Quarantäne bei Transit durch Risikogebiet?

Vielen Dank Euch für die super Auflistung.
Ich suche schon seit Tagen nach Infos zu einem konkreten Fall, der eventuell zu verallgemeinern ist.

Gebuchte Flüge:
MUC-AMS-CUR (25.10.2020) Transit: 1h 50min
CUR-AMS-MUC (02.11.2020) Transit: 2h 10min

Bekommen wir bei der Einreise in Curacao oder bei der Einreise in Deutschland Probleme bzw. eine Pflichtquarantäne, da wir über Amsterdam (Risikogebiet) fliegen?

Da die Frage auch bei Travel-Dealz immer wieder aufkam und es leider keine klare Antwort darauf gibt, habe ich das ganze mal in ein neues Thema ausgegliedert.

Zur Frage:

Das ist leider nicht ganz einfach zu beantworten und kommt auf das Bundesland an. Das Bundesgesundheitsministerium sieht Ausnahmen für den Transit vor, aber nicht alle Bundesländer haben das in ihre Quarantäne-Verordnungen übernommen.

Wohnst du in Bayern? Da gibt es eine Ausnahme für „Personen, die sich weniger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten haben“. Leider ist das ungünstig formuliert, da wohl eigentlich „weniger als 48 Stunden im Risikogebiet“ gemeint ist.

Ansonsten solltest du dich mal durch die Quarantäne-VL des jeweiligen Bundeslandes lesen. Dabei ist aber zu beachten, dass die vermutlich zum 15. Oktober eh wieder angepasst werden. Ggf. hilft eine Rücksprache beim jeweiligen Gesundheitsamt, damit du etwas schriftliches in der Hand hast.

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Hallo,
das ist in der tat tricky, weil da auch viel Halbwissen grassiert und zudem die zuständigen Behörden (in diesem Fall die örtlichen/kommunalen Gesundheitsämter) sich teils auch nicht an die jeweiligen Vorgaben halten. Diese sind leider nicht für solch eine Pandemie vorbereitet, aber das ist ein anderes Thema.
Letztlich kann man sagen, dass es sich schlicht alles auch ständig ändert und leider sehr intransparent ist, wie ich aus eigener Erfahrung sagen kann.
Mein Tipp ist, die für dich zuständige Gesundheitsbehörde zu kontaktieren, wie die das handhaben.
Das schützt dich aber nicht davor, dass sich während deines Aufenthaltes die Dinge ändern. Du solltest dich also grundsätzlich auch darauf vorbereiten, dass bei deiner Rückkehr Maßnahmen wie z.B. Quarantäne auf dich warten.

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Nochmals vielen Dank für Eure Tipps.
Ich habe inzwischen eine konkrete Antwort für Bayern erhalten.

Folgendes habe ich gemacht:

  • Über die Homepage https://www.lgl.bayern.de/
  • … die Telefonnummer 0913168085101 ermittelt (Coronahotline des Gesundheitsamts)
  • Anruf und Aussage auf erlaubten Transit mit Webnachweis erhalten

Nachweis:
Welche Ausnahmen gibt es?

Dann hoffen wir mal, dass das so bleibt :slight_smile:

Ich bin da ganz bei @kallewirsch :grinning:
Es gibt in der Tat nur begrenzt Infos von ofiziellen Seiten und viel gefährliches Halbwissen in Foren, Blogs etc.
Wie schon erwähnt wurde hängt es von den Bundesländern und den zuständigen Gesundheitsämtern ab, wie man verfährt und das ist natürlich auch nicht in Stein gemeißelt und kann sich auch wieder ändern. Meines Wissens steht z.B. in Hessen und Thüringen in der Verordnung, dass ein Flughafentransfer als Ausnahme gilt.
Ich stand vor fast dem selben Problem, nämlich dem Transit in AMS. Ich habe mich mit Wohnsitz in Baden-Württemberg an das zuständige Gesundheitsamt gewandt und erhielt die Auskunft, dass ein Transit <48h nicht wie ein Aufenthalt zählt. Und ich kann mich nur anschließen und eine Anfrage über Mail oder Telefon an die zuständige Stelle jedem nur empfehlen, der sich nicht sicher ist :+1:
Du wurdest ja schon fündig :blush:

Für mich gleicher Fall bei Transit in LIS und Start bzw. Ende der Reise in BRU. Wohnsitz NRW. Laut telefonischer Auskunft des kommunalen Gesundheitsamts von heute (02.10.2020) ist ein „Aufenthalt“ von weniger als 24h Bzw. ohne Übernachtung kein Aufenthalt im Risikogebiet, § 2 Abs. 1 CoronaEinreiseVO NRW vom 30.09.20.

