Probleme mit AirHelp Plus Erstattung (100 EUR)

Hallo, bei uns ist im Juni ein Flug von Eurowings ausgefallen wegen Überbuchung (erst am Flughafen erfahren). Wir konnten im Endeffekt einen Tag später nach Mallorca fliegen.

Ich habe den Fall bei AirHelp eingereicht, die (so meine Erinnerung) pauschal erstmal 100 EUR erstatten sowie einen Lounge Gutschein.

Erst wurde der Fall abgelehnt, weil der Flieger 90 min später abgehoben ist (ja nur leider ohne uns)…

Für die 100 EUR wäre das in meinen Augen auch egal gewesen, weil es eben mehr als 60 min sind.

Ich habe mich dann nochmal beschwert und den Zusammenhang (mit Tickets) erneut erklärt.

Jetzt will man den Fall bei Eurowings einreichen. Mir geht es aber um die 100 EUR aus der AirHelp Versicherung.

Auf Emails bekomme ich keine Antwort und der Chat Bot naja … ebenfalls nicht hilfreich.

Was kann ich noch machen?

AirHelp Plus deckt ja Flugverspätungen und -annullierungen ab. Meines Erachtens ist Überbuchung nicht abgedeckt und gibt auch nicht die 100€ AirPayout-Zahlung. Denn der Flug selbst ist ja nicht mehr als 3 Stunden verspätet.

In den Versicherungsbedingungen steht dazu:

Hier müsste es aber doch unabhängig von irgendwelchen Versicherungen Denied Boarding Compensation und Entschädigung nach EU261 geben, oder nicht? Und das dürfte einiges mehr sein, als EUR 100 (250 oder 300 pp?)

Eu 261 gibt pro Personen 250 EUR, um die geht es jedoch nicht.

Danke für die Info, dann wird man sicher die Kompensation ablehnen, weil die Verspätung für den Flug nur bei 90 min lag und wir umgebucht wurden.

Bei einer verweigerten Beförderung gibt es nach Eu261 immer eine Kompensation. Wenn die alternative Verbindung jedoch weniger als 2h später ankommt, kann die Entschädigung um 50% gekürzt werden.

Die 100€ zusätzlich von Airhelp gibt es aber nicht.

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Möchte hier mal meine Erfahrung mit AirHelp Plus posten.
Im März einen Flug mit Austrian von FFM nach VIE gebucht. Flug sollte etwa 8.20 h (bei Zeiten bin ich mir nicht mehr sicher) starten - Direktflug. 5 Tage vor Abflug wurde mitgeteilt, dass der Flug annulliert wird (in der Zeitung stand das Austria an diesem Tag eine Betriebsversammlung abhalten wollte). Ich wurde (2 Tage später) umgebucht auf einen Flug um 06.00 Uhr morgens . Die 100€ von AirHelp wurden verweigert, da der Streik (oder hier die Betriebsversammlung) bekannt gewesen sei, als ich den Flug bei AirHelp Plus absicherte - war mir nicht klar, könnte sich aber mit Veröffentlichungsdatum überschnitten haben - somit hakte ich hier auch nicht nach.
Jedoch war mein Abflug über 1 Stunde früher wegen eines annullierten Fluges, so dass mir nach der EU (VO) 250€ zustehen müsste. Diese Forderung machte ich auch über AirHelp geltend. Aufgrund AirHelp plus müsste dieser Betrag ohne Abzüge erfolgen. Meine Tochter die mit mir auf dem Flug war machte Ihre Forderung über einen anderen Anbieter geltend, sie erhielt ca. 180€ innerhalb von 1 Woche. Ich erhielt nach einer Woche eine Mail von AirHelp das Austrian leider meine Forderung abgelehnt hätte. Sie hätten versucht die Forderung über das Montrealer Abkommen zu erwirken (sie schrieben irgendwas über Gepäck obwohl ich nur Handgepäck hatte). Nun versuchte ich den Kundendienst zu erreichen und zu fragen warum nicht die EU (VO) zur Anwendung kam. Nach 1 Monat und mindestens 5 Chats wurde der Fall wieder aufgenommen, alle Unterlagen die ich zuvor bereits gesendet hatte musste ich erneut einreichen. Mitte April bekam ich die Mitteilung, dass man eine Zahlungsaufforderung an Austria gesendet habe und 6-8 Wochen der Fluggesellschaft Zeit geben würde. Heute nach 3 Monaten habe ich mich erneut an AirHelp gewandt und gebeten mir mitzuteilen wie denn der Sachstand sei. Mal sehen wie lange es noch dauert. Die Hoffnung stirbt zuletzt. Ich denke bei AirHelp Plus verdient die Fa. nichts mehr und deshalb wird hier auch kein großes Augenmerk auf die Bearbeitung gelegt. Warum man zuerst das Montrealer Abkommen ins Spiel gebracht hat, konnte oder wollte man mir nicht mitteilen.

Die Stunde früher wäre ja schon der zweite Grund für die EU261 Entschädigung (€250).
Der Hauptgrund ist doch die Stornierung der ursprünglichen Flugs. Betriebsversammlungen liegen ja nun vollständig und ohne jede Frage im Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereich der Fluggesellschaft.

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