Lufthansa Streik, Ausgleichszahlung

Moin moin,

Folgende Strecke sollte übermorgen geflogen werden OPO-FRA-HAM, wobei FRA-HAM nun kurzfristig wegen des Streiks gestrichen wurde. Der Streik betrifft nun ja LH Personal, also gibt es dafür Ausgleichs-/Entschädigungszahlungen, oder? Als Alternative wird lediglich ein Flug 8 Stunden früher angeboten.

Nun finde ich dazu nicht wirklich etwas im Netz, aber wenn ich jetzt den Flug kostenfrei storniere, statt auf die Alternative umzubuchen, um eine andere Route (FNC-HAM) an einem anderen Tag zu fliegen, entfällt dann der Anspruch auf die Entschädigungszahlung, da das Geld für den Flugpreis zurückerstattet wird?

Falls jemand da etwas weiß, bedanke ich mich schon mal im Voraus!

Moin sloomat,

willkommen im Forum :slight_smile:

Erst mal kurz als Rückfrage, du überlegst, zu stornieren, um das Geld zurückzubekommen und würdest dann auf eigene Kosten was neues buchen wollen?
Welche Airline wäre der neue Flug dann?
Würdest du da so spontan nicht viel draufzahlen?

Ja, Anspruch besteht, was auch durch Gerichtsurteile so bestätigt worden ist. Allerdings kann es gut sein, dass die LH versucht sich rauszureden und erstmal ablehnt. Also dann Antrag auf jeden Fall stellen und bei Abweisung auch wirklich dran bleiben.

Ich nehme an, die Alternative ist auch LH Group? Schau doch mal welche andere, zeitlich bessere Optionen es für Dich gäbe, die buchbar wären - mit TAP, AF, KLM zB… Dann rufst Du an und sagst, sie sollen Dich bitte auf Verbindung XZY umbuchen. Man wird eventuell sagen, nein ist nicht, wenn es eine LH-fremde oder gar Star-Alliance-fremde Verbindung ist, aber Du musst hart bleiben und sagen, dass das nun mal rechtlich so vorgeschrieben ist. Solange LHs Alternativvorschlag nicht von Dir akzeptiert worden ist, hast Du das Heft in der Hand.

Nein. Entschädigung steht Dir so oder so zu laut EU261, wenn Du eine solch kurzfristige Streichung erfährst. Es spielt keine Rolle, ob Du den Alternativvorschlag annimmst oder nicht. Allerdings hängt es dann davon ab, wie zeitnah zum Originalflugplan, Du letztlich losfliegst und ankommst. Ist ein Zeitfenster von weniger als 2 Stunden Abweichung, solltest Du nichts erhalten. Alles was darüber hinaus geht, manifestiert Entschädigung.

Insofern schlage ich vor lass Dich auf eine Dir genehme Alternative umbuchen. Mach nicht das Fass auf, irgendwas selber zu buchen. Das dauert ewig bis sie Dir das wieder erstatten. Und an Entschädigungsanspruch stellst Du auch.

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Würde man die Hotelübernachtung erstattet bekommen von LH, wenn die nächstmöglich zumutbare Alternative erst einen Tag später geht?
Mein Flug am Donnerstag LGW-FRA wurde annulliert. Die nächstmögliche Alternative war mit SN von LHR aus am Freitag über BRU nach FRA. Flüge mit BA sind für Donnerstag auch keine mehr verfügbar gewesen. Ich hätte zwar auf den LH Vormittagsflug (6Stunden früher) umgebucht werden können, der aber für mich nicht in Frage kommt.

Also ich sollte morgen von HAM abfliegen. Auch wenn auf der Seite und überall groß steht, dass es keine Abflüge gibt, so sind auf der Abflugliste eben nicht alle Flüge gestrichen. Meine Airline teilte mir soeben mit, dass es zu „disruption“ kommen könnte, der Flug an sich ist aber weiterhin pünktlich. Soll man jetzt bis morgen noch voller Hoffnung sein? :smile:
Oder kann es sein, die wollen meinen Flug 'ne Stunde nach hinten schieben? Weil ein Teil streikt ja nur bis 22:00 Uhr, ab da sollten noch Flüge möglich sein (Außer LH).

Hi Peter
Gute Frage und ich sage JA.

Ich plane auch Fr. in FRA zu übernachten und Sa. morgen ist unser (verschobener) Flug.
Das Risiko Bahn am Sa. morgen ist doch recht groß.

Ich werde nach meiner Ankunft in IAH sofort das ganze Compensation Programm einleiten:

2 x 600 EUR (2paxe) + ÜNachtung + Essen + +++ (über die LH Seite)
(keine Bescheidenheit, habe nix zu verlieren :grin:)
Freue mich schon (gedanklich investiere ich das aber in 2024 wieder in die LH Group :smiling_face:)

Cheers

Wie schreibt LH doch so schön:
Gemäß EU-Verordnung 261/2004 können Sie in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit Ihre Ausgaben für Verpflegung, Hotelübernachtung, die Beförderung zwischen Flughafen und der Unterkunft, sowie Kommunikation geltend machen. Voraussetzung ist, dass die Fluggesellschaft die Leistung noch nicht erbracht hat.

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