Ich habe derzeit eine Forderung gemäß Artikel 7 EU261 gegen Condor, Ankunftszeit lag wg. Ausfalls eines Fluges ca. 24h hinter Plan. Leider enthält Artikel 7 bzw. die gesamte EU261 keine Fristen, innerhalb derer die Airline die Entschädigung zahlen muss. Bisher habe ich lediglich eine Fallnummer bekommen. Gibt es evtl. irgendwelche Urteile die da Fristen definieren?
Art 8(1)(a) EC261(2004) nennt sieben Tage als Frist, allerdings nicht explizit für die pauschale Entschädigung.
Der Airline eine angemessene Frist (mind. 14 Tage ab Zugang) setzen würde eine Frist erzeugen. Ab Fristablauf kann man dann auch Verzugszinsen fordern.
Du musst der Airline einfach eine Frist per E-Mail setzen. 7-10 Tage sollten ausreichend sein, solange keine Feiertage im Zeitraum liegen.
Danach ab zum Anwalt, Condor wird das zahlen müssen. 24h Delay ist so gut wie nie entschädigungsbefreit, da Condor dich sehr wahrscheinlich per Umbuchung auf andere Airlines ans Ziel hätte bringen können.
Ich lese das so, dass die Frist nur für Rückerstattung des Ticketpreises gilt, falls man nicht befördert wurde. Condor hat uns befördert, nur eben 24h später.
Das erste Leg, geflogen mit Partnerairline, ist wg. technischer Probleme ausgefallen (zumindest sagten sie mal was von „Mechaniker wird eingeflogen“), das Leg war aber ein PNR/Ticket mit den anschließenden Condor-Flügel (Leg 2+3). Condor hat uns dann 24h später geflogen. Alternative Flüge mit Ankunft zumindest am geplanten Tag (wenn auch paar Stunden später) hätte es gegeben, wir haben allerdings keine Sitzplatzverfügbarkeit geprüft. Kommunikation am Flughafen war schwierig, weil dort kein Condor-MA verfügbar war sondern nur die Partner-Airline.
Eine Frist von 14 Tagen hatte ich initial gesetzt, nach den 14 Tagen kam lediglich die Case-No. Inzwischen ist die Frist reichlich eine Woche verstrichen. Ich werde jetzt also nochmal freundlich erinnern, und dann wird es wohl doch ein Anwalt. Schade, dass es nicht ohne geht.
die Erinnerung kannst Du Dir sparen → gleich zum Anwalt.
So ist es.
Hat bei mir bis zur Zahlung knapp 2 Jahre gedauert. Condor reagiert nicht, Frist setzen ist komplett überflüssig, direkt Anwalt und gut
Ohne Fristsetzung kann es aber passieren, dass Condor (oder wer auch immer) deine außergerichtlichen Anwaltskisten nicht zahlen muss.
Würde die Schlichtungsstelle Reise und Verkehr empfehlen (https://www.schlichtung-reise-und-verkehr.de/). Habe einmal für eine Freundin (Lufthansa) und einmal für mich Austrian) sehr gute Erfahrungen gemacht. Mehrfaches Anschreiben der Fluggesellschaften, fadenscheinige, ablehnende Antworten waren der Grund für die Einschaltung der Schlichtungsstelle - und siehe da plötzlich ging die Erstattung innerhalb weniger Wochen!
Für mich großes Lob an die Schlichtungsstelle für die gute, kostenfreie Arbeit im Sinne der Kunden! Daher meine Empfehlung