauen, wie sie reagieren.
Versuche es mal über Airhelp. Die haben auch die türkische Verordnung im Programm.
Ist zumindest einfacher als einen deutschen Anwalt zu finden der sich mit der türkischen Verordnung auskennt.
Du kannst es direkt bei TK über das Kontaktformular machen. Wird recht zügig beantwortet und es scheint noch KI-frei zu sein.
Ich wette, wenn man es über das Kontaktformular eigenständig versucht, dass die Vorderung zu 99,9% von TK abgelehnt wird. Oder kennst Du Dich mit der türkischen Verordnung so gut aus und weisst welches Recht Du hast und was Dir zusteht? Das ist keine EU241 und ob die türkische Verordnung 1:1 die Gleiche ist und es so einfach ist, gehe ich mal nicht davon aus.
Schon gemacht mit Bezug auf die türkische Verordnung. Funktioniert einwandfrei.
Googeln hilft. Da findet man die Verordnung.
Hallo zusammen,
vielen Dank für die umfangreichen Rückmeldungen. Ich werde den Weg über das Kontaktformular gehen.
Sonnige Grüße
A. C.
Wenn du deine Flugdaten eingibst, sollte automatisch geprüft werden, ob du überhaupt aufgrund der Verspätung nach türkischen Fluggastrechten anspruchsberechtigt bist. Dann meldet sich 2-3 Tage später jemand bei dir, der die Ursache der Verspätung geprüft hat. Wenn du abgewimmelt wirst, nochmals nachhaken.
In jedem Fall ist es ja ein einfacher Weg und den Versuch wert, bevor man irgendwen sonst beauftragt, der natürlich seinen Anteil fordern wird.