Kurzfristige Annullierung und Umbuchung auf ein früheren Flug (Welche Ansprüche könnte ich durchsetzen?)

Hallo,
ich bin neu hier im Forum, lese aber bereits schön länger interessiert mit.
Jetzt hat mich eine kurzfristige Annullierung getroffen und ich bin mir nicht sicher ob, und ggf. welche Ansprüche ich gegen die Airline habe.

Ich bin Skyteam Gold Statusinhaber und benötigte noch kurzfristig einge XP´s um den Status zu erhalten.
Daher habe ich am 31.5. um 18:00 eine Buchung bei Air France für den 1.6. HAJ-CDG-BCN-CDG-HAJ getätigt. Ab HAJ 09:40 An HAJ 22:30
Um 23:12 am 31.5. wurde dann der Flug HAJ-CDG annulliert und ich wurde auf den ersten Flug ab HAJ um 06:00 nach CDG umgebucht und auch der Flug von CDG nach BCN wurde nach vorne verlegt.
Grundsätzlich wäre ich auch damit einverstanden gewesen, aber ich schlief bereits wie ich per Mail über die Annullierung informiert wurde. Um 5:30 las ich dann die E-Mail und konnte somit in der kürze der Zeit den Flughafen für den Abflug um 6:00 natürlich nicht mehr erreichen.

Air France hat mich jetzt auf das nächste Wochenende kostenlos umgebucht.

Nun mein Frage: Habe ich aufgrund der Annullierung nun noch Ansprüche auf eine Entschädigung auf Basis der Fluggastrechteverordnung? Bei der von Air France vorgesehenen Umbuchung auf den früheren Flug wäre ich dann tatsächlich auch früher in BCN angekommen als ursprünglich und somit läge ja keine Verspätung vor.

Ist es weiterhin richtig, dass ich in dem obigen Fall den Flug nur kostenfrei auf ein neues Datum innerhalb der nächsten 30 Tage umbuchen kann?

Vielen Dank bereits jetzt für Eure Antworten.

Verstehe ich das richtig, dass du um
Umbuchung um eine Woche gebeten hast?
Also statt nächstmöglicher Gelegenheit?

ich habe um Umbuchung auf das nächste Wochenende gebeten, da ich nur am Wochenende die Möglichkeit habe zu fliegen (terminliche Gründe)
Mir wurde auch die Umbuchung auf den 2.6. angeboten, aber da habe ich andere Verpflichtungen

Ich würde behaupten, aufgrund der kurzfristigen Annullierung (egal, ob ebenfalls kurzfristig gebucht) steht dir unabhängig von der einvernehmlich festgelegten Ersatzbeförderung Entschädigung nach EU261 zu. Vorverlegungen musst du ohnehin nicht akzeptieren, es zeigt sich ja schon, dass das in dem Fall auch praktikabel gar nicht machbar war.

Genau da ist aber aus meiner Sicht die Krux.
Er bzw sie hat letztlich um die Verlegungen gebeten, insofern denke ich da gibt’s nix. Wenn er/sie am 2. geflogen wäre, oder anderes Metall verlangt hätte um alles am 1. zu absolvieren, wäre es was anderes gewesen.
Oder wenn die Airline ihn/sie direkt von sich aus um 1 Woche umgebucht hätte dann auch, aber Wunschflug wählen und Entschädigung, wenn es einen früheren Flug gegeben hätte, sehe ich ich nicht als Entschädigungsgrund an.
Auch wie kurzfristig storniert wird ist aus meiner Sicht unerheblich. Entscheidend sind nur geplante Ankunftszeit und tatsächliche Ankunftszeit, sowie alleiniges Verschulden der Verspätung durch die Airline.
Er/Sie hat aber an der Verspätung quasi mitgewirkt.

Ursächlich für die ganze Misere ist die Annullierung innerhalb von 14 Tagen vor Abflug. Laut EuGH zählt übrigens auch eine Vorverlegung um mehr als 1 Stunde als Annullierung (was hier eigentlich egal ist, denn der vorverlegte Flug ist ja nur die spontan angebotene Alternativbeförderung, die ja ebenfalls mehr als 1 Stunde vorher stattfindet). Wenn dem Kunden diese nicht zusagt, muss er diese nicht annehmen. Ergo: Anspruch. Aus meiner Sicht auf 250€, da <1.500km

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ich habe es bisher immer so verstanden, dass die Alternativbeförderung unabhängig von der Ausgleichszahlung ist.
Alternativbeförderung auch gemäß der Reglungen von AF/KLM:
„Falls Ihr Flug annulliert wurde, haben Sie die Wahl zwischen:
• der nächstmöglichen Ersatzbeförderung zu Ihrem endgültigen
Reiseziel wie vom Luftfahrtunternehmen angegeben, unter
vergleichbaren Transportbedingungen oder zu einem späteren,
für Sie passenden Datum, abhängig von der Verfügbarkeit von
Sitzplätzen;“ → Umbuchung auf nächstes Wochenende

und die Ausgleichszahlung:
„1.2 ANNULLIERUNGSERSTATTUNG
Falls Ihnen die Annullierung weniger als zwei Wochen vor dem
geplanten Abflugdatum mitgeteilt wird, haben Sie keinen Anspruch auf
Ausgleichsleistung, solange die Abflug- und Ankunftszeiten des neuen
Fluges nur gering von den ursprünglichen Abflug- und Ankunftszeiten
abweichen:
• höchstens zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit und
höchstens vier Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit, wenn
Sie zwischen zwei Wochen und sieben Tagen vor Abflug informiert
wurden;
• höchstens eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit
und höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit,
wenn Sie weniger als sieben Tage vor Abflug informiert wurden.“

da passt nur in meinem Falle das verbindende UND (im 2tem Bullet) nicht. mehr als 1 Stunde vorher ja, aber nicht 2 Stunden nach der Ankunftszeit