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Hallo zusammen,
ich komme auch aus NRW und habe den obenstehenden Auszug gelesen.
Ich möchte nächsten Monat über das Risikogebiet stockholm nach nordschweden ( kiruna ) fliegen. Wenn die Airline mein Gepäck nicht durchcheckt, muss ich es in stockholm am gepäckband abholen und für den weiterflug, der ein paar stunden später stattfindet, neu einchecken. weiß jemand ob das abholen des gepäcks und neueinchecken als aufenthalt im risikogebiet gilt bzw. mich das zur quarantäne nach reiserückkehr verpflichtet? wäre natürlich sehr sinnlos. wir sind nur wenige stunden auf dem flughafen stockholm arlanda. wäre dankbar wenn jemand mit mir sein Wissen teilen würde. Vielen Dank :slight_smile:

Im Zweifelsfall beim zuständigen Gesundheitsamt anrufen und den Sachverhalt klären. Zumal ja ab nächsten Monat die digitale Registrierung und neue Quarantäne-Regelung anlaufen soll.
Es gibt immer etwas Handlungs- bzw. Interpretationsspielraum seitens der Ämter scheint mir :wink:

Ergänzend zu den Infos von @Tommy_STR: In der aktuellen Corona-Verordnung von NRW (gültig seit 7. Oktober) gibt es eine klar definierte Ausnahme für:

Personen, die sich für weniger als 24 Stunden im Bundesgebiet aufhalten oder in einem Ri-sikogebiet nach § 2 Absatz 3 aufgehalten haben
Quelle: https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-10-06_coronaeinrvo_ab_07.10.2020_lesefassung.pdf

Nach aktuellem Stand sollte der Transit also kein Problem sein - egal ob du das Gepäck neu aufgibst oder nicht. Aber könnte sich zum 8. November (oder früher) natürlich wieder ändern

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Mit LH & LX ( Abflug ZRH oder FRA) ist ein Transit (oneway) ab Mitte Januar 2021 vom Changi Airport möglich . Weiterflug mit SIA Netzwerk ebenso. ZRH wird vier Mal und FRA fünfmal wöchentlich abgeflogen.

Wenn es die Einreisebeschränkungen in Zukunft hergeben sollten, könnte man sogar FRA-SIN-SYD-SIN-MUC fliegen.

Quelle:

Wünsch dem ganzen Travel-Dealz Team & der Community schöne Weihnachten und ein paar schöne besinnliche Feiertage im Kreis der Liebsten & Family soweit möglich. :christmas_tree: :christmas_tree:

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Sehr schöne Neuigkeiten. :slight_smile: Auch wenn ich mir kaum eine SItuation vorstellen kann, in der Australien die Grenzen öffnet und Singapur nicht.

Dir jedenfalls auch schöne Weihnachten - und vielen Dank für die rege Beteiligung hier im Travel-Dealz-Forum. :christmas_tree:

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Das glaube ich auch nicht :wink:

Es gibt ja schon einen kleinen Flugkorridor für Geschäftsreisen nach Singapur. Die Richtung stimmt schon Mal.

Nur ist die Einteilung der Städte von SIA leicht inkonsequent.

FRA und ZRH sollen laut Artikel nur als Origin möglich sein aber in einer anderen Grafik (3.) tauchen beide als Origin & Destination auf.

Dankeschön und danke für die Blumen.
Denke sehr viele schreiben und helfen hier gerne. :blush:

Schönes Forum & tolle Seite habt ihr auf die Beine gestellt :slight_smile:

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Ich habe große Lust auf einen Transit durch AKL :drooling_face:
Laut diesem Dokument was mit dem heutigen Datum aktualisiert ist kann man überall vom Schengen-Raum mit LH/LX via FRA/ZRH mit LH/LX/SIA via SIN mit SIA nach AKL und zurück das gleiche, richtig?
https://www.lufthansa.com/content/dam/lh/documents/LH-Transit-SINv6.pdf
Da würde ich gerne noch das Erlaubte von max. 48h Transit durch SIN mitnehmen, geht das in beide Richtungen?
Eines der beiden Transithotels müsste man selbst buchen, oder?

Ich denke nicht, dass das so einfach klappen wird. Die Einreise nach Neuseeland ist ja nicht erlaubt und Bedingung für einen Transit ist laut offizieller Website:

If you pass through New Zealand on your way to another country and do not plan to stay you are a transit passenger.

Eine Reise Deutschland → Deutschland dürfte kaum dazu gehören. Und auch mit einem Flug FRA-SIN-AKL-SIN-ZRH wird es wohl sehr schwer, die Mitarbeiter am Check-in davon zu überzeugen, dass du eigentlich nur von Deutschland in die Schweiz reisen willst.

(Ich lasse die moralischen Bedenken bzgl. einer solchen Reise mal außen vor)

Eine ganz frische Erfahrung von mir: Frage die Fachprson in deiner Ortspolizeibehörde :slight_smile:
Ich habe in der jetzigen jungen Woche ein Theater gehabt mit Lufthansa, Gesundheitsamt und der Tante in der Ortspolizeibehörde (Rathaus). Letztlich hat die letztgenannte Person das Sagen wie die Einreise-VO gehandhabt wird.

