Mit Discover nach Alta (oder auch nicht)

Hallo Mike,
also daß man auf den Lofoten so viel mehr unternehmen kann als in Alta würde ich jetzt nicht vollumfänglich unterschreiben und da Discover auch die Strecke nach Harstad nun offensichtlich komplett gestrichen hat waren da wohl die Buchungszahlen ebenfalls nicht zufriedenstellend. Denke hinsichtlich der Freizeitmöglichkeiten wird es da nicht allzu große Unterschiede geben. Je nachdem wie unternehmenslustig man ist und wieviel Geld man in die Hand nehmen will kann man in Alta schon einiges unternehmen: Walbeobachtung auf dem Fjord, Fatbiketouren, Schlittenfahrten (wahlweise per Rentier, Motor, Hund), Alta- und Tirpitzmuseum, Wanderungen auf einen der Hügel um Alta, Spaziergänge durch die Winterlandschaft, Besuch der Nordlichtkathedrale, Skifahren und natürlich in erster Linie sich jeden Abend auf die Jagd nach dem Nordlicht zu begeben. Da sich dieses ja nicht auf Knopfdruck zeigt halte ich eine Woche für Alta für einen idealen Reisezeitraum.
Und je nachdem wie man „brauchbar“ definiert sollte man auch eine ansprechende Unterkunft finden können, nicht zuletzt gibt es da auch Ableger der Ketten Scandic und Thon.

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Weshalb ich mich frage warum man sich nicht entschieden hat die Flüge auf dem Routing FRA-EVE-ALF-FRA zu führen…
Da hätte man sich die ganzen Storno- und Umbuchungskosten gespart und der Flieger wäre eventuell voll geworden.

Vielleicht bin ich falsch informiert, aber ist es nicht so, dass überhaupt keine Erstattungspflicht seitens der Airline besteht, wenn eine Flugverbindung mit einem Vorlauf von mindestens 14 Tagen eingestellt wird?

Da bist Du tatsächlich falsch informiert.
Ganz davon abgesehen, eine Erstattungspflicht gibt es bei Cancellations sowieso immer. Entscheidend ist aber hier, dass es eine Pflicht gibt, eine alternative Buchung anzubieten, die der ursprünglichen Verbindung am nächsten kommt (nach Absprache mit dem Kunden).
Das einzige, was es bei einem Vorlauf von mehr als zwei Wochen nicht gibt, ist eine zusätzliche pauschalierte Entschädigung nach EC261. Die entfällt dann tatsächlich bei diesem Vorlauf.

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Habt ihr auch eine brauchbare Email vom Premiumanbieter Eurowings. Dieser möchte nicht mal innerhalb der Lufhansa Gruppe umbuchen. service@eurowings.com habe ich nur ist die „unbrauchbar“ und führt nicht zum Ziele

Ich hatte bei einer kleineren Sache das Kontaktformular auf der Website genutzt und nach 10 Tagen (!) immerhin einen Zwischenbescheid bekommen.
Zitat:
„Hallo,

leider konnten wir Ihnen bislang noch keine Rückmeldung zu Ihrer Anfrage geben. Wir versichern Ihnen, dass wir uns so bald wie möglich um Ihr Anliegen kümmern. Eine erneute Kontaktaufnahme ist daher nicht notwendig. Wir kommen gerne auf Sie zu. Vielen Dank für Ihre Geduld.“

Also wenn es um einen größeren Betrag ginge würde ich tatsächlich klassisch Fristsetzung per Postweg wählen.

Warte nochmals 10 Tage dann kommt wieder diese email…

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Wow, das ist ja echt eine verrückte Story. Danke fürs Teilen!

Wünsche dir viel Erfolg! Leider zeigt das wieder zu gut, dass der First Level Support bei LH leider kaum geographische Gegebenheiten berücksichtigt und nur gemäß Schema F vorgeht. Ist wohl leider der Zeitgeist.

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Da hatte ich wohl Glück: Ich habe den Flug MUC-FRA-Alta und zurück über Lufthansa gebucht. Ende November dann die Mitteilung dass der Föug gecancelt wurde und ich entweder die Reise stornieren kann oder wegen Alternativen die Hotline anrufen soll.
Bei der Hotline war die 1. Auslunft dass es keine Alternative gäbe. Daraufhin bestand ich auf das Routing MUC -FRA-Tromsö-Alta Alta-Oslo-MUC obwohl ich damit am Hinflug 3h länger unterwegs bin. Die Umbuchung wurde anstandslos durchgeführt obwohl Teilstrecken mit Wideroe und SAS dabei sind.
Abflug ist am Donnerstag, mal sehen ob alles klappt.
Einziger Kritikpunkt: Wieso muss ich mir selbst die Alternative suchen und der Hotline erklären dass es eine Alternative gibt. Offensichtlich wollte man hier Geld sparen.

