Da die Frage auch bei Travel-Dealz immer wieder aufkam und es leider keine klare Antwort darauf gibt, habe ich das ganze mal in ein neues Thema ausgegliedert.
Zur Frage:
Das ist leider nicht ganz einfach zu beantworten und kommt auf das Bundesland an. Das Bundesgesundheitsministerium sieht Ausnahmen für den Transit vor, aber nicht alle Bundesländer haben das in ihre Quarantäne-Verordnungen übernommen.
Wohnst du in Bayern? Da gibt es eine Ausnahme für „Personen, die sich weniger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten haben“. Leider ist das ungünstig formuliert, da wohl eigentlich „weniger als 48 Stunden im Risikogebiet“ gemeint ist.
Ansonsten solltest du dich mal durch die Quarantäne-VL des jeweiligen Bundeslandes lesen. Dabei ist aber zu beachten, dass die vermutlich zum 15. Oktober eh wieder angepasst werden. Ggf. hilft eine Rücksprache beim jeweiligen Gesundheitsamt, damit du etwas schriftliches in der Hand hast.