Ich würde gerne eure Meinung zu folgendem Sachverhalt hören, der mir kürzlich mit Austrian Airlines passiert ist. Es ging um den Rückflug von Mauritius (MRU) via Wien (VIE) nach Zürich (ZRH).
Gebucht wurde eine Umsteigeverbindung. Das erste Flugsegment MRU-VIE wurde mit Austrian Airlines geflogen, das zweite Segment von Wien nach Zürich dann mit Swiss. Alles wurde auf einem Flugticket gebucht, da beide Fluggesellschaften zur Star Alliance gehören.
Der Abflug in Mauritius erfolgte bereits mit mehr als einer Stunde Verspätung. Das Flugzeug musste auf dem Weg von Mauritius nach Wien, wie bereits auf dem Hinflug, einen Umweg fliegen. Es konnte nicht über Eritrea fliegen, was normalerweise die kürzeste Strecke gewesen wäre, sondern musste einen Umweg über Saudi-Arabien nehmen.
Daraus resultierte auch auf dem Rückweg eine Verlängerung der Flugzeit um mehr als eine Stunde. Die Umsteigezeit in Wien betrug eigentlich zwei Stunden.
In Kombination mit dem verspäteten Abflug haben wir unseren Anschlussflug in Wien mit genau zwei Stunden Verspätung nicht mehr erreicht. Dies wurde uns bereits im Flugzeug kurz vor der Landung mitgeteilt, verbunden mit dem Hinweis, dass wir uns bitte an das Bodenpersonal vor Ort wenden sollten. Dieses war dann auch schon hilfsbereit vor Ort.
Uns wurde ein Übernachtungsgutschein für ein Hotel gegeben, welches sich direkt in der Nähe des Flughafens befindet. Wir wurden auf einen neuen Weiterflug am nächsten Morgen umgebucht. Die freundlichen Mitarbeiterinnen wiesen darauf hin, dass aufgrund der fortgeschrittenen Uhrzeit die Möglichkeiten, vor Ort noch etwas zu essen, begrenzt seien; es hätten aber noch einige wenige Imbisse geöffnet. Wir gingen dann noch einmal zu Burger King und auch in einen Drogeriemarkt, um uns mit den notwendigen Dingen für die Nacht einzudecken, unter anderem Kontaktlinsenflüssigkeit für meine Frau, da wir nicht an unsere Koffer herankamen. Auf Nachfrage hieß es dazu, dass wir mindestens 1,5 Stunden hätten warten müssen, wenn wir die Koffer noch am selben Abend haben wollten.
Darauf hatten wir verständlicherweise keine Lust. Die freundlichen Mitarbeiterinnen übergaben uns eine Visitenkarte mit einer E-Mail-Adresse und sagten, wir sollten die Belege für das Abendessen und für den Drogeriemarkteinkauf aufheben und diese dann per E-Mail einreichen. Wir würden die Kosten erstattet bekommen. Es handelt sich um Beträge von 45 Euro bei Burger King und knapp 80 Euro im Drogeriemarkt.
Ich habe alles bei Austrian Airlines eingereicht und nach einigen Wochen kam nun die E-Mail-Antwort von Austrian Airlines. Darin hieß es:
"Daher habe ich den Vorfall untersucht und es scheint, dass Ihr Flug OS18 von Mauritius nach Wien am 4. November 2024 aufgrund einer Rotationsverzögerung Verspätung hatte.
Die in der europäischen Verordnung (EG) Nr. 261/2004 vorgesehene Entschädigung gilt nicht bei Verspätungen, die auf Rotationsverzögerungen zurückzuführen sind. Da die Verspätung des Fluges außer Kontrolle geraten war, kann ich Ihrem Entschädigungsanspruch in diesem Fall nicht nachkommen.
Vielen Dank schon jetzt für Ihr Vertrauen, trotz Ihrer Erfahrungen mit Austrian Airlines. Wir sind gerne Ihre bevorzugte Airline, eben Austrian."
Dies erscheint mir nicht schlüssig, da uns vor Ort genau das Gegenteil gesagt wurde und wir uns auch auf die mündliche Aussage der Mitarbeiterin verlassen haben. Interessanterweise ist dieser Flug bzw. die verspäteten Flüge auch durch die Presse gegangen – zwar nicht der Flug an diesem Tag, sondern am Tag davor bzw. zwei Tage davor.
Denn der Hinflug von Austrian Airlines von Wien nach Mauritius musste abgebrochen werden, da Eritrea keine Überfluggenehmigung erteilte. Nach Angaben der Behörden in Eritrea lag keine Überfluggenehmigung vor, was Austrian Airlines bestritt. Daraufhin ist der Flieger über dem Roten Meer umgedreht und nach Wien zurückgekehrt.
Am nächsten Tag ist der Flieger dann über Saudi-Arabien geflogen statt über Eritrea und das führte eben zu diesen Verzögerungen.
Beim Rückflug sagte der Pilot von Austrian, dass dieses Problem auch andere „große Fluggesellschaften“ getroffen habe.
Bei der Internetrecherche bin ich dann auf einen Artikel zu Air France gestoßen. Dort ist die Rede von möglichem Raketenbeschuss, so dass Air France aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das betreffende Gebiet in den folgenden Tagen gefolgen ist und ebenfalls nach Europa zurück gekehr ist.
Ich habe jetzt erst einmal schriftlich Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid von Austrian Airlines eingelegt.
Natürlich geht es hier nicht um große Summen, aber ich finde die Begründung von Austrian im Hinblick auf den Ablauf nicht korrekt. Wie seht Ihr das Thema?