[Gelöst] Austrian Airlines verweigert [zunächst] Kostenerstattung bei verpasstem Anschlussflug trotz Zusage [aber erst nach Beschwerde]

Ich würde gerne eure Meinung zu folgendem Sachverhalt hören, der mir kürzlich mit Austrian Airlines passiert ist. Es ging um den Rückflug von Mauritius (MRU) via Wien (VIE) nach Zürich (ZRH).

Gebucht wurde eine Umsteigeverbindung. Das erste Flugsegment MRU-VIE wurde mit Austrian Airlines geflogen, das zweite Segment von Wien nach Zürich dann mit Swiss. Alles wurde auf einem Flugticket gebucht, da beide Fluggesellschaften zur Star Alliance gehören.

Der Abflug in Mauritius erfolgte bereits mit mehr als einer Stunde Verspätung. Das Flugzeug musste auf dem Weg von Mauritius nach Wien, wie bereits auf dem Hinflug, einen Umweg fliegen. Es konnte nicht über Eritrea fliegen, was normalerweise die kürzeste Strecke gewesen wäre, sondern musste einen Umweg über Saudi-Arabien nehmen.

Daraus resultierte auch auf dem Rückweg eine Verlängerung der Flugzeit um mehr als eine Stunde. Die Umsteigezeit in Wien betrug eigentlich zwei Stunden.

In Kombination mit dem verspäteten Abflug haben wir unseren Anschlussflug in Wien mit genau zwei Stunden Verspätung nicht mehr erreicht. Dies wurde uns bereits im Flugzeug kurz vor der Landung mitgeteilt, verbunden mit dem Hinweis, dass wir uns bitte an das Bodenpersonal vor Ort wenden sollten. Dieses war dann auch schon hilfsbereit vor Ort.

Uns wurde ein Übernachtungsgutschein für ein Hotel gegeben, welches sich direkt in der Nähe des Flughafens befindet. Wir wurden auf einen neuen Weiterflug am nächsten Morgen umgebucht. Die freundlichen Mitarbeiterinnen wiesen darauf hin, dass aufgrund der fortgeschrittenen Uhrzeit die Möglichkeiten, vor Ort noch etwas zu essen, begrenzt seien; es hätten aber noch einige wenige Imbisse geöffnet. Wir gingen dann noch einmal zu Burger King und auch in einen Drogeriemarkt, um uns mit den notwendigen Dingen für die Nacht einzudecken, unter anderem Kontaktlinsenflüssigkeit für meine Frau, da wir nicht an unsere Koffer herankamen. Auf Nachfrage hieß es dazu, dass wir mindestens 1,5 Stunden hätten warten müssen, wenn wir die Koffer noch am selben Abend haben wollten.

Darauf hatten wir verständlicherweise keine Lust. Die freundlichen Mitarbeiterinnen übergaben uns eine Visitenkarte mit einer E-Mail-Adresse und sagten, wir sollten die Belege für das Abendessen und für den Drogeriemarkteinkauf aufheben und diese dann per E-Mail einreichen. Wir würden die Kosten erstattet bekommen. Es handelt sich um Beträge von 45 Euro bei Burger King und knapp 80 Euro im Drogeriemarkt.

Ich habe alles bei Austrian Airlines eingereicht und nach einigen Wochen kam nun die E-Mail-Antwort von Austrian Airlines. Darin hieß es:

"Daher habe ich den Vorfall untersucht und es scheint, dass Ihr Flug OS18 von Mauritius nach Wien am 4. November 2024 aufgrund einer Rotationsverzögerung Verspätung hatte.

Die in der europäischen Verordnung (EG) Nr. 261/2004 vorgesehene Entschädigung gilt nicht bei Verspätungen, die auf Rotationsverzögerungen zurückzuführen sind. Da die Verspätung des Fluges außer Kontrolle geraten war, kann ich Ihrem Entschädigungsanspruch in diesem Fall nicht nachkommen.