Zu meinem Fall ein paar Stichpunkte wie es abgelaufen ist:
Eine Woche vor Abreise beim Gesundheitsamt (sogar schriftlich) das OK geholt dass auf dem Heimweg der Transit über Athen nicht als Risikogebiet zählt da eben nur Transit ohne Zwischenaufenthalt (O-Ton auf einreiseanmeldung.de: „Wann muss ich meine Daten nicht angeben?
• wenn Sie durch ein Risikogebiet lediglich durchgereist sind und dort keinen Zwischenaufenthalt hatten“).
Lufthansa wurde etwas stutzig beim Check-in, hat mich dennoch boarden lassen da ich in Deutschland 48 Stunden lang Zeit habe einen Corona-Test zu machen.
In Frankfurt gelandet sofort das Gesundheitsamt angerufen ob ich in Isolation muss: Zuerst sagten sie Nein, nach dieser ersten Antwort kam ein unsicheres „Vielleicht sollten Sie doch sicherheitshalber in 10tätige Isolation, man weiß ja nie“ hinterher :face_with_raised_eyebrow: Und das letzte Wort hat die Ortspolizeibehörde sagte die Dame vom Gesundheitsamt (hätte darauf gewettet dass das Gesundheitsamt in Sachen Gesundheit mehr zu sagen hätte als jemand aus dem Rathaus!).
Also im Rathaus angerufen und da kam ein zügiges „Ja, ab in die Isolation“ aus dem Hörer.
Da bringt mir auch die tolle Antwort von vor der Abreise des Gesundheitsamtes nichts.

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Moderationshinweis: Ich bin kein Freund davon, Threads auseinanderzupflücken. Aber damit es bzgl. Transit durch ein Risikogebiet übersichtlich bleibt, habe ich mir mal erlaubt, den Beitrag aus LH/ Swiss First Class deal ab London in Quarantäne bei Transit durch Risikogebiet? zu verschieben.

On Topic: Das wundert mich ehrlich gesagt etwas. Was sagt denn die lokale Quarantäne-Verordnung dazu?

Für Hessen steht bspw. explizit in der Quarantäneverordnung:

In begründeten Fällen kann das zuständige Gesundheitsamt auf Antrag weitere Ausnahmen bei Vorliegen eines triftigen Grundes erteilen.

Quelle

Ist das nicht in deiner Schilderung der Fall? Demnach wäre explizit das Gesundheitsamt zuständig, kein Mitarbeiter der Polizeibehörde.

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Vielen Dank für die Antwort.

Mir geht es aber gar nicht um meine Quarantäne nach den Flügen daheim in Deutschland/ Hamburg.
Meine Frage bezieht sich darauf, ob jemand durchblickt, ob ich kommend aus GRU über ZRH nach LHR fliegen darf. Von dort aus mache ich mir keine Sorgen als deutscher Staatsbürger auch wieder nach Hamburg fliegen zu dürfen.
Ich bin mit nur nicht sicher, ob es erlaubt ist englischen Boden betreten zu dürfen, wenn man aus einem sogenannten Virusvariantengebiet kommt, obwohl es ja nur im Transit ist.

Laut Website des Flughafens Heathrow gilt für Reisende auf getrennten Tickets:

You will be required to pass through Immigration and customs, collect your luggage and then check back in for your onward flight.

Ich vermute mal, dass das bei Reisen nur mit Handgepäck anders aussieht, aber darauf verlassen würde ich mich nicht. Ggf. musst du mal direkt beim Flughafen oder den britischen Behörden nachfragen.

Zwischenzeitig (im Januar) waren Flüge zwischen UK und Brasilien wohl ausgesetzt, aber aktuell finde ich dazu keine Hinweise mehr.

Hallo zusammen,

dieser Thread sollte der richtige Ort für meine Frage sein.

Ich reise Ende Juli von DUS - AMS - BOG nach PTY.

Derzeit sagt das auswärtige Amt bzw. Regierung Panamas, dass man sich in 3-Tägige Quarantäne begeben muss, wenn man in den letzten 15 Tagen in einem Land Südamerikas war.

Da ich in Kolumbien nur das Flugzeug wechseln werde und weder den Flughafen verlasse noch ins Land einreise, wollte ich euch fragen, ob mich die Quarantäne ebenfalls betrifft.

Das Auswärtige Amt sagt, nein weil ich vollständig geimpft bin. Die Homepage der Regierung Panamas sagt, dass dies nur auf Einheimische mit vollständiger Impfung zutrifft.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

LG

Hi, also im Sinne der deutschen Regelung zählt ein Transit nicht als Aufenthalt. Insofern würde sogar ein Transit z.B. in GRU nicht als Aufwbtjalt im Virusvariantengebiet gelten und die Quarantäne auch nicht erfordern.
Hier ist es ja leider aber die Frage was Panama für Einreisebestimmungen hat.
Ich würde vielleicht du die dortigen Behörden oder alternativ die Deutsche Vertretung kontaktieren