Pauschalreise mit Umsteigeverbindung; 6 Stunden Verspätung und Umbuchungen auf Rückflug

Hallo,
wir haben im Januar eine Pauschalreise nach Thailand gemacht, bei der Hin-und Rückflug von Frankfurt (mit Lufthansa) über Singapur nach Phuket (mit Singapore Airlines) erfolgen sollte. Auf dem E-Ticket gibt es für den gesamten Vorgang eine Buchungsnummer.
Bei dem Rückflug von Phuket war erst Singapore Airlines mit 32 Min Verspätung in Singapur angekommen, sodass der Anschlussflug verpasst war. Noch am Ausstiegsgate erhielten wir die Tickets für eine Umbuchung nach Zürich (wieder SQ) und danach nach Frankfurt (mit LH) Der Flug nach Zürich fand 1,5 Stunden später statt und hatte dann auch noch 59 Min Verspätung. In Zürich erreichten wir aufgrund der Verspätung den Anschlussflug nach Frankfurt auch nicht und die Tickets wurden wieder umgetauscht (LH-Flug) in einen späteren Flug, der dann auch wieder 19 Min Verspätung hatte. So kamen wir in Frankfurt mit über 6 Stunden Verspätung an.
Ich habe nun die Befürchtung, dass die EU 261 hier nicht anwendbar ist, weil Startflughafen und Fluggesellschaft außereuropäisch sind. Ist das richtig, obwohl es sich hier um einen Anschlussflug mit nur einer Buchungsnummer handelt ? Ich denke da an einen Artikel im „Spiegel“ vom Oktober 2022:

## EuGH zu Fluggastrechten: Entschädigung für verspäteten Anschluss – auch bei verschiedenen Airlines

Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Passagieren bei verspäteten Anschlüssen gestärkt – auch wenn Teilflüge von verschiedenen Airlines ausgeführt werden. Entscheidend ist, ob es sich um eine Buchung handelt.

Kann ich mich alternativ an Singapore Airlines wenden, um eine Entschädigung zu erlangen, wenn EU 261 nicht greift?

Vielen Dank im Voraus
für Eure Antworten

Nicht fragen sondern machen.
Auch wenn es evtl. nicht greift.
Lieber einmal mehr probieren als zu wenig.

PS: Versuch es mit airhelp.com

Danke für die schnelle Antwort,
Airhelp hatte ich schon getestet, aber in deren Menü kann man den Verspätungs-und Umbuchungsverlauf gar nicht abbilden, daher Anspruch abgelehnt, ebenso bei allen anderen Onlineplattformen.
Ich probiere es wahrscheinlich einfach mal bei Singpore Airlines mit einer Reklamation.

Ist es in deinem Fall nicht so, da es sich um eine Pauschalreise handelt, du dich an den Reiseveranstalter wenden musst/kannst?

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Prinzipiell gelten die Fluggastrechte soweit ich weiß auch für Pauschalreisen. Ich sehe hier aber dennoch keine Chancen auf Entschädigung. Beide Male hattest du einen Flug mit einer Nicht-EU-Airline aus einem Nicht-EU-Land.

Teilerstattung wegen „entgangener Urlaubsfreuden“ o.ä. fällt hier wohl auch aus.

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Danke erstmal für die Antwort,
ich denke Du hast Recht, dass mir wahrscheinlich kein Erfolg beschert ist. Habe mir das schon gedacht, aber noch einen kleinen Funken Hoffnung gehabt.

Danke für den Hinweis,
ich hatte zuvor auf der Internetseite von BigXtra nachgeschaut. Dort hieß es, dass Flugbeanstandungen an die Airline zu richten sind.

Ich sehe da wenig Hoffnung … SQ hat nun wirklich alles getan das du dei flugziek hättest nich pünktlich erreichen können. Sie haben dich auf die beste Alternative umgebucht.

Die andere Frage, wie war das Wetter in Zürich ?