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Wünsche Viel Spaß in Alta!
Letzten Endes wirst Du - abgesehen vom ersten Flug - dieselbe Strecke abfliegen wie wir. Warum sich LH bei uns so angestellt hat kann ich nicht nachvollziehen. Möglicherweise wegen den beiden Bahnsegmenten - was sie aber natürlich nicht von der Pflicht zur akzeptablen Ersatzbeförderung entbindet. Mag auch eine Rolle gespielt haben, daß Du sicherlich mit einer reinen Flugverbindung deutlich mehr bezahlt hast als wir mit dem Lufthansa Express für München-Frankfurt vv… Wobei natürlich abgesehen von der EU-Verordnung auch das ganz normale Vertragsrecht zum Tragen kommt.

Hallo nochmal,
die Geschichte ist nun zu einem guten Ende gekommen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist habe ich die Sache direkt einem Anwalt übergeben. Zwar bin ich der Meinung bei einem - aus meiner bescheidenen Sicht als juristischer Laie - so eindeutigen Fall hätte ich das auch mit Mahnbescheid und nötigenfalls Gang zum Amtsgericht durchgebracht, aber warum sollte ich Discover/Lufthansa finanziell schonen nach all dem was die sich geleistet haben?
Zusätzlich zu all dem beschriebenen Ärger war nämlich auch die Ablehnung unserer Forderung eine Frechheit: Discover hat behauptet die von uns als Ersatzbeförderung gebuchten Tickets wären in der Premium Economy gewesen, was natürlich blanker Unsinn ist (um nicht zu sagen Discover hat vorsätzlich gelogen).
Auf das Anwaltsschreiben gab es zweierlei Reaktionen: Mir wurde per Mail mitgeteilt, daß man bei der ursprünglichen Entscheidung, nur das S-Bahnticket zu erstatten (was natürlich bis heute nicht geschehen ist) bleiben würde.
Dem Anwalt hingegen schrieb man am folgenden Tag, daß man die Kosten für die neu gekauften Tickets übernehmen würde (anscheinend hat sich über Nacht 'mal ein Jurist die Sache angeschaut), was dann einige Tage später auch geschah.

Hinsichtlich der zusätzlichen Übernachtung hatte ich gedacht Artikel 9 der Fluggastrechteverordnung wäre eindeutig:

Anspruch auf Betreuungsleistungen
(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so sind Fluggästen folgende Leistungen unentgeltlich anzubieten:
2. b) Hotelunterbringung, falls
  * — ein Aufenthalt zusätzlich zu dem vom Fluggast beabsichtigten Aufenthalt notwendig ist

Allerdings spricht Artikel 5 (1) b) tatsächlich lediglich von Unterstützungsleistungen (sprich Hotel) wenn der Flug sich auf den nächsten Tag verschiebt.
Warum jedoch Passagiere deren Ersatzbeförderung vorverlegt wird, juristisch schlechter gestellt sein sollten als Passagiere deren Flug sich nach hinten verschiebt, will sich mir nicht wirklich erschließen. Scheint mir eher ein handwerklicher Fehler in der Verordnung zu sein.

Und in Bezug auf das Bahnsegment mußte ich mich durch den Anwalt belehren lassen, daß tatsächlich nur die nicht terrestrischen Bestandteile einer Flugreise unter die EU-Verordnung fallen. Selbst wenn die Reise auf einem Ticket gebucht wurde und der Bus- oder Bahnzubringer unter einer LH-"Flug"nummer betrieben und als Lufthansaprodukt („Rail Express“) vermarktet wird. In unserem Fall hätten wir also folglich nur eine Ersatzbeförderung nach Frankfurt auf eigene Faust buchen dürfen.
Sinnvoll erscheint mir das in keinster Weise und ob das der Intention der Verordnung (Stichwort „Verbraucherschutz“) entspricht wage ich stark zu bezweifeln, scheint aber wohl so zu sein. Wobei ich mir kaum vorstellen kann, daß sich in den gut 20 Jahren, die es die Verordnung gibt, noch nie ein Gericht mit der Frage befassen mußte, ob Kunden die bei einer Fluggesellschaft einen Zubringer per Bus oder Bahn gebucht haben tatsächlich weniger Rechte haben sollten als solche Passagiere die den Zubringer als Flug absolvieren.
Vielleicht weiß ja aber der eine oder andere Forist von einem entsprechenden Urteil; dann bitte gerne teilen.

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Und noch eine Frage in anderer Sache: Kennt jemand für Air Dolomiti außer customer-relations@airdolomiti.it und salescenter@airdolomiti.it weitere Mailadressen an die man eine Aufforderung zur Zahlung von Ausgleichsleistungen schicken könnte/sollte?

Keine Fluggastrechte auf dem Flug ist tatsächlich schon von der EU-Politik erkannt worden und es gibt bereits einen Vorschlag: https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:0aa18ea2-8f8b-11ee-8aa6-01aa75ed71a1.0014.02/DOC_1&format=PDF

Hier kann man den derzeitigen Stand sehen: EUR-Lex - 2023_436 - EN - EUR-Lex