Vielen Dank schon jetzt für Ihr Vertrauen, trotz Ihrer Erfahrungen mit Austrian Airlines. Wir sind gerne Ihre bevorzugte Airline, eben Austrian."

Dies erscheint mir nicht schlüssig, da uns vor Ort genau das Gegenteil gesagt wurde und wir uns auch auf die mündliche Aussage der Mitarbeiterin verlassen haben. Interessanterweise ist dieser Flug bzw. die verspäteten Flüge auch durch die Presse gegangen – zwar nicht der Flug an diesem Tag, sondern am Tag davor bzw. zwei Tage davor.

Denn der Hinflug von Austrian Airlines von Wien nach Mauritius musste abgebrochen werden, da Eritrea keine Überfluggenehmigung erteilte. Nach Angaben der Behörden in Eritrea lag keine Überfluggenehmigung vor, was Austrian Airlines bestritt. Daraufhin ist der Flieger über dem Roten Meer umgedreht und nach Wien zurückgekehrt.

Am nächsten Tag ist der Flieger dann über Saudi-Arabien geflogen statt über Eritrea und das führte eben zu diesen Verzögerungen.

Beim Rückflug sagte der Pilot von Austrian, dass dieses Problem auch andere „große Fluggesellschaften“ getroffen habe.

Bei der Internetrecherche bin ich dann auf einen Artikel zu Air France gestoßen. Dort ist die Rede von möglichem Raketenbeschuss, so dass Air France aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das betreffende Gebiet in den folgenden Tagen gefolgen ist und ebenfalls nach Europa zurück gekehr ist.

Ich habe jetzt erst einmal schriftlich Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid von Austrian Airlines eingelegt.

Natürlich geht es hier nicht um große Summen, aber ich finde die Begründung von Austrian im Hinblick auf den Ablauf nicht korrekt. Wie seht Ihr das Thema?

Interessant, dass die „Rotationsverzögerungen“ vorschieben, denn m.E. gelten genau in so einem Fall dann die Fluggastrechte. Wenn sie mit gesperrtem Luftraum argumentieren würden, wäre die dies m.E. schlüssiger.

In jedem Fall aber unschön, wenn etwas zugesagtes dann im Nachhinein so nicht eingehalten wird. Insbesondere, da es bei deinen 125€ ja eigentlich um Peanuts geht.

Aber was ist das bitte? :scream:

45 Euro bei Burger King

Ich glaube, ich würde nochmal zurückschreiben, dass du ja gar keine Kompensation gemäß EU261 haben willst, sondern nur die Erstattung von Verpflegung und Notwendigkeiten, die sie aufgrund jedweiliger Verzögerungen immer zu erstatten haben.

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Ist das Essen für die ganz Familie (nicht nur für mich :wink:)und am Flughafen sind die Preise natürlich anders als sonstwo und Gutscheine gelten auch nicht…

Komisch. Die Übernachtung haben sie doch übernommen. Oder?

Vielleicht etschien dem Sachbearbeiter die Rechnung für burger king und Drogeriemarkt zu hoch. Es wäre ja kleinlich aber doch plausibel.

Gruß
E.

Ja, haben sie. Gab ja dafür ein Gutschein, zum Glück.

Wenn ich da in Vorlage hätte treten müssen, dann könnte ich jetzt auch noch dem Geld für das Hotel hinterher laufen. Gerad das ist ja inkonsequent. Die Übernachtung gewähren, aber nicht das drumherum.

Sehe gerade, der Gutschein geht natürlich konsequenterweise auch davon aus, wer sowas hat, kann auch weiteren Schaden geltend machen, sonst wäre dort nicht der QR Code drauf!

Meiner Meinung nach müssen sie das zahlen.
Entschädigung (die du aber gar nicht forderst) sehe ich eher nicht, denn für die Sperrung des Luftraums kann die Airline sicher als Ausschlusskriterium heran ziehen.

Ein gut gemeinter Ratschlag: Veröffentliche möglichst nie QR-Codes wie diese im Internet, über diese gelangt man im schlimmsten Falle an mehr persönliche Daten als einem lieb ist ^^

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Naja, hier steht offensichtlich nichts spannendes drin; schon gar keine persönlichen Daten.