Ic

Genau da sehe ich den Haken, mit der Verlegung zum Wunschdatum ist die Zustimmung erfolgt.
Aber Versuch macht Kluch, einfach mal ne Forderung bei AF stellen und spaßeshalber mal
bei den bekannten Portalen durchklicken-
Wenn die annehmen würden, sieht es vllt doch besser aus, als ich denke.

@diba du siehst das schon richtig, du könntest, wenn du den 2. Juni genommen hättest genau so argumentieren.
Hast du ja aber nicht, sondern kostenfrei auf eine. Termin deiner Wahl umgebucht.

Letztlich sind wir uns einig, dass wir uns hier uneinig sind.
Ich bin gespannt wie es ausgeht.
Bitte Auflösung mitteilen.

Dieses System der Flugrechteverordnung ist abolut krank.

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Krank ist, dass sich eine Fluggesellschaft dazu entscheidet, einen gültigen Beförderungsvertrag einseitig aufzukündigen und ihre Fluggäste im Regen stehen lässt. Und das ganze weniger als 12 Stunden vor Abflug.

Ich finde das eine riesige Schweinerei. Und meiner Meinung nach ist es absolut richtig, dass die EU alle Fluggäste vor solchen unlauteren Handlungen der Fluggesellschaften schützt. Sonst wären wir als „kleine Konsumenten“ der Willkür der Fluggesellschaften schutzlos ausgesetzt. Deshalb ein Hoch auf die EU-Fluggastrechteverordnung!

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Ich denke, wenn wir hier 200 Jahre diskutieren, werden wir bezüglich dem Thema nie zu einem Konsens kommen. Dafür haben wir offensichtlich zu unterschiedliche Auffassungen. Du teilst mit den Bürokraten in Brüssel, dass der Verkäufer/Unternehmer grundsättzlich böse und unlaute Absichten hat und der Käufer/Konsument der arme Schlucker ist. Das ist nicht meine Betrachtungsweise.

Wenn ich mir genau diesen Fall betrachte, so kündigte die Fluggesellschaft keineswegs den Beförderungsvertrag und ließ den Fluggast nicht im Regen stehen, wie du behauptest, sondern hat ihn sogar vorsorglich umgebucht. Ok! unschöne Situation, keine Frage, aber es kann z.B. passieren, dass der Flieger doch kurzfristig technischen defekt hatte und und und… Der Fluggast hat diesen Ersatzangabeot nicht angenommen. Da hat ihm die Fluggesellschaft ein zweites Angebot bereitet, und ein drittes nämlich auf das nächste Wochenede und das hat er auch zugestimmt. Obwohl der Fluggast mit der Fluggesellschaft einig wurde, und somit muüsste man meinen, zwei Erwachsene haben den neuen Vertrag zugestimmt, will er mit Hilfe des großen Bruders noch mehr Geld abgreifen. Das steht ihm ja zu. und das ist krank. Da werfe ich dem Fahrgast hier nichts vor, denn die EU hat mit ihrer Verordnung die Incentives und Reize gesetzlich zemenitiert für diese Mitnahmementalität. Ich finde das abstoßend. (ich wiederhole, ich werfde dem Fahgast nicht vor, dass er sich so benimmt, wie er es tut).
Es gibt Fälle, die wir hier auch im Forum hatten, bei denen der Fluggast in der Tat komplett im Regen stehen gelassen wurde. Dafür muss es ein Konsumentenschutz geben, aber der Gesetz ist so entworfen, dass viele nach diesen Entschäfigung noch so lechzen und sich extra so verhalten, um Kohle von der pöhsen pöhsen Fluggesellschaft zu kassieren.
Gut gemeint ist gegenteil von gut und Recht bedeutet nicht immer Gerechtigkeit.

btw. ohne die Fluggesellschaften hättest du dir vermutlich den Nick „freqstayathome“ gegeben und dieses Froum, dessen Teilnehmer das Reisen/Fliegen als Hobby für sich entdecken gar nicht möglich. Gut ist primär wer Wert schöpft und weniger, der den es konsuminert.

Grüße
E.

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Sehe ich genau so…ein Bürokratiemonster wo es fast nur Verlierer gibt.

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Bürokratie macht alles teuerer und nicht wettbewerbsfähig. Was mich noch sehr stört (aber das ist meine persönliche Befindlichkeit), dass dieses Klage-system die schlimmsten Eigenschaften der Menschen geradezu fördert und belohnt.

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Hallo, Gutschein wurde von AF bereits erstellt. Danke für die Rückmeldungen

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