LH FRA - GRU, Ursache für Flugausfall erfahren

Hallo in die Runde!

Ich habe eine Frage zur Einforderung der Entschädigung gemäß Fluggastrechteverordnung.

Am 31.08. sollte meine Freundin von DUS über FRA und GRU nach ASU fliegen. Eigentlich wollte ich sie zum Flughafen bringen, aber daraus wurde dann der Bahnhof, da die LH den Flug kurzerhand in ein Bahnticket umgewandelt hat. Das war zwar nicht so schön, aber für unser Problem unwichtig, soll nur erklären, warum ich mir in Frankfurt nicht genau erklären lassen konnte, was los war. Das Problem beginnt dann nämlich, als mich meine Freundin spät am Abend, nach der eigentlichen Abflugzeit anrief und sagte „hör mal“, und ich über die Borddurchsage irgendwas von „beheben“ oder dergleichen verstehen konnte. Details konnte ich nicht verstehen, aber die Brocken, die es gab, sagten mir, dass es wohl einen Defekt gäbe. Kurze Zeit später war dann Verschiebung angesagt, da man ja nachts in FRA nicht fliegen darf, so meine Vermutung. Resultat der ganzen Geschichte war, dass die Passagiere dann erst am Nachmittag des 01. losgeflogen sind und diejenigen Passagiere, die den Anschluss nach Paraguay hatten, in Sao Paulo auch noch eine weitere Nacht verbringen mussten, da es am Tag der verspäteten Ankunft keinen weiteren Flug mehr gab. Sollte es sich hier also um ein Verschulden der Airline handeln, gehe ich davon aus, dass meiner Freundin 600 Euro zustehen.

Nun haben wir von der LH eine Ablehnung der 600 Euro bekomme, und lediglich 17,50 weiterer Ausgaben in GRU für ein Frühstock zugesprochen bekommen, da:

„Der Grund für die Stornierung Ihres Fluges lag an unvorhersehbaren Arbeitsbedingten Vorfällen auf dem Flughafen, die außerhalb unser Kontrolle lagen“

Natürlich werde ich meine Freundin noch einmal fragen, ob sie verstanden hat, was genau am Flugzeug defekt war (ihr Englisch ist leider limitiert und im Flieger gab es keine Ansprache auf Spanisch), auch hat sie glaub ich, die Whatsapp von zwei weiteren Mitreisenden, die wir auch fragen werden, ob sie vielleicht besser verstanden haben, was defekt war.

Was würdet ihr nun tun?
Ich stelle mir vor, dass es doch entweder am Flughafen oder bei der LH eine Dokumentation gibt, warum Flug 506 an dem Tag nicht losgekommen ist, da die Luftfahrt ja zurecht sehr reglementiert ist. In meiner Welt rufen die ja nicht im Tower an und sagen: „Jungs, wir fliegen doch erst morgen“, sondern müssen irgendwo ein genormtes Protokoll anlegen. Ich mag mich natürlich auch irren.

Würdet ihr jetzt einen Anwalt einschalten, oder würdet ihr selber nochmal nach einer genauen Erläuterung fragen? Gibt es eventuell für solche Sachen einen Fachbegriff? Flight-Delay-Protocol nach internationalem Standard X?
„Arbeitsbedingte Vorfälle“ ist natürlich ein Unfug-Begriff, der sagt, etwas ist passiert, weil wer gearbeitet hat. „auf dem Flughafen“ soll wohl nahelegen, das Verschulden sein am Flughafen zu suchen. Wie schätzt ihr die Chance ein, dass ich eine Anfrage an den Flughafen stelle und von dort eine vernünftige Antwort bekomme?

Oder war zufällig einer der Leser an dem Tag auch dabei und hat verstanden, was genau Sache war? :slight_smile:

Vielen Dank schon mal für das Teilen Eurer Gedanken!

Hm, ich würde mich nicht auf diesen Nebenkriegsschauplatz begeben, da die Airline in der Pflicht ist nachzuweisen, dass es ein von ihr nicht beeinflussbarer Grund vorlag. Der angegebene Grund ist nichtsagend; anscheinend wurden da vorgefertigte Textbausteine für das Ablehnungsschreiben verwendet.

Du hast mehrere Möglichkeiten dagegen vorzugehen und solltest Dir überlegen, was Dir wichtig ist:
a. 60% der Entschädigung innerhalb von 2-14 Tagen
b. 100% der Entschädigung nach 12-18 Monaten

Option a läuft auf die Abtretung Deiner Ansprüche an eine private Gesellschaft (Sofortentschädiger siehe 1. Link) hinaus, die sich das Geld hoffentlich von der Airline holt. Kein finanzielles Risiko für Dich, da Du das gleich nach einem positiven Check erhälst (kaum Wartezeit), egal wie es für den Sofortentschädiger ausgeht.

Option b läuft auf die Beauftragung eines Fachanwalts mit entsprechender Erfahrung hinaus, der die Airline vor Gericht bringt und den Anspruch dort durchsetzt. Es entstehen Kosten für den Anwalt (Eigenbeteiligung Rechtsschutzversicherung bzw. Vorkasse ohne eine Rechtsschutzversicherung), dauert sehr lange und es ist nicht ausgeschlossen, dass die Airline am Ende doch Recht hat, aber das Antwortschreiben blöd formuliert war.

Option c mit der Schlichtungsstelle lasse ich außer Betracht, weil die Airline den Anspruch abgelehnt hat und man in diesem Fall jemanden mit Biß braucht.

Kannst Dich auch hier schlau machen

https://www.finanztip.de/fluggasthelfer/
https://www.finanztip.de/flugverspaetung/

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Ich sags nicht gerne, aber meiner Meinung nach, ist der Aufwand für b) die Sache nicht wert. Zumal dir dann auch keine 100% bleiben, denn die Person „mit Biß“ wie so schön gesagt wurde, „beisst“ ja auch nicht in die hohle Hand.
Option A hingegen funktioniert auch nur, wenn der Sofortentschädiger für sich darin Erfolgsaussichten sieht. Das weisst du dann aber auch recht schnell.
Wenn die ablehnen, dann musst du da aus meiner Sicht einen Haken dran machen, es sei denn du möchtest selbst vor Gericht ziehen.

Weise Worte, kann ich mich nur anschließen.

Noch ein weiterer Punkt. Schubi sprach von keiner Ansage in Spanisch und ging nicht auf die dt. Ansage ein. Ich vermute daher, dass die betroffene Person keinen Wohnsitz in D hat. Insofern scheidet Option b wegen Vorkasse und intl. Korrespondenz aus und es bleibt nur die Einschaltung des Sofortregulierers per Webinterface übrig