Frist für Entschädigungszahlung bei EU261?

Art 8(1)(a) EC261(2004) nennt sieben Tage als Frist, allerdings nicht explizit für die pauschale Entschädigung.

Der Airline eine angemessene Frist (mind. 14 Tage ab Zugang) setzen würde eine Frist erzeugen. Ab Fristablauf kann man dann auch Verzugszinsen fordern.

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