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Ich glaube auch, hier war mal wieder ein Mitarbeiter am anderen Ende, der nicht die Zeit oder Fähigkeit hatte, vernünftig zu lesen.

Dir gehts ja nicht um eine Entschädigung, sondern nur um die Erstattung der entstandenen Kosten.
Die Antwort klingt aber so, als ginge es um die Entschädigung nach EU Fluggastrechten.

Analog zum HUCA Prinzip würde ich es einfach noch mal probieren…

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Danke für den Tipp, ich habe den Antrag noch einmal neu gestellt.

Weiß jemand etwas genaueres über diese Aussage? Hat die irgendeine Substanz? Kommt vielleicht auf die Definition von „Rotationsverzögerung“ an, aber wenn es das ist, wonach es klingt, nämlich dass ein hereinkommender Flug bereits verspätet war, dann trifft das wohl auf ca. 50% aller Verspätungen zu. Das kann ja irgendwie nicht richtig sein, dass EU261 dann nicht gelten soll.

Jetzt mal ganz losgelöst vom beschriebenen Fall…

Danke für den Hinweis. Da diese Gutscheine nicht personenbezogen erstellt bzw. übergeben wurden, war ich (nachträglich sicher zutreffenderweise, jedoch ohne vorherige Prüfung) davon ausgegangen, dass dieser QR-Code keinen persönlichen Daten enthält, sondern lediglich auf die Kontaktseite von Austrian Airlines verweist. Werde aber Deinen Tipp für künftige Uploads im Hinterkopf behalten!

Hatte ich mich auch gewundert. Sowas kann man meiner Meinung nach nicht als unvorhersehbaren Grund/Umstände werten. Die Airline hätte ja ein Back-up Flugzeug stehen haben können, um das zu vermeiden oder einfach die Turn-around Zeit nicht so kurz ansetzen dürfen. Sieht für mich nach reinem geschwafel aus, so dass dann der ein oder andere sagt, okay dann halt nicht.

Meine Beschwerde bei Austrian Airlines hat geholfen. :grinning: Ich habe Eure Tipps hier im Forum samt Argumenten noch einmal an Austrian Airlines geschrieben als Antwort auf die ablehnende e-Mail. Heute nun kam nach nur einem Tag die Antwort, dass man mir den vollen Betrag ersetzen würde. Man habe die Buchhaltung entsprechend angewiesen, auf das von mir mitgeteilte Konto den Betrag zu überweisen.

Vielen Dank daher noch einmal hier an das Forum für die tolle Unterstützung.

Fazit (wieder einmal): Nicht alles hinnehmen, sachlich bleiben und zutreffend argumentieren!

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EU261 bezieht sich bei Verspätung immer von Abflugs Ort zum letzten Ziel, was dazwischen passiert ist egal. Ausschlaggebend ist die Verspätete Ankunft am letzten Ziel und der Grund für die Verspätung. d.h. wenn der erste Flug verspätet ist wegen eines Grundes der EU261 ausschließt (z.B. Wetter) dann ist EU261 hinfällig, unabhängig davon ob die Verspätung durch Verpassen des Anschlusses noch zusätzlich „ausgedehnt“ wurde.
Ist der erste Flug hingegen verspätet durch einen gültigen Grund, dann hängt es davon ab wann du am Zielort ankommst wie hoch die Entschädigung ist.

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mit „hereinkommendem Flug“ meinte ich den Vorflug meines gebuchten Fluges (wo kommt die Maschine her?) und nicht meinen eigenen möglicherweise vorangegangen Flug.
Die meisten Verspätungen werden heutzutage mit dem zu spät eintreffenden inbound begründet, was ich als „Rotationsverspätung“ verstehen würde. Daher würde ich es auch nicht akzeptieren, wenn die Airline behauptet, „Rotationsverspätungen“ fielen nicht unter EU261.

Alles andere, was Du schreibst, ist richtig und bekannt.

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